Stornierte Führungen - Mauer-Gedenkstätte leidet unter Corona-Krise

Fr 17.04.20 | 08:33 Uhr
  5
Archivbild: Touristen fotografieren sich auf dem Gelände der Gedenkstätte Berliner Mauer an der Bernauer Straße. (Quelle: dpa/Britta Pedersen)
Bild: dpa-Archivbild/Britta Pedersen

Die öffentlichen Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus wirken sich auch auf Gedenkstätten in Berlin aus. Der Direktor der Stiftung Berliner Mauer, Axel Klausmeier, sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd), bislang hätten bereits mehr als 1.300 Führungen storniert sowie etliche Seminare und Veranstaltungen abgesagt werden müssen.

Die Schließung etwa des Dokumentations- und Besucherzentrums der Gedenkstätte Berliner Mauer und der Erinnerungsstätte Notaufnahmelager Marienfelde habe massive Auswirkungen auf die Arbeit der Stiftung.

Orte der zwischenmenschlichen Begegnung

Die historischen Orte lebten "von der zwischenmenschlichen Begegnung und dem direkten Dialog", sagte Klausmeier. Durch die fehlenden Besuchergruppen und abgesagten Führungen seien besonders die "Guides" betroffen, die freiberuflich für die Stiftung arbeiten: "Für sie hat die aktuelle Situation drastische finanzielle Konsequenzen, denn besonders die Zeit von März bis Mai - in der die meisten Klassenfahrten aus Ländern wie Frankreich oder Italien stattfinden - zählt zu den einkommensstarken Monaten." Die Stiftung setze sich dafür ein, dass diese Mitarbeiter unterstützt werden.

Sorge bereitet Klausmeier seinen Angaben zufolge auch das Verhalten der Menschen im frei zugänglichen Außenareal der Gedenkstätte Berliner Mauer an der Bernauer Straße. Viele Menschen nutzten die Freifläche für Spaziergänge, aber auch für Freizeitaktivitäten wie Ballspiele, Picknick, kleinere Partys oder als Spiel- und Auslauffläche für ihre Hunde: "Diese Entwicklung bereitet mir große Sorge, da es sich um einen Erinnerungs-, Trauer- und Gedenkort für die Opfer an der Berliner Mauer und nicht um eine öffentliche Parkanlage handelt." Durch die ausbleibenden Gruppenführungen fehle die soziale Kontrolle. "Wir müssen und werden in Zukunft vor Ort präsenter sein, um dieses inakzeptable Verhalten zu beenden", sagte Klausmeier.

Sonderausstellung auf unbestimmte Zeit verschoben

Als Folge der Corona-Krise musste die Stiftung auch die für April geplante Eröffnung einer neuen Sonderausstellung in der Erinnerungsstätte Notaufnahmelager Marienfelde auf unbestimmte Zeit verschieben. Trotz des aktuellen Verbotes öffentlicher Veranstaltungen plant die Stiftung "die für uns sehr relevanten Gedenkveranstaltungen anlässlich der Jahrestage von Mauerbau und Mauerfall" in der zweiten Jahreshälfte, sagte Klausmeier.

Zudem werde überlegt, ob einzelne Veranstaltungen digital stattfinden können. Als Beispiel verwies Klausmeier auf die täglichen Andachten für die Todesopfer an der Mauer in der Kapelle der Versöhnung, die derzeit über Youtube verfolgt werden könnten.

Was Sie jetzt wissen müssen

5 Kommentare

Wir schließen die Kommentarfunktion, wenn die Zahl der Kommentare so groß ist, dass sie nicht mehr zeitnah moderiert werden können. Weiter schließen wir die Kommentarfunktion, wenn die Kommentare sich nicht mehr auf das Thema beziehen oder eine Vielzahl der Kommentare die Regeln unserer Kommentarrichtlinien verletzt. Bei älteren Beiträgen wird die Kommentarfunktion automatisch geschlossen.

  1. 5.

    (1) Der Soldat muss seinen Vorgesetzten gehorchen. Er hat ihre Befehle nach besten Kräften vollständig, gewissenhaft und unverzüglich auszuführen. Ungehorsam liegt nicht vor, wenn ein Befehl nicht befolgt wird, der die Menschenwürde verletzt oder der nicht zu dienstlichen Zwecken erteilt worden ist; die irrige Annahme, es handele sich um einen solchen Befehl, befreit den Soldaten nur dann von der Verantwortung, wenn er den Irrtum nicht vermeiden konnte und ihm nach den ihm bekannten Umständen nicht zuzumuten war, sich mit Rechtsbehelfen gegen den Befehl zu wehren.

    (2) Ein Befehl darf nicht befolgt werden, wenn dadurch eine Straftat begangen würde. Befolgt der Untergebene den Befehl trotzdem, so trifft ihn eine Schuld nur, wenn er erkennt oder wenn es nach den ihm bekannten Umständen offensichtlich ist, dass dadurch eine Straftat begangen wird.

  2. 4.

    Die Geheimen Dienste heißen jetzt anders, da haben sie recht. Schießbefehle gibt es aber sehr wohl, wie wir vor einigen Tagen erleben durften. Oder meinen sie Soldaten entscheiden an den EU Außengrenzen eigenständig ob sie auf Flüchtlinge schießen?

  3. 3.

    Die Gedenkstätte und auch andere Gedenkstätten hätte man auf dem Außenbereich zugänglich lassen können, wenn alle Menschen die Abstände einhalten würden. Da es aber einige superschlaue Besserwisser gibt, müssen wieder Alle unter deren Rücksichtslosigkeit leiden.
    Schade!

  4. 2.

    Es gab und gibt keinen Schiessbefehl und die Stasi hat in der EU nichts zu sagen.

  5. 1.

    Diese ehemalige Staatsgrenze wird banalisiert durch das EU Grenzregime, dass Menschen auf der Flucht ertrinken lässt und auf sie schießt wenn sie die EU Außengrenzen übertreten wollen.

Nächster Artikel

Das könnte Sie auch interessieren