Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg - Gericht kippt Verbot von Autokino-Großveranstaltungen

Mi 22.07.20 | 12:45 Uhr
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Eine Frau gibt am 13.05.2020 eine Tüte mit Snacks in ein Auto auf dem Parkplatz am Lausitz Park zum Start des Lausitzer Autokino Festivals. (Quelle: dpa/Patrick Pleul)
Bild: dpa/Patrick Pleul

Ein Autokino-Betreiber ist gerichtlich gegen die Obergrenze von 1.000 Teilnehmern bei Großveranstaltungen vorgegangen, die in Brandenburg wegen Corona gilt. Nun hat das Gericht seinem Antrag stattgegeben. Die Schutzmaßnahme sei nicht notwendig.

Autokino-Veranstaltungen dürfen in Brandenburg auch mit mehr als 1.000 Teilnehmern stattfinden. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am Dienstagabend mit einem Eilbeschluss entschieden. Die ausnahmslose Untersagung auch von Autokino-Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Anwesenden sei keine notwendige Schutzmaßnahme im Sinne des Infektionsschutzgesetzes und deshalb voraussichtlich rechtswidrig, hieß es zur Begründung.

Das Gericht hat damit einem Antrag von Autokino-Betreibern am Flughafen Schönefeld stattgegeben, die gegen die Teilnehmer-Obergrenze ein Eilverfahren angestrengt hatten. Das Autokino zu betreiben, bedeute einen hohen – auch finanziellen – Aufwand, sagte Maximilian Schulze-Brockhausen, einer der Betreiber des Schönefelder Autokinos, in dem auch Konzerte stattfinden. Mit nur 1.000 Besuchern rechne sich das "ab einer gewissen Stelle" nicht mehr.

Eindämmung der Corona-Pandemie sei bei Autokinos erleichtert

Das Landratsamt von Dahme-Spreewald hatte sich bei der Festlegung von 1.000 Teilnehmern auf die Corona-Großveranstaltungsverbotsverordnung des Brandenburger Gesundheitsministeriums bezogen. Autokinos sind darin nicht gesondert erwähnt.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg teilte mit, dass eine entsprechenden Bestimmungen der brandenburgischen Großveranstaltungsverbotsverordnung vorläufig außer
Vollzug gesetzt worden sei, "soweit danach auch Autokino-Großveranstaltungen ohne die Möglichkeit der Zulassung einer Ausnahme im Einzelfall untersagt sind", hieß es. Autokinos wiesen Besonderheiten auf, die die Einhaltung, Überwachung und Durchsetzung von Auflagen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie auch bei einer größeren Teilnehmerzahl erleichtern.

Großveranstaltungen bis 31. Oktober verboten

Die Besucherinnen und Besucher reisten im eigenen Pkw an und ab und hielten sich während der Veranstaltung nahezu durchgängig in ihrem Fahrzeug auf, betonte das Gericht. Im konkreten Einzelfall könne durch geeignete Schutzauflagen sichergestellt werden, dass von einer Autokino-Veranstaltung auch bei mehr als 1.000 gleichzeitig Anwesenden keine relevante Erhöhung des Infektionsrisikos ausgehe.

Veranstaltungen mit mehr als 1.000 zeitgleich Anwesenden sind der Verordnung zufolge in Brandenburg bis zum 31. Oktober verboten.

Sendung: Antenne Brandenburg, 22.07.2020, 11:30 Uhr

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9 Kommentare

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  1. 9.

    Und nun ist das Autokino weg und der Veranstalter hat noch ausstehen Veranstaltungen abgesagt. Es soll umgebaut werden. Warum davor der Aufwand mit einer Klage für ein paar wenige Veranstaltungen?

  2. 8.

    "Corona-Pandemie die Autokinos zu neuen Leben erwacht sind"

    Das würde ich auch alles schön finden, nur man darf hier einfach nicht nur das nostalgisch Schöne sehen, oder würden Sie sich, mal die Zeit zurückgedreht, in einer Pandemiezeit mit einer möglich infizierten Person als erstes Date als Jugendlicher im Auto blind treffen?
    Mit dem Zeitgeist der einstigen Autokinos hat das wahrlich nichts zu tun, sondern geht es nur ums Geschäft mit Kino und Popkorn, da Kinos wegen Corona schließen mussten, geht es nur um Langeweile-Kompensation und Kommerz.
    Es wird alles abgekupfert, zur falschen Zeit aus Trend interpretiert und quartalsmäßig in die Tonne geworfen, aber was stilbringendes Neues vor allem Sinnvolles kommt nicht.
    Die Gesellschaft scheint guten alten Zeiten, abgesehen von Ihnen, nicht wirklich zu kennen, und das ist aber auch gut. Mfg.

  3. 7.

    Was soll denn Ihrer Meinung nach alles grundlegend geändert werden? Bin sehr gespannt auf Ihre Vorschläge. Im Auto zu sitzen um sich einen schönen Filmabend zu machen, ist schon ein gewaltiger Unterschied zu den Hunderten dicht an dicht geführten Freiluftpartys. Oder schlimmer noch in geschlossenen Räumen.

  4. 6.

    Wieder mal leider nichts positives aus Ihren Kommentar herauszulesen;-( Falls Sie es nicht wissen, in den USA der 50 u.60 Jahre bestand besonders für die Kleinstadt Jugend oftmals nur darin sich zu Treffen, indem diese sich in Drive Inn Kinos verabredeten. Und das es immernoch besonders in den kleinen US Gemeinden recht prüde zugeht, versteht sich von selbst wie die Jugendlichen darauf reagiert. Ich finde es einfach großartig, das durch die Corona-Pandemie die Autokinos zu neuen Leben erwacht sind. Sehr gerne würde auch ich mal an einem solch schönen Sommerabend daran teilhaben. Ich habe aber kein Auto.

  5. 5.

    Hoffentlich kommt die Politik hier mal ins Nachdenken. Es wird Zeit, die Coronapolitik zu ändern und zwar grundlegend.

  6. 4.

    Autokino ist hier so ein Corona-Blödsinn.
    In den USA zum Daten, Knutschen und Fummeln erfunden macht Sinn. Bei Corona nicht.

  7. 3.

    Gott sei Dank haben wir Gerichte in Deutschland!
    Zu früheren Zeiten sind Politiker noch aus Anstand zurückgetreten.

  8. 2.

    Endlich, wieder ein wegweisendes Signal und sollte vielen Menschen Auftrieb geben, gegen viele der völlig unverständlichen und nicht notwendigen Einschränkungen rechtlich vorzugehen.

  9. 1.

    Lol, und wieder muss ein Gericht Schellen verteilen weil's die Corona-Regierungen einfach nicht lassen können.

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