Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts - Firma darf keine Leichenteile für Fortbildung benutzen

Di 21.05.19 | 16:00 Uhr
  1
Audio: Inforadio | 21.05.2019 | Ulf Morling

Das Berliner Verwaltungsgericht hat das Verwenden von menschlichen Leichen in Privatunternehmen verboten. Die Richter bestätigten am Dienstag ein Verbot des Bezirksamts Reinickendorf. Das klagende Unternehmen bot für angehende Medizinstudierende Sektionskurse an menschlichen Leichen an, aber auch Fortbildungen für NotfallmedizinerInnen.

Herkunft der Leichen ungeklärt

Bereits vor anderthalb Jahren hatte das Bezirksamt eine zweistellige Anzahl Leichenteile in den Räumen des Unternehmens beschlagnahmt. Es lag keine Genehmigung für die Sektion vor und die Herkunft der Leichen war ungeklärt.

Mit dem Urteil wird dem Unternehmen zusätzlich verboten, Leichenteile bei Fortbildungen für Ärzte auch nur zu zeigen. Eine mögliche Ausnahmegenehmigung hat die Firma bisher nicht beantragt.

Sendung: Inforadio, 21.5.2019, 15:15 Uhr 

1 Kommentar

Wir schließen die Kommentarfunktion, wenn die Zahl der Kommentare so groß ist, dass sie nicht mehr zeitnah moderiert werden können. Weiter schließen wir die Kommentarfunktion, wenn die Kommentare sich nicht mehr auf das Thema beziehen oder eine Vielzahl der Kommentare die Regeln unserer Kommentarrichtlinien verletzt. Bei älteren Beiträgen wird die Kommentarfunktion automatisch geschlossen.

  1. 1.

    Auf keinen Fall erlauben. Wenn soetwas Schule macht, dann gute Nacht. Meinen Körper vermache ich der Rechtsmedizin für Ihre Studierenden.

Nächster Artikel

Das könnte Sie auch interessieren