Brandenburger Hartz-IV-Anwalt - Rechtsanwalt legt Widerspruch gegen Berufsverbot ein

Sa 06.01.18 | 21:01 Uhr
  20
Archivbild: Rechtsanwalt Thomas Lange ueberzieht das Sozialgericht Cottbus mit Klagen, 02.03.2015 (Quelle: imago)
Video: Brandenburg aktuell | 06.01.2017 | Phillip Manske | Bild: imago

Bekannt wurde er als Hartz-IV-Anwalt: Thomas Lange überschüttete das Cottbuser Sozialgericht mit Klagen gegen Hartz-IV-Bescheide. Nachdem ein vorübergehendes Berufsverbot gegen ihn verhängt wurde, hat er Widerspruch dagegen eingelegt.

Der als Hartz-IV-Anwalt bekannt gewordene Calauer Rechtsanwalt Thomas Lange hat Widerspruch gegen ein vorläufiges Berufsverbot eingelegt, das vor Weihnachten gegen ihn verhängt worden war. Es war vom Anwaltsgericht bei der Landes-Rechtsanwaltskammer unter anderem damit begründet worden, dass Lange Richter beleidige, zu viele Klagen gegen Hartz-IV-Bescheide eingereicht und Klageverfahren nicht ordnungsgemäß verfolgt habe.

Lange hatte seit 2011 mit einem ungewöhnlichen Geschäftsmodell auf sich aufmerksam gemacht. Er reichte Tausende Widersprüche gegen Hartz-IV-Bescheide ein und machte damit das Sozialgericht Cottbus fast arbeitsunfähig.

Verschwanden Behördenschreiben?

Die Anwaltskammer bezweifelt nun, dass er jeden Fall seriös betreuen kann. "Wir sind der festen Überzeugung, und das haben auch die Befragungen von Mandaten ergeben, dass er diese Fälle nicht mit der gebotenen Sorgfalt bearbeiten kann", erklärt der Vorsitzende des Anwaltsgerichts, Thomas Jürgens, gegenüber dem rbb. Thomas Lange bestreitet dies, denn 14 Mitarbeiter hätten sich die juristische Arbeit geteilt.

Noch schwerer wiegt der Vorwurf des Anwaltsgerichts, Thomas Lange habe systematisch Behördenbescheide in der Schublade verschwinden lassen. "Uns ist nachgewiesen worden durch Zeugen, auch durch ehemalige Mitarbeiter von Herrn Lange, dass es in dem Büro die Anweisung gab, Behördenentscheidungen von Behörden, wenn sie zugestellt worden waren, zu ignorieren, damit man dann nach Ablauf von drei Monaten Untätigkeitsklagen erheben kann", so Thomas Jürgens vom Anwaltsgericht.

Lange sieht Kampagne gegen sich

Lange sieht in dem vorläufigen Berufsverbot eine Kampagne gegen seine Person. Die Anwaltskammer weist diesen Vorwurf entschieden zurück. "Es ist wichtig festzuhalten, dass hier nicht ein bestimmtes Geschäftsmodell kleingeredet oder verdammt werden soll. Es geht darum, dass sich ein Anwalt an bestimmte Spielregeln auch halten muss", so Thomas Jürgens.

Künftig kümmern sich andere Anwälte um Langes Mandanten. Mehr als dreitausend Fälle liegen noch beim Gericht.

20 Kommentare

Wir schließen die Kommentarfunktion, wenn die Zahl der Kommentare so groß ist, dass sie nicht mehr zeitnah moderiert werden können. Weiter schließen wir die Kommentarfunktion, wenn die Kommentare sich nicht mehr auf das Thema beziehen oder eine Vielzahl der Kommentare die Regeln unserer Kommentarrichtlinien verletzt. Bei älteren Beiträgen wird die Kommentarfunktion automatisch geschlossen.

  1. 20.

    "Dies sind jedoch unsere aller, vom Lohn abgezweigten Steuern, die wir eingezahlt haben, was letztentlich ALLE STEUERZAHLER, - also auch Du - betreffen. So stellt sich mir die Frage, soll dies ständig so weiter gehen?"
    Was sagen Sie eigentlich zu immer und immer wiederkehrenden Steuerverschwendungen in dieser Republik? In der Vergangenheit gab es nunja mehr als genug "Knaller" in dieser Hinsicht und es ist kein Ende in Sicht. Was da wohl über die Jahre bisher verheizt wurde??? Ich mag garnicht drüber nachdenken.
    Ich stelle mir die Frage wie lange dieser Hartz-IV-Wahnsinn wohl noch weitergeht. Der Punkt ist längst erreicht, wo der Staat endlich mal eingestehen sollte, daß es bei diesem Thema nur zwei Möglichkeiten gibt. Zum einen Abschaffen oder zum anderen grundlegend reformieren (aber mal sowas von...!!!)

  2. 19.

    Meine Meinung ist, dass es hier und da sicherlich mal Fehlberechnungen bei der Bundesagentur für Arbeit gibt, die für ein Widerspruchsverfahren bzw. Klageverfahren zur Erlangung des gesetzlich verankerten Rechts angemessen sind.

    Jedoch, wie vermeintlich Herr Rechtsanwalt Lange, sämtliche Bescheide ohne Prüfung der Sach- und Rechtslage in einem Widerspruchsverfahren ggf. Klageverfahren anzuzgehen, ist in meinen Augen nur "Eigene Bereicherungstaktik" für Herrn Lange. Dies folgt aus dem Grunde heraus, da Empfänger von Hartz IV-Leistungen Anspruch auf Prozesskostenhilfe bzw. Beratungshilfe haben, so dass die beim Anwalt entstehenden Kosten gegenüber der Gerichtskasse abgerechnet und ausgezahlt werden. Dies sind jedoch unsere aller, vom Lohn abgezweigten Steuern, die wir eingezahlt haben, was letztentlich ALLE STEUERZAHLER, - also auch Du - betreffen. So stellt sich mir die Frage, soll dies ständig so weiter gehen?

  3. 18.

    Anträge beim Sozialgericht benötigen Zeit(bis zu einen 1/2 Jahr u.länger)War auch vor HartzIV so.Gegen Bescheide vom Jobcenter kann ohnehin jede/jeder Wiederspruch einlegen(meist rückseitig zu lesen).Im Bericht steht,das dieser Anwalt das Sozialgericht mit Wiederspruchsanträgen überschüttet hat.Da verwundert es,wenn eine normale Bearbeitungszeit nicht mehr gewährleistet ist? Im übrigen seien Sie froh das es das Sozialgericht gibt.

  4. 17.

    Endlich mal ein Rechtsanwalt der gegen die Machenschaften der Justiz und das Jobcenter vorgeht. Hier im Osten von Berlin ist scheinbar die Demokratie immer noch nicht angekommen. Auch beim Sozialgericht Frankfurt/Oder gibt es Klagen, u. a. aus dem Jahr 2006 gegen das Jobcenter, die bis heute nicht bearbeitet wurden.
    Ich hoffe Herr Thomas Lange und seine Kollegen die sich für die Rechte seiner Mandanten kümmern, lassen sich nicht einschüchtern.

  5. 16.

    RESPEKT VOR DIESEM ANWALT!
    Lassen sie sich nicht aufhalten, ein Unrechtssystem kann niemals Erfog haben.
    Danke an sie das sie solch ein Mut haben dieses Volk zu vertreten.
    VON IHNEN MÜSSTE ES MEHR GEBEN!
    Kämpfen sie und das arme Volk steht hinter ihnen und arme gibt es mehr als Reiche.
    In diesem Sinne viel Erfolg.

  6. 15.

    Nein das ist nicht schwierig, sondern eindeutig!!!!!
    Sie wollen den Anwalt Mundtod machen!!!!!!!!
    Ich finde ihr Argument frech, von wegen seine Mandanten brauchen ihn nicht mehr.
    Doch seine Mandanten brauchen ihn sehrwohl, hoffentlich geraten sie nicht mal in Not und ihnen hilft keiner!!
    Dieser Anwalt ist spitze, halt ein Anwalt der Armen und er wird siegen,
    Gerechtigkeit siegt am Ende immer oder kennen sie keine Märchen.

  7. 14.

    ..was da wieder an verlogener Presse versucht wird unters Volk zumischen stinkt zum Himmel.
    Dieser Anwalt der mein höhsten RESPEKT verdient gehört in eine Anwaltskanzlei und nicht auf die Straße. Wer sich so gegen Ihn und alle die Ihm gleich gesinnt auflehnt und denunziert hat selber so viel sitzt selber auf seinen großen Misthaufen und zeigt auf den der andren. Und letztendlich zeigt es nur auf, daß er den Richtigen Weg geht.
    Er wäre mit Sicherheit kein Hartz IV Anwalt geworden wenn diese Hartz IV System nicht die Menschen platt macht.
    Schlimm ist, das diese Mitarbeiter dieser Mobbingcenter bzw. Jobcenter Ihr eigenes Volk verraten.

  8. 13.

    Man kann in einer lupenreinen Demokratie Kritiker auch platt machen, denke ich mir mal!

  9. 12.

    Wie rigoros und fast verzeifelt Vater Staat zu Berufsverbot greift sehe ich nicht zum ersten mal. Ist schon eine Regel, eine Art Züchtigung. Du machst was wir erwarten oder Dein Leben wird eingestampft. Was sonst ist Arbeit verbieten? In dem Fall die Anwaltkammer die bestimmt nicht von Mandanten angespitzt wurde sondern von.... Auch oft zu finden, eine verzweifelt konstruierte Beschuldigung die den lästig gewordenen denunziert. Die eigentliche Ursache für das mit erlebende Volk wird unterm Tisch gehalten. Das Arbeitsamt erteilt jährlich tausende Bescheide. Fast zur Regel geworden sind darin Einsparungen an Bedürftigen bei Heizkosten usw. Bei Mittellosen sparen Behörden. Ist das nicht das eigentliche Übel? Nur mal zufällig ins öffentliche Licht geraten was ansonsten Alltag ist. Meine Anerkennung dem Anwalt. Was wenn es keinen solchen mehr gäbe? Dann könnten Behörden noch frei und frecher Sparbescheide erstellen. Ist das die Richtung via Berufsverbot? So schützt sich ein System.

  10. 11.

    "Uns ist nachgewiesen worden durch Zeugen, auch durch ehemalige Mitarbeiter von Herrn Lange, dass es in dem Büro die Anweisung gab, Behördenentscheidungen von Behörden, wenn sie zugestellt worden waren, zu ignorieren, damit man dann nach Ablauf von drei Monaten Untätigkeitsklagen erheben kann."

    Hä? Und die Behörden wissen dann nicht mehr, daß sie Entscheidungen getroffen haben und diese zugestellt wurden? Oder können letzteres nicht nachweisen? Muß ich keine Steuern zahlen, wenn ich den Bescheid vom Finanzamt einfach verschwinden lasse?

    Ich bitte um Aufklärung.

  11. 10.

    Irgendwie schwierig, hier Partei zu beziehen...
    Sicher gibt es behördliche Entscheidungen, die nicht korrekt sind und bei denen ein Einspruch anzuraten ist. Das scheint mir aber oft nicht der böse Wille zu sein - ich sehe das eher als Konsequenz eines Personalmangels. Zuwenig Mitarbeiter oder zuviele Vorgänge? Man weiss es nicht. Fragt sich, ob Herr Lange der Gesamtheit der Betroffenen einen Dienst erwiesen hat oder nur seiner Klientel auf Kosten der Anderen... Aber wo Licht ist, ist auch Schatten und nicht allen, die mit Recht zu tun haben ist auch am Recht gelegen.
    Ich wünsche allen Klienten, dass sie ihn nicht mehr brauchen.

  12. 9.

    Das erteilte Berufsverbot erscheint mir auf den ersten Blick als einen unverhältnismäßigen Grundrechtseingriff. An einer gerichtlichen Klärung der Angelegenheit werden die Beteiligten wohl nicht herumkommen, weil auch der Sachverhalt deutliche Gegensätze in den Aussagen aufweist.

  13. 8.

    Lieber Anwalt Thomas Lange!
    LASSEN SIE SICH NICHT EINSCHÜCHTERN!!!!!!!!!!!!!!!!
    SIE MACHEN DAS ALLES RICHTIG, HARZ4 IST EIN UNRECHTSSYSTEM DIESES GEHÖRT VOR GERICHTE UND AUCH
    VOR MENSCHENRECHTSGERICHTE.
    WAS IN DEN COTTBUSSER JOBCENTERN PASSIERT IST EINFACH UNGLAUBLICH UND WENN SICH JEMAND FÜR RECHT UND GERECHTIGKEIT EINSETZT WIRD ER PROPMT AUSGEBREMST
    MIT ANGEBLICHEN ZEUGEN DIE SEINE MANDATEN WAREN,
    DAS IST ALLES GELOGEN, SO WIE ALLES ANDERE IM NETZ .
    SEINE MANDANTEN STEHEN ALLE HINTER IHM, FALLT NICHT AUF SOLCHE LÜGEN REIN.
    DIESER ANWALT IST KLASSE UND VERDIENT RESPEKT! VIEL KRAFT UND KAMPFGEIST
    GERECHTIGKEIT SIEGT AM SCHLUSS IMMER

  14. 7.

    Weshalb die faktisch verfassungswidrige Sanktionspolitik der Jobcenter nicht auch formell als verfassungswidrig wird, hängt nicht unbedingt mit der Zahl der eingelaufenen Klagen dagegen zusammen, sondern damit, dass die Jobcenter auf Weisung hin die Sanktionen dann jeweils zurückziehen. - Es somit nicht bis zum großen juristischen Finale vor dem BVerfG kommen lassen.



  15. 6.

    Herr Petzinna - die Feststellung die Sie anmahnen war die reale Politik in den letzten zwei Jahrzehnten. Sanktion statt Jobvermittlung. Die Umwandlung der Arbeitslos-Versicherten in Bittsteller gegenüber Behörden die ihren Versicherungsbeitrag verwalten. Während sich die Behörde selbst aus der Vermittlung von Stellen faktisch zurückgezogen hat. Ist ja sowieso alles staatsdirigistischer Quatsch. In den Augen des rechten Mainstreams, des Wirtschaftsliberalismus, der in den letzten Jahrzehnten tatsächlich die Gesetze und Verordnungen macht. Fällt Ihnen wahrscheinlich nicht einmal auf. Dafür müssen immer mehr Gruppen, Kollektive konstruiert werden die man unter Generalverdacht stellt.
    Sie nun also mit dem Kollektiv des guten alten "arbeitsscheuen Gesindels"

  16. 5.

    Wie sagt man?Der Fisch stinkt vom Kopf?

  17. 4.

    Leider ist es es genau anders rum. Die Falschen werden geschützt. Es sollte mal genauer recherchiert werden, wie viele Hartz 4 Leute voll dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und man könnte die Langzeitarbeitslosigkeit enorm verringern.

  18. 3.

    Mit Widersprüchen kann man keine Sozialgerichte lahmlegen, weil die bei den Behörden erhoben werden. Diese oberflächliche, für Laien verwirrende Berichterstattung nervt!

  19. 2.

    Unser Rechtsstaat schützt eben vorrangig die Interessen der Reichen und Mächtigen.

  20. 1.

    "an bestimmte Spielregeln zu halten" sagt in diesem Artikel nur aus, dieser Anwalt, nennen wir ihn mal Robin Hood, hat nicht die Interessen des Staates gewahrt. Man kann nur hoffen, dass seine Mandanten ihn jetzt auch unterstützen! Ich drücke jedenfalls diesem couragierten Anwalt die Daumen, dass sein Berufsverbot umgehend aufgehoben wird. Ich bin kein Mandant von ihm.

Nächster Artikel

Das könnte Sie auch interessieren