Kekse an Schule verteilt - Ex-CDU-Chefin macht unzulässige Wahlwerbung

Do 11.09.14 | 17:21 Uhr

Bei einer Schulveranstaltung im brandenburgischen Werder hat die frühere CDU-Chefin Saskia Ludwig offenbar unerlaubte Wahlwerbung betrieben: Einem Medienbericht zufolge gab ein Mitarbeiter Ludwigs an Schüler Kekse aus, die mit dem Namen der Politikerin und Datum der Landtagswahl beschriftet waren. Das ist verboten, heißt es aus dem Bildungsministerium in Potsdam.

Die CDU in Potsdam-Mittelmark hat offenbar unerlaubt Wahlwerbung an einer Schule in Weder betrieben. Wie die Potsdamer Neuesten Nachrichten (PNN) am Donnerstag berichteten, ließ die frühere CDU-Chefin Saskia Ludwig am Mittwoch vor einer Podiumsdiskussion mit Bürgermeister- und Landtagskandidaten am Haeckel-Gymnasium Kekse mit den Initialen "SL" verteilen. Auf der transparenten Verpackung befand sich auch ein Aufkleber mit dem Schriftzug "Ihre Saskia Ludwig. 14.09. Ihre Stimme zählt."

Der PNN sagte Ludwig, sie habe nicht gewusst, dass Wahlwerbung an Schulen nicht erlaubt sei. Zudem rechtfertigte die Politikerin die Aktion: "Da steht nichts Politisches drauf", zitiert das Blatt Ludwig. Sie habe die Kekse nicht als Werbung verstanden, sondern als Aufforderung, wählen zu gehen. Auf rbb-online-Nachfrage äußerte sich die Politikerin am Donnerstag nicht.

"Die dürfen sagen, wofür sie stehen"

"Das Bildungsministerium stuft das als unzulässige Wahlwerbung ein", sagte dessen Sprecher Stephan Breiding rbb online zu dem Vorfall. Die Veranstaltung an der Schule sei nicht öffentlich gewesen.

Wahlwerbung im klassischen Sinne - dass beispielsweise Kugelschreiber und Luftballons verteilt werden - sei in diesem Fall untersagt, so Breiding. Auch Kleidung mit werbenden Aufschriften dürften die Politiker bei derartigen Auftritten nicht tragen. "Aber sie dürfen sagen, wofür sie stehen", stellte Breiding fest.

Grundsätzlich seien solche Veranstaltungen zu begrüßen, "damit die Schüler auch merken, dass das, was sie lernen, Bezug zum Alltag hat". Schließlich sprächen ja auch Vertreter aus der Wirtschaft oder von Verbänden vor Schülern.

Mit der Absenkung des Wahlalters seien daher auch die Bedingungen für Auftritte von Politikern an Schulen vor Wahlen gelockert worden. "Wir hatten bis zum Frühling eine sechswöchige Sperrfrist", erklärte Breiding. Bis März galt, dass Politiker in den Wochen unmittelbar vor einer Wahl nicht mehr in Schulen auftreten dürfen. Diese Regelung sei aber geändert worden, "weil wir gesagt haben: Es gibt ein deutliches politisches Interesse".

Alles "Dingliche" ist verboten

Derartige Auftritte der Politiker müssten jedoch in den Schulen vor- und nachbereitet werden – und vor allem ausgewogen sein. Bei Wahlwerbung "in dinglicher Form" gebe es eine klare Grenze. "Es hätte auch gar nichts auf den Keksen stehen können - das wäre trotzdem verboten gewesen."

Dass der Vorfall für Saskia Ludwig drastische Folgen haben wird, ist jedoch unwahrscheinlich. "Frau Ludwig hat gegen eine Verwaltungsvorschrift verstoßen", sagte Breiding. Dies werde aber "so gut wie nie" geahndet. Konsequenzen wie eine Strafanzeige werde es aller Voraussicht nicht geben.

Für derartige Veranstaltungen mit Politikern seien die Schulen verantwortlich – entsprechend auch für den Fall eines Regelverstoßes. "Hält sich jemand nicht an die geltenden Regeln, kann der Schulleiter zum Beispiel denjenigen das nächste Mal nicht mehr einladen."

Mit Verstößen gegen das Wahlwerbeverbot an Schulen war in jüngster Vergangenheit vor allem die NPD aufgefallen. Sie hatte unter anderem versucht, in mehreren Bundesländern sogenannte Schulhof-CDs mit Propagandamaterial zu verteilen. Der Chef der Berliner NPD, Sebastian Schmidtke, erhielt im Nachgang eine Bewährungsstrafe.

Ende Oktober 2013 versuchten Neonazis offenbar, Einfluss auf Schüler zu nehmen, indem sie sich als Krümelmonster verkleidet rechtsextreme Flyer auf Schulhöfen verteilten. Im März wurden zwei einschlägig bekannte Neonazis festgenommen.