Mord an Großmutter und zwei Polizisten - Dreifachmörder von Müllrose muss lebenslang in Haft

Fr 02.02.18 | 12:08 Uhr
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Der Angeklagte bei der Urteilsverkündung (Bild:dpa/Patrick Pleul)
Video: Brandenburg Aktuell | 02.02.2018 | Michael Lietz | Bild: dpa/Patrick Pleul

Seine Großmutter hatte ihn in ihrem Haus aufgenommen. Doch der Enkel tötete die alte Frau, auf der Flucht fuhr er zwei Polizisten tot. Der 25-Jährige aus Müllrose ist nun wegen dreifachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

Wegen dreifachen Mordes ist ein 25-Jähriger in Ostbrandenburg zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht Frankfurt (Oder) sprach ihn am Freitag schuldig, vor knapp einem Jahr seine Großmutter und zwei Polizisten innerhalb weniger Stunden getötet zu haben. Die Richter stellten zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Damit bleiben Verurteilte in aller
Regel länger als 15 Jahre in Haft.

Er raste direkt auf die Polizisten zu

Der Fall hatte bundesweit Bestürzung ausgelöst. Zunächst hatte der Mann laut dem Urteil seine Großmutter an ihrem 79. Geburtstag im gemeinsamen Wohnhaus in Müllrose (Oder-Spree) erstochen. Auf der anschließenden Flucht vor der Polizei überfuhr er in der Nähe zwei Beamte an einer Bundesstraße bei Beeskow mit überhöhter Geschwindigkeit. Die Beamten sollten eine Kontrollstelle einrichten, um das Fluchtauto zu stoppen. Der Angeklagte raste mit dem Wagen seiner Großmutter direkt auf die beiden am Straßenrand zu. Die Polizisten waren sofort tot.

Der Verurteilte selbst hatte im Prozess zugegeben, für den Tod der drei Menschen verantwortlich zu sein.

"Die Lücken werden immer bleiben"

"Die Lücken, die in die Familien gerissen worden sind, kann auch dieses Urteil nicht mehr ändern. Die werden immer bleiben", erklärte die Richterin am Freitag.

In ihrer Urteilsbegründung schilderte sie detailliert, wie der Verurteilte seine Großmutter in der Küche körperlich misshandelte, bevor er sie im Bad tötete. "Ihm war das Ausmaß seiner Handlungen in diesem Moment bewusst", betonte sie. "In seinen Augen war seine Oma ohnehin schon alt genug geworden und hatte nur noch eine Lebenserwartung von wenigen Jahren."

Als der Verurteilte auf der Flucht durch Polizisten entdeckt wurde, habe er beschlossen zu fliehen - "komme, was wolle", so die Richterin. Und weiter: "Es folgte eine Verfolgungsfahrt, die wie ein Ausschnitt aus einem Actionfilm anmutete." Immer wieder betonte die Richterin, dass der Angeklagte trotz der hohen Geschwindigkeit sein Fahrzeug unter Kontrolle gehabt habe.

Bei der Tötung der Großmutter sah das Gericht das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe erfüllt, ebenso bei den beiden Polizisten. Hier kam nach Einschätzung des Gerichts noch Heimtücke dazu.

Verteidiger beantragte zwölf Jahre Haft

Brandenburgs Innenminister Karl-Heinz Schröter (SPD) begrüßte das Urteil. Das hohe Strafmaß mache klar, dass von diesem Menschen nie mehr eine tödliche Gefahr für andere ausgehen werde. "Das bringt den Hinterbliebenen der Opfer und den betroffenen Familien keinen Trost, aber zumindest die Gewissheit, dass diese unfassbar brutalen Taten gesühnt werden, soweit der Rechtsstaat dazu in der Lage ist."

Mit dem Strafmaß entsprach das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte hingegen auf zwölf Jahre Gefängnis plädiert. Die Argumentation der Verteidigung: Der Angeklagte habe sich zwar bei seiner Großmutter des Totschlags schuldig gemacht. Der Tod der zwei Polizisten hingegen sei ein tragischer Unfall gewesen, der durch einen Fahrfehler des Angeklagten ausgelöst wurde. Für alle Taten ist der 25-Jährige nach Ansicht seines Verteidigers auch nur vermindert schuldfähig, weil er am Tattag unter Drogen stand.

Die Richterin kam allerdings zu dem Schluss, dass der Angeklagte zum Zeitpunkt der Tat schuldfähig gewesen sei. Eine verminderte Steuerungsfähigkeit bei Tötung der Großmutter könne das Gericht nicht feststellen, aber auch nicht ausschließen.

"Eiskalt, intelligent, ein krasser Egoist"

Der psychiatrische Gutachter hatte dem 25 Jahre alten Mann volle Schuldfähigkeit attestiert.

Er leide unter keiner psychischen Krankheit, sei aber jemand, der seinen Auftritt braucht und andere in Angst und Schrecken versetzen will, so die Einschätzung des Gutachters. Er habe eine große, variantenreiche Manipulationsfähigkeit. Auch Rechtsanwalt Denis Matthies, der die Frau eines getöteten Polizisten vertritt, hat den Angeklagten so erlebt. "Immer dann, wenn er seine Interessen nicht durchsetzen kann, wird er ungehalten. Aber es geht dabei immer ausschließlich um ihn selbst."

Rechtsanwalt Peter-Michael Diestel fand noch deutlichere Worte für den Angeklagten. Er vertritt als Nebenkläger in dem Verfahren die Mutter des Angeklagten, die durch ihren Sohn ihre Mutter verloren hat. "Eiskalt, intelligent, ein krasser Egoist, Egoman, reaktionsschnell. Ein Mann, der sich mit seinen geistigen Gaben geeignet zur Wehr setzen kann vor einem deutschen Gericht."

Opfer-Anwalt will gegen mutmaßlich untätige Ämter und Behörden vorgehen

Auf die Gefährlichkeit ihres Sohnes hatte die Mutter des Angeklagten nach eigenen Aussagen jahrelang aufmerksam gemacht. Mehrfach habe er gedroht, sie und ihren Lebensgefährten zu töten. "Er hat immer davon gesprochen, und wir haben es immer weitergeleitet. Nicht nur seinem Betreuer, wir haben gleichzeitig auch das Amtsgericht informiert und den sozialpsychiatrischen Dienst. Keiner hat eine Reaktion gezeigt."

Deshalb hat ihr Anwalt, Peter-Michael Diestel, angekündigt, nach Ende des Prozesses gegen Ämter und Behörden und möglicherweise auch gegen den Betreuer des Angeklagten vorzugehen. In welcher Form ließ Diestel bislang offen.

Mit Informationen von Maximilian Horn

24 Kommentare

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  1. 24.

    Sie haben recht, es muss Revision statt Berufung heißen. Danke für den Hinweis.

  2. 23.

    Er kann nicht in Berufung gehen. Aber er kann Revision einlegen.

  3. 21.

    Ich kann ihnen leider nicht weiterhelfen. Meine Frage an rbb/24, wie lange ein Täterfoto in den Medien verpixelt wird/werden muss, wurde bereits beantwortet. Weitere Fragen habe ich diesbezüglich nicht.

  4. 20.

    @ 19: HP, schauen Sie einfach nochmal auf Nr. 16 - eine einfache Frage an Sie, aber bisher leider ohne Antwort. Gern versuche ich es nochmal, obwohl ich es kaum einfacher formulieren kann: Warum wollen Sie das Gesicht eines Taeters sehen? Welche Schluesse koennen Sie daraus ziehen? Da Ihnen und z.B. auch dem 'Kritischen Beobachter' das ein so wichtiges Anliegen ist, interessiert mich der Grund, denn vielleicht kann ich daraus etwas lernen.
    Vielen Dank vorab!

  5. 19.

    @Rolf

    Schauen sie einfach auf Nr. 6, eine einfache Frage und dann auf die folgenden Antworten, vielleicht verstehen sie dann den Kontext.

    Es ging einfach um die Frage, wie lange ein Täterfoto in den Medien verpixelt wird/werden muss.

    Darauf gab es mehrere Antworten vom Sender.
    Das dürfte nun geklärt sein.

  6. 18.

    Guten Abend, weil das von den Agenturen zur Verfügung gestellte Bildmaterial bereits verpixelt war. Beste Grüße aus der Redaktion

  7. 17.

    Klappt doch! Kurzfristig scheint es ein Umdenken gegeben zu haben.
    "Brandenburg Aktuell" hat sich bei den "andere Medien" bedient und zeigt den Täter unverpixelt, obwohl er in Berufung gegangen ist.
    ;-)

  8. 16.

    @ 13: Nun bin ich allerdings wirklich (!) gespannt, HP, was Sie aus diesem Foto schliessen:
    Was koennen Sie jetzt Neues ueber den Taeter oder womoeglich gar ueber die Verhinderung kuenftiger Straftaten sagen?

  9. 15.

    Nicht, dass ich den jetzt unbedingt sehen möchte, aber: Wieso ist das Gesicht des Verurteilten beim rbb verpixelt, bei ARD und ZDF ("heute") geschah dies nicht!

  10. 14.

    Klar, ist nicht unüblich, dass andere Medien auch Kunden bei anderen Fotoagenturen sind. Dann haben Sie das entpixelte Gesicht ja gesehen, schönes Wochenende!

  11. 13.

    es muss auch andere Fotos geben. Die BZ hat welche ergattert: https://www.bz-berlin.de/tatort/menschen-vor-gericht/muellrose-lebenslange-haft-fuer-dreifach-killer-jan-g

  12. 12.

    Die einzigen Pressefotos aus dem Gerichtssaal haben wir von dpa bezogen, dort ist das Gesicht bereits verpixelt. Noch ist der Mann außerdem nicht rechtskräftig verurteilt, er kündigte an, in Berufung gehen zu wollen. Beste Grüße und angenehmes Wochenende!

  13. 11.

    Das ist eine gerechte Strafe.

  14. 10.

    Gutes Urteil, hoffentlich bleibt es dabei.

  15. 9.

    Der kann ich nicht nach 17 oder 23 Jahren raus, war schon jahrelang eine tickende Zeitbombe, was alle wussten, auch die angesichts von massiven Bedrohungen untätige Polizei und die Gerichte usw.

  16. 8.

    Es steht doch eindeutig in dem Beitrag, dass die Richter die besondere Schwere der Schuld festgestellt haben - und der Mann dementsprechend auf keinen Fall nach 15 Jahren freikommt.

    Das Urteil verlängert diese Mindesthaftzeit, nach bisherigen Urteilen auf etwa 17 bis 23 Jahre.

    Eine so genannte Vollstreckungskammer muss auf Antrag des Häftlings regelmäßig prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Fortdauer der Haft weiter vorliegen.

  17. 7.

    Keine Sorge, das ist auch gar nicht so angekommen! Wir wollten einfach noch zusätzliche Infos anbieten. Einen schönen Tag!

  18. 6.

    Frage an die Redaktion:
    Weshalb wird eigentlich das Foto eines verurteilten Dreifach-Mörders immer noch verpixelt?

  19. 5.

    Ich lese gar nichts von Sicherungsverwahrung. Wollen sie die tätsächlich nach 15 Jahren wieder herauslassen? Seine ganze Strafkarriere hat gezeigt, dass es immer wieder ein Fehlurteil der Richter war, ihn wieder auf freien Fuß zu setzen. Er ist nicht resozialisierungsfähig. Es ist sogar besser für ihn selbst, wenn er verwahrt wird, bevor er z. B. nochmals Verwandte oder andere tötet.

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