Berliner Verwaltungsgericht -
Das Berliner Verwaltungsgericht hat den Eilantrag von Schlosspark-Theater-Chef Dieter Hallervorden abgewiesen. Hallervorden wollte gerichtlich gegen die Schließung seines Theaters im November im Rahmen der aktuellen Corona-Verordnung vorgehen.
Die Richter verwiesen am Donnerstag in ihrer Begründung auf die nach wie vor steigenden Infektionszahlen in Berlin. Zudem sei die Schließung zeitlich begrenzt und durch Ausgleichszahlungen abgefedert.
Hallervorden: "Ich gebe die Hoffnung nicht auf"
In einer ersten Reaktion auf die Gerichtsentscheidung teilte Hallervorden am Donnerstagabend mit, er werde nun "die 21-seitige Urteilsbegründung ausgiebig studieren und daraus meine Schlüsse ziehen." Er und sein Team sowie "namhafte Künstler" würden sich am Abend des 21. November per Livestream von der Bühne des Schlosspark Theaters an die Öffentlichkeit wenden, kündigte Hallervorden an. "Ich jedenfalls gebe die Hoffnung nicht auf. Denn wer seine Hoffnung begräbt, hat auch seine Zukunft beerdigt!", teilte er mit.
Hallervorden sieht sich vom Berliner Senat ungleich behandelt, weil etwa Geschäfte sowie der Einzelhandel weiterhin öffnen dürfen. "Warum dürfen Friseursalons öffnen und Bühnen müssen schließen?", fragte Hallervorden in einem Beitrag, der am Montagabend in der rbb-Abendschau gezeigt wurde.
Der Theaterchef hatte in die Sicherheit seiner Mitarbeiter und des Publikums investiert und einen Hygieneplan vorgelegt. Von den 473 Plätzen in seinem Schlosspark Theater in Berlin-Steglitz durfte vor dem Teil-Lockdown am 2. November nur jeder vierte besetzt werden.
Sendung: Abendschau, 12.11.2020, 19:30 Uhr