Kaiser-Nachfahren fordern wertvolle Kunst zurück - Hohenzollern: Sammlungen sollen in Museen bleiben

Mo 15.07.19 | 21:13 Uhr
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Der Innenhof von Schloss Cecilienhof (Quelle: dpa/Frank Rumpenhorst)
Bild: dpa/Frank Rumpenhorst

In den Verhandlungen um die Rückgabe von Kunstobjekten setzt das Haus Hohenzollern auf Deeskalation. Es sei "das primäre Ziel, die Sammlungen in den bestehenden Museen zu erhalten und der Öffentlichkeit weiterhin zugänglich zu machen", hieß es am Montagabend.

Hohenzollern-Forderung als unannehmbar abgelehnt

Die Nachfahren des letzten deutschen Kaisers Wilhelm II. verhandeln mit dem Bund und den Ländern Berlin und Brandenburg über sehr wertvolle Kunstwerke von historischer Bedeutung. "Zur Zeit liegen die Verhandlungspositionen immer noch sehr weit auseinander", hieß es am Freitag aus dem Haus von Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU).

Laut "Tagesspiegel" fordern die Hohenzollern auch ein dauerhaftes unentgeltliches Wohnrecht im Potsdamer Schloss Cecilienhof oder zwei anderen Schlossvillen. Schloss Cecilienhof, dessen Restaurierung im vergangenen Jahr abgeschlossen wurde, war der letzte Schlossbau der Hohenzollern.

Der Zeitung zufolge lehnen der Bund, Berlin und Brandenburg die aktuellen Forderungen der Hohenzollern als unannehmbar ab.

Sendung: Abendschau, 15.07.2019, 19:30 Uhr

5 Kommentare

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  1. 5.

    unentgeldliches Wohnrecht sollte allen Bürgern zugestanden werden

  2. 4.

    Warum überlassen Sie der Familie nicht die Organisation des Museums, mit der Bedingung, dass die Kunst für Museumsbesucher erhalten bleibt, und gönnen ihnen Wohnrecht in den selbst errichteten Gebäuden.

  3. 3.

    Warum wird mit denen überhaupt verhandelt? Die können froh sein, dass sie nicht total enteignet wurden!

  4. 2.

    Die Hohenzoller8haben 1918 abgedankt und das Land verlassen, damit haben sie ihr Eigentum aufgegeben und keinerlei Ansprüche mehr! Unverschämtheit!

  5. 1.

    Wahrscheinlich ist das garnicht so sehr die ureigene Position der Hohenzollern-Nachfahren, sondern dem Rat der Rechtsanwälte geschuldet. Vermieter, die ihren Mietern auferlegen, vier- oder fünfmal am Tag zu lüften, damit die Wohnung nicht schimmelig werde, beziehen sich ja auf die "Verteidigung der Rechtsposition".

    Kein Umstand könnte noch so absurd sein, als dass er nicht als Faustpfand zur Verteidigung eben solcher Rechtsposition angeführt wird. - War es ein bloßes Schulterzucken der staatlich Beteiligten, die eben um solche Gepflogenheiten wissen, bislang gute Miene zum üblichen Spiel machen mussten, bis einem offenbar jetzt der Kragen platzte?

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