Aus dem Umfeld von Anis Amri - Berliner Gericht verurteilt drei IS-Anhänger zu Haftstrafen

Mi 13.03.19 | 18:37 Uhr
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Das Berliner Kammergericht hat am 13.03.2019 drei IS-Anhänger wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu mehreren Jahren Haft verurteilt (Quelle: rbb)
Video: Abendschau | 13.03.2019 | Norbert Siegmund | Bild: rbb

Sie wollten 2016 nach Syrien reisen, um sich dem sogenannten Islamischen Staat (IS) anzuschließen: Drei Männer sind in Berlin zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Sie kamen aus dem Umfeld von Breitscheidplatz-Attentäter Anis Amri.

Das Berliner Kammergericht hat drei IS-Anhänger wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu mehreren Jahren Haft verurteilt. Die Männer wollten Ende 2016 nach Syrien reisen und für die Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) kämpfen, erläuterte das Gericht sein Urteil am Mittwoch.

Daher wurden sie zudem der "gemeinschaftlichen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland" für schuldig gesprochen.

Männer kamen aus dem Umfeld des Attentäters Anis Amri

Das Gericht verurteilte die Männer zu Haftstrafen von drei Jahren und zehn Monaten. Soufiane A., Emrah C. und Resul K. hätten ihre radikalislamische Anschauung und ihre Faszination für den Dschihadismus bis heute nicht aufgegeben, hieß es.

In Syrien kamen sie aus unterschiedlichen Gründen nicht an: A. wurde in Italien von den Behörden aufgegriffen und nach Deutschland zurückgeschickt. C. und K. kehrten daraufhin aus freien Stücken zurück nach Berlin.

Die drei gehörten zum Umfeld des Breitscheidplatz-Attentäters Anis Amri. Auch sie besuchten die inzwischen geschlossene Fussilet-Moschee in Berlin-Moabit.

Sendung: Abendschau, 13.03.2019, 19.30 Uhr

5 Kommentare

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  1. 5.

    Genau,,ich habe diese Art und Weise mit der in Deutschland mit solchen Täter umgeht so satt.

  2. 4.

    Erschreckend niedrige Strafe. Da kann man sich ja ausrechnen, wie positiv, nachdenklich, wohlwollend und verständnisvoll noch mit den IS-Rückkehrern umgegangen werden wird.

  3. 3.

    Wie im Bericht d.Abendschau erklärt wurde, sind die Verurteilten überhaupt nicht einsichtig. Von daher kann ich Ihnen nur Zustimmen.

  4. 2.

    So ist es ,dann können die Drei ja anschließend weiter machen und von uns Steuerzahlern versorgt werden

  5. 1.

    Allein dieses milde Urteil zeigt, dass die Verantwortlichen nichts verstanden haben.

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