Bundesverfassunsgericht -

Die sogenannte "Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters" aus Templin (Uckermark) zieht erneut vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Wie die religionskritische Gruppe am Donnerstag mitteilte, will sie dort durchsetzen, dass ihre Anhänger auf Passbildern Kopfbedeckungen tragen dürfen - so wie es Angehörigen anerkannter Weltanschauungsgemeinschaft erlaubt ist.
"Bruder Spaghettus" und das Perso-Foto
Hintergrund ist ein Streit um ein Passfoto. Das Kirchenmitglied "Bruder Spaghettus" hatte 2013 bei der Stadt Templin (Uckermark) einen Personalausweis beantragt. Auf dem Foto trug er eine Piratenfischbandana, nach eigener Auskunft als Ausdruck seines Glaubens. Er forderte damit das gleiche Recht wie Angehörige anerkannter Weltanschauungsgemeinschaften, die sich für den Personalausweis mit Kopfbedeckung fotografieren lassen dürfen. Das Foto des selbsternannten "Pastafaris" wurde jedoch abgelehnt.
Das Verwaltungsgericht Potsdam stellte später klar, dass die "Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters" keine anerkannte Religionsgemeinschaft sei. Eine Berufung gegen das Urteil wurde abgelehnt, genauso wie eine Beschwerde der "Spaghettimonster-Kirche". Deswegen zogen die Aktivisten nun vor das Bundesverfassungsgericht.
Kampf um Anerkennung als Religion
Die "Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters" ist eine satirische Gemeinschaft, die als eine Art Gegenbewegung zu bestehenden Religionen gegründet wurde. Sie hat nach eigenen Angaben rund 15.000 Mitglieder in Deutschland, weltweit sollen es mehr als 28 Millionen sein. Ihr Hauptsitz in Deutschland ist in Templin, wo der Vorsitzende Rüdiger Weida zuletzt durchsetzte, dass sein Titel "Bruder Spaghettus" auf dem Ausweis stehen darf. Die "Pastafaris" berufen sich auf die Werte des Humanismus und lehnen dogmatische Glaubenslehren ab. Sie möchten als Weltanschauungsgemeinschaft die gleichen Rechte wie beispielsweise christliche Kirchen bekommen.
Bisher scheiterten die "Kirche" allerdings im Kampf um die Anerkennung als Weltanschauung vor Gericht in mehreren Instanzen, zuletzt vor dem Bundesverfassungsgericht. Damals ging es um die "Nudelmessen": Auf die Zeiten der Spaghettimonster-Gottesdienste wollte der Verein mit Schildern an Ortseingängen aufmerksam machen. Das Gericht lehnte die Beschwerde jedoch bereits als unzulässig ab. Eine weltanschauliche Betätigung sei nicht plausibel gemacht worden, hieß es damals.
Dagegen klagt die Gemeinschaft inzwischen auch vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.