Urteil des Berliner Landgerichts* - Berliner Arzt im Sterbehilfe-Prozess freigesprochen

Do 08.03.18 | 13:10 Uhr
  18
Angeklagter mit Verteidigern vor dem Prozess (Quelle: Matthias Bartsch/rbb)
Video: Abendschau | 08.03.2018 | Andreas Jöhrens | Bild: Matthias Bartsch/rbb

Das Berliner Landgericht hat einen wegen Sterbehilfe angeklagten Arzt aus Berlin-Steglitz am Donnerstag freigesprochen. Die Begründung: Er habe einer unheilbaren Patientin zwar beim Suizid geholfen, ihm sei aber kein "aktives Tun" vorzuwerfen.

Der Berliner Arzt, dem Hilfe zum Suizid vorgeworfen wurde, ist vom Berliner Landgericht freigesprochen worden. Das Gericht begründete seine Entscheidung am Donnerstag damit, dass er der 44-Jährigen zwar beim Suizid geholfen, sich dabei aber nicht strafbar gemacht habe.

Ihm sei keine Unterlassung von Rettungsmaßnahmen und kein "aktives Tun" nach Eintritt der Bewusstlosigkeit der Patientin vorzuwerfen. "Der Patientenwillen ist zu achten", teilte die Vorsitzende Richterin mit. Dem Mediziner wurde "Tötung auf Verlangen durch positives Zutun" zur Last gelegt. Die Staatsanwaltschaft hatte deshalb eine Geldstrafe von 18.000 Euro beantragt.

Arzt wies Vorwürfe gegen ihn zurück

Das Interesse an dem komplexen Fall war groß. Entsprechend viele Zuschauerinnen wollten die Urteilsverkündung hören. Als der Arzt Christoph T. nach dem Freispruch den Gerichtssaal verließ, wurde er draußen mit Applaus empfangen. 

Die Frage nach der aktiven Beschleunigung des Sterbevorgangs war am Ende des Prozesses strittig. Der Sterbewilligen Anja D. war ein Anti-Brechmittel injiziert worden. Auch dass der Arzt telefonisch Angehörige abgehalten hatte, die Patientin zu besuchen, könne man ihm nicht vorwerfen. Anja D. habe, so sagte die Vorsitzende Richterin wörtlich, "frei von Willensmängeln die Entscheidung getroffen, zu sterben".

Patientin äußerte mehrfach Wunsch zu sterben

Anja D. war langjährige Patientin des Hausarztes. Sie litt unter einer chronischen Reizdarmerkrankung und sehr starken Schmerzen. Mehrfach äußerte sie den Wunsch, sterben zu wollen. Laut Anklage soll der 68-Jährige als Hausarzt die 44-Jährige im Februar 2013 auf ihren Wunsch hin beim Suizid unterstützt haben. So habe er der Frau in Kenntnis ihrer Absicht ein starkes Schlafmittel verschrieben.

Per Handy-Nachricht habe ihm die Patientin mitgeteilt, dass sie die Tabletten in hoher Dosis eingenommen habe. Er habe die Frau tief komatös in ihrer Wohnung vorgefunden, ihrem Wunsch folgend aber keine Rettungsmaßnahmen eingeleitet. Außerdem wurde dem Arzt zur Last gelegt, den erwachsenen Sohn und die Mutter der Patientin davon abgehalten zu haben, der Frau zur Hilfe zu kommen. 

Arzt nahm Urteil ruhig auf

Dass die Patientin 60 Stunden in ihrer Wohnung lag, bevor sie tot war, erscheine für Außenstehende makaber, sagte die Richterin in der Urteilsbegründung. Christoph T. habe sich trotzdem nicht falsch verhalten. Der mittlerweile pensionierte Arzt nahm das Urteil sehr ruhig auf, da er sich immer sicher gewesen sei, richtig zu handeln.

Seit Beginn des Prozesses wies er die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zurück. Er habe sich "in ethischer und rechtlicher Hinsicht richtig verhalten". Er sei nicht berechtigt, als Arzt eine Zwangsbehandlung gegen den Patientenwillen vorzunehmen. Es habe an dem Entschluss der Patientin kein Zweifel bestanden. Die 44-Jährige hatte nach seiner Aussage bereits fünf Suizidversuche in 30 Jahren hinter sich. "Da kann ich meine Hilfe nicht verweigern", sagte der Hausarzt. 

Sendung: Inforadio, 08.03.2018, 12:32 Uhr

18 Kommentare

Wir schließen die Kommentarfunktion, wenn die Zahl der Kommentare so groß ist, dass sie nicht mehr zeitnah moderiert werden können. Weiter schließen wir die Kommentarfunktion, wenn die Kommentare sich nicht mehr auf das Thema beziehen oder eine Vielzahl der Kommentare die Regeln unserer Kommentarrichtlinien verletzt. Bei älteren Beiträgen wird die Kommentarfunktion automatisch geschlossen.

  1. 18.

    Mein Mann hat sich das Leben genommen, er wollte mit seiner Krankheit "COPD" später nicht an Schläuchen hängen, so ist er gesprungen solange er noch dazu in der Lage war. Mit diesem Urteil hätte ich ihn noch etwas länger bei mir haben können. Es macht mich traurig das man Menschen so leiden lässt

  2. 17.

    Zitat Berliner1108: "Ihr behandelnder Hausarzt hätte sie, anstatt ihr einfach dabei zu helfen, sich selber in Jenseits zu befördern, ... Hilfe hätte sie auch bezüglich ihrer schweren Depressionen erhalten."

    Es ist sehr simple sich ein Vorurteil zu bilden und dann dagegen zu argumentieren, nur ist das bei der Sachlage offensichtlich daneben!

    Dr. Turowski ist ein Arzt, der sich gekümmert hat und dem der Wille der Patientin ein hohes und zu respektierendes Gut war. Nachdem sie bereits fünf Suizidversuche hinter sich und mit einem Schienensuizid gedroht hatte, und nach 13 Jahren als seine Patientin, die davor bereis 15 Jahre alle möglichen Therapien versucht hatte, war er von ihrem ernsthaften Sterbenswunsch überzeugt. Von Depression war zudem in keinem Bericht die Rede!

    Es ist nicht die Aufgabe von Ärzten Leben um jeden Preis zu erhalten, was sie aber oftmals tun. Matthias Thöns nennt das ein ökonomisch motiviertes Sterbeverhinderungskartell.

  3. 16.

    Die rechtsradikalen Populisten wollen den Rechtsstaat zerstören. Doch wirklich bedroht wird der Rechtsstaat von Staatsanwaltschaften, die diesen ethisch und moralisch vorbildlichen Arzt kriminalisieren wollen. Da zeigt die sonst angeblich völlig überlastete Berliner Staatsanwaltschaft großes Engagement. Geht es jedoch um wirklich Kriminelle, wie Intensivtäter, Schläger oder organisierte Kriminalität, rechtfertigt die selbe Staatsanwaltschaft ihre Untätigkeit oder ihr Wegducken mit ihrer extremen Überlastung. So wird das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat zerstört.

  4. 15.

    Ärztliche Bemühungen von konservativer Therapie bis zu alternativen Behandlugen inclusive. Stuhltransplantation sowie Aufenrhalte in psychiatrisch orientierten Kliniken haben keine wirkliche Besserung bewirken können. Artikel in Berlinwer Zeitung, Tagesspiegel usw. haben korrekte Darstellung der Krankenvorgeschichte gebracht. Dem Arzt ist in dieser Hinsicht keinerlei Vorwurf zu machen, im Gegenteil hat er sich weit überdurchschnittlich sich allen seinen PQatinten gewidmet.

  5. 13.

    Liebes rbb24 Team, habe mir schon gedacht, mein Kommentar zum Thema Selbstmord ist zu krass. Gut, dann hier mein harmloser Hinweis dazu. Buchtipp: Gut sterben. Von Sidney Wanzer u. Joseph Glenmullen. Erschienen bei Zweitausendeins. Schon veröffentlicht 2009. Das Thema Selbstmord ist und bleibt immernoch „leider“ ein Tabuthema bei uns mit den Scheinheiligen falschen Wertvorstellungen.

  6. 12.

    Ich befürworte normalerweise Sterbehilfe unter bestimmten Umständen, nämlich wenn der Mensch in sehr fortgeschrittenen Alter ist, tatsächlich "todkrank" ist (z.B. bei metastasiertem Krebs) und es nach der Meinung verschiedener Mediziner keine Chance mehr auf eine Genesung gibt.Die junge Frau, um die es hier ging, hatte offensichtlich das "Reizdarmsyndrom", eine Krankheit, die weder bösartig, noch tödlich ist, ja noch nicht einmal als schwere Krankheit eingestuft wird (aber natuerlich trotzdem sehr belastbar sein kann).Diese Krankheit ist in den meisten Fällen auch gut behandelbar und in den Griff zu bekommen und das oft sogar ohne irgendwelche schweren Medikamente. Ihr behandelnder Hausarzt hätte sie, anstatt ihr einfach dabei zu helfen, sich selber in Jenseits zu befördern, in spezialisierte Kliniken überweisen können, von denen es ja einige in Berlin gibt, wo sie auch sicher Hilfe erhalten hätte. Hilfe hätte sie auch bezüglich ihrer schweren Depressionen erhalten.

  7. 11.

    Ein richtungsweisendes Urteil, danke! Jeder "gesunde" Mensch darf seinen Todeszeitpunkt selber wählen, weil er es KANN, er kann sich täglich davonmachen. Die Siechenden, die Kranken, die das nicht mehr selber schaffen, müssen zu Ende leiden? Das kann keiner verstehen...

  8. 10.

    Endlich ein vernünftiges Gerichtsurteil. Jeder Mensch sollte das recht erhalten, selbstbestimmt zu sterben.
    (nicht nur in der Schweiz) Ein anders lautendes Urteil hätte die Sinnhaftigkeit einer Patientenverfügung
    in Frage gestellt. Selbstbestimmtes Sterben und passive Hilfe dazu gehören zur Menschenwürde.

  9. 9.

    Aktive Sterbehilfe wünsche auch ich mir in Deutschland.
    Ich wünsche für mich einen Tod in Würde und kein endloses qualvolles Dahinsiechen.
    Ob meine Patientenverfügung dahingehend eines Tages hilfreich sein wird, werde ich wohl feststellen, wenn es soweit ist.

    Ein entsprechendes Gesetz ist lange überfällig, aber leider mit der aktuellen Mannschaft in Berlin sicher nicht möglich.

    Die Verdienste von Pharmaindustrie etc. pp. zählen eben mehr als ein Sterben in Würde.

  10. 8.

    Für mich ein gutes und wichtiges Urteil.
    Ich hoffe auch sehr, dass Sterbehilfe erlaubt wird.
    Sollte es bei mir dazu kommen aufgrund einer schweren Erkrankung sterben zu wollen, möchte ich dies in meiner Heimat, und nicht erst in ein anderes Land reisen, das humaner damit umgeht. Selbstbestimmt und in Würde sterben zu können ist für mich ein elementares Menschenrecht. Solange es solche Menschen/Ärzte wie Christ oph T. gibt habe ich Hoffnung.




  11. 7.

    Ich bin sehr stolz auf meinen ehemaligen Chef. Er war immer für seine Patienten da. Das haben alle sehr geschätzt.

  12. 6.

    Schon recht anmaßend und völlig am Thema vorbei Ihr gedankenloser Kommentar.

  13. 5.

    Und was ist, wenn sich jemand "Patientenverfügung: Im Falle von Bewusstlosigkeit NICHT wiederbeleben" auf die Brust tätowiert und trotzdem vom Rettungssanitäter wiederbelebt wird? Kann der Retter dann auf Zahlung des Lebensunterhalts für die restliche Lebenszeit verklagt werden?

  14. 4.

    Eigentlich sollte jeder Mensch selbst bestimmen dürfen, wann er diese "Bühne" für immer verlassen will.

  15. 3.

    Ein richtiges Zeichen!

  16. 2.

    Ich freue mich ja so sehr für diesen Aufrechten Arzt, für seine Güte und Hilfsbereitschaft.

  17. 1.

    Ich begrüße die Entscheidung des Gerichts. Jeder Mensch sollte selbst entscheiden können, wann er -wenn keine Heilung möglich ist- seinem Leben ein Ende zu setzen. Warum müssen wir uns quälen und unerträgliches Leiden ertragen??
    Wir wünschen uns auch keine lebenserhaltende Maßnahmen, haben es schriftlich verfügt.Danke dem verständnisvollen Arzt.

Nächster Artikel

Das könnte Sie auch interessieren