Initiative von Bundesregierung und neun Ländern -
Die neun Bundesländer entlang der einstigen innerdeutschen Grenze und die Bundesregierung haben sich 30 Jahre nach der Wiedervereinigung für den dauerhaften Schutz des ehemaligen innerdeutschen Grenzstreifens ausgesprochen.
Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) zog an Montag in Berlin eine positive Bilanz für den Naturschutz in Deutschland seit 1990. "Einer der herausragenden Naturschätze, die uns die friedliche Revolution geschenkt hat, ist das Grüne Band auf dem ehemaligen innerdeutschen Grenzstreifen", teilte sie mit. Sie und die Anrainer-Bundesländer seien sich einig, dass dieser Biotop-Verbund den Rang eines Nationalen Naturmonuments verdient habe.
"Im Dialog mit den Akteuren hoheitlich sichern"
Die neun Anrainerländer erklärten ihre Absicht, "das Grüne Band im Dialog mit den Akteuren vor Ort vollständig hoheitlich zu sichern", wie es in einer gemeinsamen Erklärung hieß. Ziel sei, das Grüne Band als Nationales Naturmonument auszuweisen und dafür noch 2020 die ersten Schritte einzuleiten. Beteiligt sind Bayern, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Thüringen und Sachsen-Anhalt seien vorangegangen und hätten ihre Anteile am Grünen Band bereits einem einheitlichen Schutz unterstellt, teilte das Bundesumweltministerium mit.
Grundlage des Schutzes sind Beschlüsse der letzten DDR-Regierung
1990 hatte die letzte DDR-Regierung viele Gebiete wie Freiflächen an der Grenze, ehemalige Truppenübungsplätze oder Jagdreviere unter Schutz gestellt - "in letzter Sekunde", wie Schulze am Montag sagte. "Damit wurde das Fundament für die Erfolgsgeschichte des Naturschutzes im vereinten Deutschland gelegt." Das habe den Anstoß gegeben, viele weitere wertvolle Flächen in Gesamtdeutschland unter Schutz zu stellen. Heute gebe es in Deutschland 138 Großschutzgebiete, etwa ein Drittel der gesamten deutschen Landesfläche stehe unter Schutz.
Der Brandenburger Teil dieses Streifens umfasst rund 35 Kilometer und verläuft von der Mündung der Löcknitz in die Elbe nörllich von Gaarz entlang der Elbe in Richtung Süden bis Lütkenwisch.
Der Schutz für das nun definierte Gebiet umfasst allerdings nicht die Flächen des ehemaligen Grenzstreifens zwischen den Westbezirken Berlins und dem heutigen Land Brandenburg. Auch der Mauerstreifen ist ausgenommen.
Sendung: rbb Kultur, 21. 9. 2020, 19 Uhr