Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts -
Das Berliner Verwaltungsgericht hat das Verwenden von menschlichen Leichen in Privatunternehmen verboten. Die Richter bestätigten am Dienstag ein Verbot des Bezirksamts Reinickendorf. Das klagende Unternehmen bot für angehende Medizinstudierende Sektionskurse an menschlichen Leichen an, aber auch Fortbildungen für NotfallmedizinerInnen.
Herkunft der Leichen ungeklärt
Bereits vor anderthalb Jahren hatte das Bezirksamt eine zweistellige Anzahl Leichenteile in den Räumen des Unternehmens beschlagnahmt. Es lag keine Genehmigung für die Sektion vor und die Herkunft der Leichen war ungeklärt.
Mit dem Urteil wird dem Unternehmen zusätzlich verboten, Leichenteile bei Fortbildungen für Ärzte auch nur zu zeigen. Eine mögliche Ausnahmegenehmigung hat die Firma bisher nicht beantragt.
Sendung: Inforadio, 21.5.2019, 15:15 Uhr