Kino, Theater und Konzerte in Brandenburg - Kulturbranche kann ab Juli Finanzhilfe für Neustart beantragen

Mo 28.06.21 | 14:09 Uhr
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Ein Plakat mit der Aufschrift "Heute ist nicht alle Tage, wir kommen wieder, keine Frage. Bis bald im Kino" hängt über dem Eingang des Kinos in der Rudolf-Breitscheid-Straße in Babelsberg. (Quelle: dpa/Stache)
Bild: dpa/Stache

Die Brandenburger Kulturbranche kann für ihren Neustart auf finanzielle Unterstützung des Bundes zurückgreifen - ab 1. Juli können dafür entsprechende Anträge gestellt werden, wie die Brandenburger Kultur- und Wirtschaftsministerien am Montag mitteilten.

Da der Wiederbeginn des kulturellen Lebens immer noch mit pandemiebedingten Unsicherheiten verbunden ist, soll der Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen Schutz vor Beschränkungen der Besucherzahlen und anderen Restriktionen und Risiken bieten, wie Kulturministerin Manja Schüle und Wirtschaftsminister Jörg Steinbach (beide SPD) am Montag in Potsdam betonten. Bundesweit stünden dafür bis 2023 bis zu 2,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Anträge für das Hilfsprogramm können in Brandenburg ab 1. Juli gestellt werden - nur online unter folgender Internetadresse: [sonderfonds-kulturveranstaltungen.de]

Hilfen zunächst für Events mit bis zu 500 Personen

"Kaum eine Branche traf die Corona-Krise so hart wie Kunst und Kultur", sagte Schüle. Je nach Event werde mit dem Sonderfonds eine gezielte und angepasste Hilfe geschaffen. "Auch wenn nach graduellen Lockerungen Kulturveranstaltungen wieder stattfinden können, wird dies zunächst nur mit Hygieneauflagen und verminderten Teilnehmerzahlen möglich sein", sagte Steinbach. Durch die Auflagen sei die Wirtschaftlichkeit von Veranstaltungen reduziert.

Der Sonderfonds für Kulturveranstaltungen unterstützt den Angaben zufolge die Wiederaufnahme und die Planbarkeit von Kulturveranstaltungen. Angeboten wird eine Wirtschaftlichkeitshilfe für kleinere Veranstaltungen zunächst mit bis zu 500 Personen, die unter Beachtung coronabedingter Hygienebestimmungen mit reduziertem Publikum stattfinden. Zudem gebe es eine Ausfallabsicherung für größere Kulturveranstaltungen ab 1. September.

Theater, Konzert- und Opernhäuser, Kinos und ähnliche Einrichtungen dürfen in Brandenburg derzeit bis zu 1.000 zeitgleich anwesende Besucherinnen und Besucher empfangen.

Sendung: Antenne Brandenburg, 28. Juni 2021, 13 Uhr

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1 Kommentar

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  1. 1.

    Wird Vielen nur nichts nützen: Das Personal hat wahrscheinlich auch schon was Anderes gesucht, anstatt sich im zweiten Jahr in Kurzarbeit schicken zu lassen. Kurzarbeit ist 60 % vom Netto, in einer Branche, wo eh viel schwarz und steuerfrei über Trinkgeld läuft. Die Mitarbeiter sind weg, wie soll da geöffnet werden, die Unternehmen auch oft pleite oder kurz davor. Die Branche dürfte nach einem weiteren Corona-Winter völlig kollabieren.

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