Komplizierter Streit um NS-Beutekunst - Der Welfenschatz kommt vor das höchste US-Gericht

Fr 21.06.19 | 23:02 Uhr
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Der Altar des Eilbertus aus dem Welfenschatz
Bild: AP/Markus Schreiber

Im Streit um die Herausgabe des Welfenschatzes zieht die Stiftung Preußischer Kulturbesitz vor den U.S. Supreme Court. Die Stiftung werde den Obersten Bundesgerichtshof der USA anrufen, um die Klage auf Herausgabe des Welfenschatzes wegen Unzuständigkeit der amerikanischen Gerichte abzuweisen, heißt es in einer Mitteilung vom Freitag in Berlin.

Der Welfenschatz umfasst kostbare Altaraufsätze, Schmuckkreuze und Schreine aus dem Braunschweiger Dom. Die Goldschmiedearbeiten aus dem 11. bis 15. Jahrhundert gelangten 1671 in den Besitz des Welfenhauses. Die Stiftung hat die 44 Goldreliquien seit der Nachkriegszeit in ihrer Obhut. Die Nachfahren jüdischer Kunsthändler gehen davon aus, dass die Objekte ihren Vorfahren von den Nazis scheinlegal weggenommen wurden.

Ist der Welfenschatz NS-Beutekunst?

Die Restitution wurde erstmals vor elf Jahren gefordert. Die Stiftung "war und ist nach mehrjähriger gründlicher Forschung zu den Umständen des Verkaufes des Welfenschatzes im Jahr 1935 überzeugt, dass es sich nicht um einen NS-verfolgungsbedingten Zwangsverkauf handelt", hieß es. Die Beratende Kommission für NS-Rückgaben bestätigte dies 2014.

Darauf klagten die Erben vor dem District Court in Washington, der eine Zuständigkeit für eine Klage gegen die Stiftung erkannte. Die Berufung dagegen wurde zunächst von einem dreiköpfigen Gremium abgelehnt, vor drei Tagen scheiterte die Stiftung mit dem Ziel, dies vom voll besetzten Berufungsgericht überprüfen zu lassen. Die Stiftung will nun beim U.S. Supreme Court beantragen, die Entscheidung des Berufungsgerichtes zu revidieren und anzuordnen, dass die Klage als unzulässig abgewiesen wird.

Nach deutschem Recht wäre ein Verfahren wegen Verjährung unmöglich. Der deutsche Anwalt der Kläger, Markus Stötzel, geht nach der jüngsten Entscheidung davon aus, dass in Kürze das Hauptsacheverfahren eröffnet wird. "Ein Nachgeben, ein Überdenken der eigenen Position in Berlin ist leider nicht in Sicht, kein Verhandeln ist gewünscht - man will das Verfahren offensichtlich bis zum (bitteren) Ende durchziehen", erklärte Stötzel.

3 Kommentare

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  1. 3.

    Der Kauf des Welfenschatzes ist erstaunlich gut dokumentiert. Die "Argumente", die hier teils aufgeregt und unsachlich vorgetragen werden, gehen fehl. Es handelt sich nicht um NS-Raubgut, und ss gibt keinen Anlaß für eine Restitution. Es empfiehlt sich die Kenntnisnahme des Artikels im Handelsblatt:

    https://www.handelsblatt.com/arts_und_style/kunstmarkt/welfenschatz-gut-dokumentierter-fall/9652372-2.html

  2. 2.

    Ausgerechnet die Stiftung, die sich in ihrem Raubbesitz nie angemessen um Provinienz kümmerte, geschweige denn Restitution, will nun über den Klageweg versuchen, den (Rest)Welfenschatz weiterhin für sich zu beanspruchen, der potenziell NS-Raubkunst sein dürfte. Staatsräson ist doch, dass mit auch nur potenzieller NS-Raubkunst pragmatisch, transparent und rechtskonform umgegangen wird, um einen Ansehensverlust Deutschlands vorzubeugen.

    1935 existierte der Preußische Staat auf dem Papier noch. Und wer war dessen Ministerpräsident? Hermann Göring. Die "Verkaufsverhandlungen" wurden teils von später verurteilten Kriegsverbrechern geführt, z.B. Wilhelm Stuckart. Man macht sich zum Nachlassverwalter des NS-Staats.

    Die Washingtoner Erklärung interessiert die Stiftung nicht. Sie pocht lieber auf Verjährung, auf Nichtzuständigkeit oder darauf, der Schatz habe nicht zur Finanzierung von Weltkrieg und Shoa beigetragen. Diese Stiftung ist einfach nur eins: wi-der-lich.

  3. 1.

    Hoffentlich setzt sich die Stiftung Preußischer Kulturbesitz durch. Der Welfenschatz ist nationales Kulturgut und hat in irgendwelche Privatgemächern von wem auch immer nichts verloren. Daß sich die Amis da einmischen und uns vorschreiben wollen, welches Recht hier zu gelten hat, ist eine Farce.

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