Brandenburger Hartz-IV-Anwalt - Rechtsanwalt legt Widerspruch gegen Berufsverbot ein
Bekannt wurde er als Hartz-IV-Anwalt: Thomas Lange überschüttete das Cottbuser Sozialgericht mit Klagen gegen Hartz-IV-Bescheide. Nachdem ein vorübergehendes Berufsverbot gegen ihn verhängt wurde, hat er Widerspruch dagegen eingelegt.
Der als Hartz-IV-Anwalt bekannt gewordene Calauer Rechtsanwalt Thomas Lange hat Widerspruch gegen ein vorläufiges Berufsverbot eingelegt, das vor Weihnachten gegen ihn verhängt worden war. Es war vom Anwaltsgericht bei der Landes-Rechtsanwaltskammer unter anderem damit begründet worden, dass Lange Richter beleidige, zu viele Klagen gegen Hartz-IV-Bescheide eingereicht und Klageverfahren nicht ordnungsgemäß verfolgt habe.
Lange hatte seit 2011 mit einem ungewöhnlichen Geschäftsmodell auf sich aufmerksam gemacht. Er reichte Tausende Widersprüche gegen Hartz-IV-Bescheide ein und machte damit das Sozialgericht Cottbus fast arbeitsunfähig.
Verschwanden Behördenschreiben?
Die Anwaltskammer bezweifelt nun, dass er jeden Fall seriös betreuen kann. "Wir sind der festen Überzeugung, und das haben auch die Befragungen von Mandaten ergeben, dass er diese Fälle nicht mit der gebotenen Sorgfalt bearbeiten kann", erklärt der Vorsitzende des Anwaltsgerichts, Thomas Jürgens, gegenüber dem rbb. Thomas Lange bestreitet dies, denn 14 Mitarbeiter hätten sich die juristische Arbeit geteilt.
Noch schwerer wiegt der Vorwurf des Anwaltsgerichts, Thomas Lange habe systematisch Behördenbescheide in der Schublade verschwinden lassen. "Uns ist nachgewiesen worden durch Zeugen, auch durch ehemalige Mitarbeiter von Herrn Lange, dass es in dem Büro die Anweisung gab, Behördenentscheidungen von Behörden, wenn sie zugestellt worden waren, zu ignorieren, damit man dann nach Ablauf von drei Monaten Untätigkeitsklagen erheben kann", so Thomas Jürgens vom Anwaltsgericht.
Lange sieht Kampagne gegen sich
Lange sieht in dem vorläufigen Berufsverbot eine Kampagne gegen seine Person. Die Anwaltskammer weist diesen Vorwurf entschieden zurück. "Es ist wichtig festzuhalten, dass hier nicht ein bestimmtes Geschäftsmodell kleingeredet oder verdammt werden soll. Es geht darum, dass sich ein Anwalt an bestimmte Spielregeln auch halten muss", so Thomas Jürgens.
Künftig kümmern sich andere Anwälte um Langes Mandanten. Mehr als dreitausend Fälle liegen noch beim Gericht.