Freispruch für Angeklagten - Berliner Staatsanwaltschaft geht im Clan-Prozess in Revision

Do 18.07.19 | 13:48 Uhr
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Angeklagter R. im Clan-Prozess
Bild: rbb

Der Freispruch eines Berliner Clan-Angehörigen vom Vorwurf des Mordes wird ein Fall für den Bundesgerichtshof. Die Staatsanwaltschaft habe Revision gegen das Urteil eingelegt, sagte eine Sprecherin am Donnerstag.

Nach einem tödlichen Angriff auf einen 43-Jährigen in Berlin-Britz mit einem Baseballschläger vor mehr als zwei Jahren hatte das Landgericht am Mittwoch einen 21-Jährigen freigesprochen. Im Urteil hieß es, die Tötung des 43-Jährigen, der aus einer anderen arabischen Großfamilie stammte, sei zwar eine brutale und menschenverachtende Tat. Sie sei dem Mann aber nicht nachzuweisen gewesen. Wesentliches Indiz sei eine minimale DNA-Mischspur gewesen, die an der Hosentasche des Opfers sichergestellt wurde. Zeugen hätten geschildert, dass die Täter Handschuhe trugen. Die Spur könnte durch eine Übertragung an die Tasche gekommen sein.

Clanchef sorgt im Gerichtssaal für Tumult

Nach der Urteilsverkündung kam es zu einem Tumult im Gerichtssaal. Der als Chef eines bekannten arabischstämmigen Berliner Clans geltende Vater des 21-Jährigen schrie in Richtung des Staatsanwalts, bis ihn Angehörige und Justizwachtmeister auf den Flur drängten. Für Ermittlungen gegen den Vater wegen Bedrohung oder Beleidigung sehe die Staatsanwaltschaft keinen rechtlichen Grund, sagte die Sprecherin.

Der Staatsanwalt hatte achteinhalb Jahre Jugendstrafe wegen Totschlags gefordert. Die Richter sahen bei einigen Indizien zwar zumindest Hinweise auf die Familie des 21-Jährigen, nicht aber auf ihn selbst. Für die erlittene Untersuchungshaft seit Oktober 2017 sei der Angeklagte zu entschädigten, so das Gericht.

Sendung: Abendschau, 18.07.2019, 19:30 Uhr

6 Kommentare

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  1. 6.

    Die schriftliche Urteilsbegründung ist ausführlicher als die mündliche.

  2. 5.

    Das ist richtig. Es ist Ergebnis der Politik der Altparteien, dass sich in Deutschland diese Zustände entwickeln konnten. Die CDU wollte "eigentlich" immer beschließen, dass die Doppelstaatenregelung aufgehoben wird, und sich der hier von ausländischer Bevölkerung Geborenen mit Volljährigkeit entscheiden muss, ob er Deutscher oder Ausländer bleiben will.

    Es gibt darüber sogar einen normalen Beschluss der CDU/CSU Bundesfraktion, den aber Merkel offensichtlich nicht tangiert.

  3. 4.

    "Ich sehe da keine Aufklärungschance bei der Revision." Weil es nur eine unklare DNA-Spur gab?

    Im NSU Prozess bei Tschäpe gab es noch nicht einmal diese. Soweit bisher ersichtlich, konnte Tschäpe nicht in einem der vielen furchtbaren Mordfälle wenigstens die bloße Anwesenheit am Tatort nachgewiesen werden, geschweige denn eine reale Täterbeteiligung.
    Das Tschäpe Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es gibt ja bisher keine schriftliche Begründung des Richters. Die ist erforderlich, damit die von der Verteidigung angekündigte Revision eingelegt werden kann.
    Wegen der langen Prozessdauer von mehr als fünf Jahren hat der Vorsitzende Richter Manfred Götzl dafür 93 Wochen Zeit.

  4. 3.

    Der Herr Sohn wurde in Deutschland geboren. D.h. er ist Deutscher. Also wird er nirgendswo hingebracht. Seine Heimat ist Deutschland. Und selbst wenn er zu Unrecht freigesprochen wurde, ist dem so. Es hunderttausende Straftäter in Deutschland. Deutsche Straftäter. Die kann man nicht alle "irgendwohin" schicken.

  5. 2.

    Nur zu. Ich spende ja gerne meine Steuergelder für aussichtslose Sachen. Das geht aus wie das Hornberger Schießen. Und die Mischspur ist so aussagekräftig wie die jahrelang verfolgte weibliche DNA bei Opfern rechten Terrors - da war es plötzlich eine Angestellte beim Hersteller. Oder Uwe B.s Spur an Peggys Fundort - da klebte es am Werkzeug. Ich sehe da keine Aufklärungschance bei der Revision.

  6. 1.

    Für die Bedrohung der seitens der des Vaters sehe man keine Gründe.
    Soso....wenigstens wurde Revision beantragt, aber bis dass durch ist, wurde er der Herr Sohn sicher schon in die Heimat seiner Vorfahren gebracht - wetten das?
    Schade, dass sich die Justiz so schön auf der Nase herumtrampeln lässt.
    Aber nach dieser Revisionsinfo wird es Papi bestimmt dafür sorgen, daß die Staatsanwaltschaft in Bedrängnis kommen könnte. Nur maxhtusixh solch einer ja nicjtudie Finger schmutzig, dafür hat er bestimmt seine Klinkenputzer.

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