Bis zu 25.000 Euro -
Fünf Tage haben private Berliner Kultureinrichtungen nun Zeit für ihre Anträge auf eine neu aufgelegte Soforthilfe des Senats. Die Gelder sind Zuschüsse und keine Kredite.
Private Kultureinrichtungen mit mindestens zehn Beschäftigten können von Montag an Zuschüsse des Landes für Ausfälle aufgrund der Corona-Krise beantragen. Die Antragsfrist für die Soforthilfe des Senats beträgt fünf Tage, also bis einschließlich Freitag müssen die Einrichtungen Ihre Ansprüche online bei der Investitionsbank Berlin gestellt haben.
Das Programm richtet sich an Kultur- und Medienbetriebe Berlins mit höchstens zehn Millionen Euro Jahresumsatz. Sie können insgesamt bis zu 25.000 Euro bekommen, in Ausnahmenfällen bis zu 500.000 Euro. Eine weitere Regel für die Gewährung der Hilfen nennt der Pressesprecher der Investitionsbank, Jens Holtkamp, im rbb: "Die Antragsteller sollten außerdem nicht überwiegend oder reglmäßig öffentlich gefördert sein."
Senatskanzlei und Kulturverwaltung prüfen Anträge
Geprüft werden die Anträge von der Kulturverwaltung und der Senatskanzlei. Mit den Geldern sollen kleine und mittelgroße Einrichtungen unterstützt werden, die bislang kaum Ansprüche aus anderen Förderungen zum Ausgleich ihrer Ausfälle bekommen.
Um auszuschließen, dass lediglich die Antragsteller auch Unterstützung bekommen, die als erste ihre Anträge einreichen, wie es bei einem allerersten Hilfsprogramm des Senats Praxis war, sei die Antragsfrist auf diese Woche begrenzt, so Holtkamp auf Radioeins: "Das Antragsfenster beginnt [Montag] um neun Uhr und dauert bis Freitag 18.30 Uhr; da haben also alle Zeit sich zu bewerben."
Die Senatverwaltung für Kultur prüfe dann die Anträge "auf ihre kulturelle Relevanz". In ihrem Antrag müssen die Bewerber angeben, worin ihre "kulturelle Relevanz" besteht. Eine Gruppe von Fachleuten prüfe dies und entscheide über die Zahlen. Der Zeitpunkt, wann innerhalb dieses Fünf-Tage-Fensters der Antrag gestellt wurde, ist aber für die Gewährung der Hilfen nicht entscheidend.
Noch bis Ende Mai soll Gros der Gelder angewiesen werden
Voraussichtlich noch vor Ende Mai sollen alle Gelder ausgezahlt werden, bei denen die beantragten Hilfen unter 25.000 Euro liegen. Für Hilfen in einem höheren Umfang seien dann zusätzliche Prüfungen und Angaben nötig, wofür es mehr Verwaltungszeit brauche, so dass hier die Hilfen voraussichtlich erst im Juni flössen.
Abgefragt würden die grundsätzlichen Daten der Unternehmung wie "Registernummer, Steuernummer, Rechstform", allerdings nicht als Hürde, sondern um Betrug auszuschließen, sagte Holtkamp.
Lederer innert an die "extreme Systemrelevanz" von Kunst und Kultur
Die Hilfen waren von Berlins Kultursenator Klaus Lederer (Linke) in der vergangenen Woche abgekündigt worden. Lederer hatte zudem eine Bundesratsinitiative des Landes Berlin zur Stärkung und Aufrechterhaltung des Kunst-, Kultur-, Medien- und Kreativbereichs angeregt. Der Linken-Politiker sagte, er erhoffe sich in der Länderkammer eine breite Unterstützung aus anderen Bundesländern für solch eine Initiative.
Lederer hatte angesichts der Corona-Krise von Bund und Ländern immer wieder weitere Unterstützungsmaßnahmen für den Kulturbereich gefordert. Kunst und Kultur seien für die Gesellschaft und die Demokratie "extrem systemrelevant", sagte Lederer am Donnerstag auf der re:publica in Berlin. "Künstlerinnen und Künstler beleben den Alltag", das mache die aktuelle Krise sehr deutlich.
Programm soll einen Umfang haben von rund 30 Millionen Euro
Insgesamt stehen für das nun aufgelegte Hilfsprogramm Berlins rund 30 Millionen Euro für drei Monate zur Verfügung. Wegen der Covid-19-Pandemie mussten hunderte kleine und große Kulturveranstaltungen abgsagt werden, viele Einrichtungen mussten schließen ohne Aussicht auf eine baldige Öffnung, viele Künstler und Unternehmen, die sich über diese Veranstaltungen finanzieren, sind nun beschäftigungslos.
Sendung: rbb Kultur, 11.05.2020, 07:00 Uhr