Je 2.500 Euro Unterstützung - Brandenburger Regierung setzt Mikrostipendien für Künstler fort

Fr 02.10.20 | 15:42 Uhr
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Das Schloss Sacrow ist ein Schloss im Potsdamer Stadtteil Sacrow. In der Ausstellung "12 Räume, 12 Künstler, 12 Gedichte" hier die Skulptur "Die Vorleserin" von Peer Oliver Nau (Quelle: imago images / Eberhard Thonfeld).
Bild: www.imago-images.de

Die Corona-Krise ist längst nicht vorüber, darunter leiden auch Künstlerinnen und Künstler in Brandenburg. Die Landesregierung hat deshalb ihr Stipendienprogramm am Freitag verlängert, wie Kulturministerin Manja Schüle (SPD) am Freitag in Potsdam bekannt gab.

Hauptberuflich freischaffende Künstler können sich bis zum 31. Oktober um eines von 1.000 Mikrostipendien in Höhe von je 2.500 Euro bewerben.

Außerdem fördert die Regierung 20 Künstlerinnen und Künstler mit Arbeitspaketen, also Material. Dafür stellt sie 160.000 Euro bereit. Insgesamt sind für die Unterstützung der Kulturschaffenden zusätzlich 2,7 Millionen Euro vorgesehen. "Nach vielen Gesprächen mit den Betroffenen haben wir sowohl die Stipendiensumme erhöht als auch die Zulassungsbedingungen vereinfacht. Wir wissen: Mit dem Programm können wir nicht den Lebensunterhalt von Kulturschaffenden sichern – aber wir können sie entlasten, ihnen die weitere künstlerische Betätigung ermöglichen und einen Anstoß für die Entwicklung neuer Formate und Projekte geben", ließ sich Schüle zitieren.

Nicht auf Grundsicherung angerechnet

Einen Antrag stellen können Kulturschaffende aus den Bereichen Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Literatur und Musik. Voraussetzung sind ein Erstwohnsitz in Brandenburg, eine abgeschlossene künstlerische Ausbildung oder der "Nachweis öffentlich wirksamer künstlerischer Tätigkeit oder Praxis in den vergangenen fünf Jahren", so die Darstellung des Ministeriums.

Das Mikrostipendien-Programm läuft bereits seit Mai, wer seitdem schon eines der 1.000-Euro-Stipendien bekommen hat, kann sich trotzdem wieder um eine der neuen Förderungen bewerben. Diese Stipendien werden laut Ministerium nicht auf die Grundsicherung angerechnet. Die Bewerbungen müssen per Post kommen, weitere Infos zum Förderverfahren und einer Hotline gibt es auf der Seite des Ministeriums [mwfk.brandenburg.de].

Sendung: Antenne Brandenburg, 02.10.20, 15 Uhr

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1 Kommentar

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  1. 1.

    Es ist nicht die Aufgabe des Staates, Almosen fuer eine bestimmte Klientel zu vergeben.

    Als freischaffender Kuenstler ist man selbststaendig, mit allen Vor- und Nachteilen. Das heisst aber eben auch, dass man fuer schlechte Zeiten vorsorgen muss.

    Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, was jetzt einen Kuenstler davon abhaelt, fuer eine gewisse Zeit einfach einen Ersatzberuf auszuueben. Es scheint ja offensichtlich, dass die Pandemie noch lange nicht vorbei ist. Die Stipendien koennen daher das Problem langfristig nicht loesen und sind in meinen Augen nur rausgeworfenes Steuergeld.

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