Mittelalterliche Kunstsammlung - US-Supreme-Court befasst sich mit Rückgabeforderung zum Welfenschatz

Di 08.12.20 | 11:46 Uhr
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Ein Kuppelreliquiar (Ende 12. Jahrhundert) ist am 14.01.2014 im Bode-Museum in Berlin zu sehen und ist Teil des Welfenschaftzes (Bild: dpa/Stephanie Pilick)
Bild: dpa/Stephanie Pilick

Das Kunstgewerbemuseum Berlin beherbergt Teile des sagenhaften Welfenschatzes. 200 Millionen Euro sollen die 42 Objekte wert sein. In Deutschland gelten sie nicht als NS-Raubkunst. Doch diese Sicht wird in den USA herausgefordert.

Mit dem berühmten Welfenschatz hat sich der Oberste US-Gerichtshof in Washington befasst. Der Supreme Court hat am Montag die Forderung von Nachfahren deutsch-jüdischer Kunsthändler geprüft, nach einer Herausgabe der wertvollen Sammlung mittelalterlicher Prunkstücke, die sich im Besitz der Stiftung Preußischer Kulturbesitz befindet. Dabei ging es um die Frage, ob US-Gerichte in dem Rechtsstreit überhaupt zuständig sind. Eine Entscheidung wird erst im kommenden Jahr fallen.

Hintergrund ist der Verkauf von 42 Objekten des Welfenschatzes im Jahr 1935. Nachfahren der Kunsthändler argumentieren, es habe sich um einen Zwangsverkauf gehandelt. Sie haben deswegen die Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) und die Bundesrepublik in den USA auf Herausgabe der Objekte verklagt, deren Wert sie auf mehr als 200 Millionen Euro schätzen.

Die SPK, die den Welfenschatz aus goldglänzenden Reliquien-Behältern, Kreuzen und Tragaltären im Berliner Kunstgewerbemuseum ausstellt, argumentiert, dass der Fall nicht von einem US-Gericht verhandelt werden sollte. Es habe sich um ein Geschäft zwischen Deutschen in Deutschland gehandelt. Die Stiftung hält die Klage zudem für inhaltlich unbegründet: Der Verkauf des Welfenschatzes sei kein "NS-verfolgungsbedingter Zwangsverkauf" gewesen.

Göring ordnete Verkauf laut Klägerseite an

Im Mittelpunkt der telefonisch geführten Supreme-Court-Beratungen vom Montag stand ein US-Gesetz, wonach ausländische Staaten keine Immunität vor US-Gerichten beanspruchen können, wenn im Zuge einer Verletzung internationalen Rechts gegen Besitzrechte verstoßen wurde. Der Holocaust sei ohne jede Frage ein "internationales Verbrechen", sagte Kunsthändler-Nachfahre Jed Leiber vor der Verhandlung der Nachrichtenagentur AFP.

Die Klägerseite argumentiert, dass die Vernichtung jüdischen Lebens nicht erst in den Konzentrationslagern begann, sondern bereits nach Hitlers Machtergreifung ab 1933 in die Wege geleitet wurde. Die systematische Sanktionierung von Juden, die schließlich in Enteignung und Verfolgung eskalierte, müsse aus Sicht der Kläger zum Holocaust gezählt werden. Außerdem könne nicht davon gesprochen werden, dass der Verkauf aus freien Stücken erfolgt sei.

"Der Verkauf, um den es in diesem Fall geht, begann mit einem Brief des Bürgermeisters der Stadt, in der die Kunsthändler damals lebten, an Hitler", teilte Klägeranwalt Nicholas O'Donnell laut "The Art Newspaper" [in englischer Sprache] im Oktober mit. Herrmann Göring habe den Verkauf schließlich angeordnet. "Wenn so ein erzwunger Verkauf keinen Verstoß gegen internationales Recht darstellt, was dann", so O'Donnell. Zum Zeitpunkt des Verkaufs befand sich ein großer Teil des Welfenschatzes in den Niederlanden.

Verkauf erfolgte 1935 wohl wesentlich unter Wert

Der Schatz mit Prunkstücken aus dem 11. bis 15. Jahrhundert gehörte ursprünglich dem Dom von Braunschweig, ging aber 1671 in den Besitz des Fürstenhauses der Welfen über. Dieses verkaufte die 82 Objekte 1929 an ein Konsortium von jüdischen Kunsthändlern für 7,5 Millionen Reichsmark. Laut Kaufvertrag sollte das Konsortium die Sammlung weiter veräußern. Zunächst gelang ihnen der Verkauf aber nur mit etwa der Hälfte der Stücke.

1934 trat dann die Dresdner Bank im Auftrag des preußischen Staates an das Konsortium heran, um die restliche Sammlung aufzukaufen, die sich seinerzeit außerhalb Deutschlands in Amsterdam in Verwahrung befand. Ein Jahr später schlossen beide Seiten das Geschäft für eine Kaufsumme von 4,25 Millionen Reichsmark ab. Bei Kriegsende beschlagnahmten die Alliierten die Stücke in Berlin. Später landeten sie bei der SPK, die sie seither öffentlich ausstellt.

Supreme-Court-Richterin sieht Probleme für US-Justiz

2014 war eine deutsche Prüfkommission unter dem Vorsitz der ehemaligen Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts, Jutta Limbach, zu dem Ergebnis gelangt, die Sammlung sei kein Fall von NS-Raubkunst. Der Erwerb der Sammlung durch den preußischen Staat 1935 sei kein "verfolgungsbedingter Zwangsverkauf" gewesen.

Die Richterin Amy Coney Barrett während einer Anhörung (Bild: dpa/Susan Walsh)Richterin Amy Coney Barrett

Zwei untere US-Gerichte sind bereits der Argumentation von Klägeranwalt O'Donnell gefolgt, weshalb die Stiftung Preußischer Kulturbesitz sich an den Supreme Court wandte. Mehrere Verfassungsrichter äußerten nun Zweifel, dass das fragliche Gesetz sich auf den Welfenschatz und die Umstände seines Verkaufs anwenden lässt. Sollten sich die USA in diesem Fall zuständig fühlen, könnte es an den dortigen Gerichten zu einer Flut von Klagen kommen, die auf internationalen Streitigkeiten beruhen, aber selbst nichts mit den USA zu haben. Die neue Richterin Amy Coney Barrett etwa sagte, bei einer breiten Auslegung des Gesetzes müssten sich bald "700 Bundesrichter" in den USA mit solchen Ansprüchen befassen.

Hermann Parzinger, Präsident der SPK, teilte mit, die Stiftung habe sich gefreut, dem Supreme Court ihre Argumente vortragen zu können, nach denen dieser Fall nicht in den USA entschieden werden sollen. "Neben den juristischen Argumenten konnten wir auch darstellen, dass die SPK sich umfassender Provenienzforschung verpflichtet fühlt, ebenso wie der fairen und gerechten Lösung von NS-Restitutionsfällen entsprechend den Washingtoner Prinzipien." In den vergangenen 20 Jahre habe die Stiftung fast 2.000 Objekte und Bücher an die Erben von NS-Verfolgten zurückgegeben.

6 Kommentare

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  1. 6.

    Widerlich, wie hier die Verfolgung der Juden und die Drangsalierungen gegen sie durch die Nazis verharmlost und verniedlicht werden. Wenn der Verkauf durch die Nazis erzwungen wurde, dann ist der Welfenschatz NS-Raubkunst.

  2. 5.

    ja, kommt gut bei 200 Mio und wieso fällt ihnen das erst jetzt ein?

  3. 4.

    Na ,dann sichert mal diesen Schatz gut .

  4. 3.

    Mir stellt sich die Verständnisfrage, was der SupremeCourt damit zu tun haben soll. Immer dieses Geheische in USA nach Tilgung des Unrechts. Die USA wurden in diesen unsäglichen Krieg hineingezogen, haben jedoch keine Gerichtsbarkeit gegenüber Opfern von Verfolgten Menschen durch das Naziregime. Das wäre dann wohl eher im Land des Ursprungs des Unrechts in der staatlichen Nachfolge bzw in den Ländern der Betroffenen.
    Das Alliierte Recht nach 1945 ist lediglich mit Kriegsverbrechen gerichtsbar. Und da der Krieg 1939 ausbrach, der Verkauf (den ich jetzt nicht bewerte) bereits 1935 in einer Friedensphase (nur de Facto - nicht was das elendepolitische und unmenschliche Nazizeugs betrifft) in Europa erfolgte, ist der SupremeCourt nicht zuständig.

  5. 2.

    Ja, im Nachhinein zu behaupten, dass es sich um einen Zwangsverkauf handelte, das kommt gut. Würde ich so jedenfalls überhaupt nicht akzeptieren.

  6. 1.

    Die US Gerichte sind nicht zuständig. Dies ignorierende Urteile könnten in Deutschland nicht anerkannt werden.
    Ärgerlich ist und bleibt aber das Erpressungspotential solcher Klagen in den USA.

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