Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) urteilt -
Weil sein privater Brunnen kein genügend klares Trinkwasser fördert, muss ein Bungalowbesitzer keine Zweitwohnungssteuer zahlen. Das hat das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) entschieden.
Zur Begründung hieß es in dem am Dienstag veröffentlichten Urteil, ein zumindest vorübergehendes Wohnen setze voraus, dass die Wohnung mit Trinkwasser versorgt sei. Das aus dem Brunnen privat geförderte Wasser sei allerdings zu trüb und überschreite die Grenzwerte für Mangan und Eisen, erklärten die Richter.
Da somit keine ordnungsgemäße Trinkwasserversorgung bestehe, könne auch keine Zweitwohnungssteuer erhoben werden, urteilten die Richter.