Lebenslange Haft für acht Hells Angels - Revision gegen Urteil im Berliner Rockerprozess eingelegt

Mi 09.10.19 | 13:27 Uhr
  1
Berlin den 01.10.2019. Vor dem Urteil gegen die Hells Angels Rocker, die unter Kadir Padir einen Mord in einem Wettbuero veruebt haben. (Quelle: imago-images/Wagner)
Bild: imago-images/Wagner

Die Verurteilung von acht Berliner Rockern der Hells Angels zu lebenslanger Haft wird ein Fall für den Bundesgerichtshof. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch mehrere Verteidiger haben Revision eingelegt, wie ein Sprecher des Landgerichts am Mittwoch mitteilte. Das Verfahren werde sich wegen der umfangreichen Entscheidung hinziehen. Erst wenn das Urteil schriftlich vorliege, könnten die Parteien die Revision begründen.

Am 1. Oktober waren sieben Rocker wegen gemeinschaftlichen Mordes sowie deren Chef wegen Anstiftung zum Mord nach knapp fünfjährigem Prozess verurteilt worden. Ein 26-Jähriger wurde im Januar 2014 laut Urteil von einem "Überfallkommando" erschossen, um die "Ehre des Clubs" zu wahren.

Minderung der Strafe wegen Fehlern des LKA

Die Verurteilten bekamen laut Urteil einen Abschlag von zwei Jahren, weil das Landeskriminalamt Fehler gemacht und nichts unternommen hatte, um das Opfer zu warnen, obwohl dessen Gefährdung bekannt gewesen sei. Das Urteil entsprach zwar im Wesentlichen den Forderungen der Staatsanwaltschaft, diese meint jedoch, die kritikwürdigen Vorgänge bei der Polizei seien keine Grundlage für einen Abschlag.

Ein neunter Rocker wurde ebenfalls wegen Mordes schuldig gesprochen, bekam aber nicht lebenslänglich, sondern zwölf Jahre Haft. Er hatte nach Ansicht des Gerichts bei der Aufklärung des Falls geholfen. Bei den Hells Angels gilt er nun als Verräter, er bekommt Personenschutz.

Ein zehnter Angeklagter wurde vom Vorwurf der Anstiftung zum Mord freigesprochen, kassierte aber wegen Waffenbesitzes ein Jahr und zehn Monate Haft, die wegen der Untersuchungshaft bereits verbüßt sind.

Sendung: Abendschau, 09.10.2019, 19.30 Uhr

1 Kommentar

Wir schließen die Kommentarfunktion, wenn die Zahl der Kommentare so groß ist, dass sie nicht mehr zeitnah moderiert werden können. Weiter schließen wir die Kommentarfunktion, wenn die Kommentare sich nicht mehr auf das Thema beziehen oder eine Vielzahl der Kommentare die Regeln unserer Kommentarrichtlinien verletzt. Bei älteren Beiträgen wird die Kommentarfunktion automatisch geschlossen.

  1. 1.

    Da in dem Verfahren viele Spitzenawälte verteidigt haben, wird die Revision wahrscheinlich Erfolg haben. Und der Spuk geht von vorne los, die nächsten Millionen werden verpulvert.

Nächster Artikel

Das könnte Sie auch interessieren