Nach Indizienprozess - Skelett im Brunnen: Revision gegen Totschlag-Urteil eingelegt

Di 02.01.18 | 09:40 Uhr
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Archivbild: Mit Handschellen bringen Justizbeamte am 10.05.2017 in Neuruppin (Brandenburg) den 34-Jährigen Meik E. in den Gerichtssaal. (Quelle: dpa/Bernd Settnik)
Audio: Antenne Brandenburg | 02.01.2018 | Torsten Glauche | Bild: dpa/Bernd Settnik

Zu mehr als sieben Jahren Haft war ein 34-Jähriger im sogenannten Brunnenmord-Prozess wegen Totschlags verurteilt worden - nach einem Indizienprozess. Nun könnte das Brandenburger Verfahren vor dem Bundegerichtshof landen.

Der sogenannte Brunnenskelett-Fall von Schönermark (Uckermarkkreis) wird 2018 wohl den Bundesgerichtshof beschäftigen. Wie eine Sprecherin des Landgerichtes Neuruppin am Dienstag erklärte, hat die Verteidigung des Verurteilten Revision gegen das Urteil eingelegt.

Der 34-jährige Ex-Lebenspartner des Getöteten, der aus Neubrandenburg kam, war in einem Indizienprozess Ende Dezember zu siebeneinhalb Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt worden. Beide wohnten 2009 auf einem Gehöft in Schönermark. Das Opfer betrieb einen Sonderpostenmarkt in Neubrandenburg und hatte den Verurteilten angestellt.

Skelett per Zufall gefunden

Der Fall hatte für Aufsehen gesorgt, weil der Geschäftsmann schon 2009 verschwunden und sein Skelett erst 2015 gefunden worden war. Nach Auffassung des Landgerichts hatte der Verurteilte den 24-Jährigen aus Eifersucht und wegen finanzieller Probleme umgebracht. Die Leiche habe er in Decken gewickelt und in den Brunnenschacht geworfen. Dann sei er weggezogen.

Spätere Hausbewohner fanden das Skelett per Zufall. Durch Telefonüberwachung kamen die Ermittler dem jetzt 34-Jährigen auf die Spur. Im Prozess hatte der ehemalige Neustrelitzer geschwiegen. Er hatte sich nach dem Tod des Partners als Geschäftsinhaber ausgegeben und Auto, Ausweis, Scheckkarten und Handy des Opfers genutzt.

Nachrichten vom Handy des Toten versandt

Es handelte sich um einen Indizienprozess, denn Tatzeugen oder DNA-Spuren gab es nicht. Den Angeklagten belastete nach Angaben des Staatsanwaltschafts aber vor allem sein "Nach-Tat-Verhalten". So habe der Verurteilte schon kurz nach der Tötung das erste Geld vom Konto seines Opfers abgehoben. Besonders schwer wog für die Schwurgerichtskammer, dass der 34-Jährige nach dem Tod des Opfers über dessen Handy und über sein eigenes Handy Nachrichten an den neuen Freund des Opfers sandte. Darin forderte er Geld zurück, das sein damaliger Lebenspartner dem "Neuen" überwiesen hatte. "Das konnte nur jemand schreiben, der genau wusste, dass das Opfer tot ist", sagte der Richter.

Die Verteidigung hatte im Prozess Freispruch aus Mangel an Beweisen gefordert und muss die Revision nun schriftlich begründen.

2 Kommentare

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  1. 1.

    Solche Verteidiger gehören mit eingesperrt.

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