Anschlagspläne auf Gesundbrunnen-Center - Islamist zu mehrjähriger Haftstrafe verurteilt

Fr 24.01.20 | 15:32 Uhr | Von Ulf Morling
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24.01.2020, Berlin: Der Angeklagte sitzt im Gerichtssaal. Der 32-jähriger Islamist ist wegen der Planung eines Anschlags zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und vier Monaten verurteilt worden (Quelle: dpa/
Video: Abendschau | 24.01.2020 | Norbert Siegmund | Bild: dpa

Der Islamist Magomed-Ali C. soll einen Anschlag auf das Berliner Gesundbrunnen-Center mitgeplant haben - auch mit Unterstützung des Weihnachtsmarkt-Attentäters Anis Amri. Jetzt ist der 32-Jährige verurteilt worden - bei schwieriger Beweislage. Von Ulf Morling

Das Berliner Kammergericht hat den 32-jährigen Magomed-Ali C. aus Dagestan zu fünf Jahren und vier Monaten Haft verurteilt - wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und eines "Explosionsverbrechens". Als mögliches Anschlagsziel hatte der Angklagte mit seinem Komplizen das Gesundbrunnen-Center in Berlin in den Blick genommen.

Es seien aber nicht einmal Spuren des hochgefährlichen Sprengstoffs TATP in der Wohnung des Angeklagten gefunden worden, so der vorsitzende Richter des Kammergerichts - und auch Zeugenaussagen gebe es nicht, die einen Schuldspruch rechtfertigten. Man habe lediglich "abgehörte Erzählungen" des mutmaßlichen Komplizen Clement B. aus einem französischen Gefängnis. Diese mit richterlicher Genehmigung abgehörten Gespräche des mutmaßlichen Drahtziehers der Anschlagsvorbereitung seien einer "besonders gründlichen Glaubwürdigkeitsprüfung unterzogen" worden, heißt es im Urteil.

Keine Spuren des Sprengstoffs

Das Gericht zeigte sich überzeugt davon, dass bereits im Oktober 2016 - also zwei Monate vor dem Anschlag auf dem Breitscheidplatz - der Angeklagte in seiner Pankower Wohnung mit Unterstützung von Clement B. eine "eher im Kilobereich liegende Menge" des Sprengstoffs TATP lagert. Bis zum 26. Oktober 2016. An diesem Tag habe die Berliner Polizei das geplante Explosionsverbrechen durch ihre Gefährderansprache vereitelt, hieß es im Urteil. Damals klingelten Beamte an der Tür von Magomed-Ali C., den sie observierten. Überstürzt hätten der Angeklagte und Clement B. den Sprengstoff entweder über die Toilette entsorgt oder aus der Wohnung geschafft.

Nicht eine Spur des häufig von Islamisten benutzten Sprengstoffs TATP wurde in der Wohnung des Angeklagten gefunden, als er zwei Jahre später festgenommen wurde. Trotzdem zeigte sich die Bundesanwaltschaft überzeugt, den 32-jährigen der Anschlagsplanung in Berlin überführen zu können. Bereits im April 2017 war sein mutmaßlicher Komplize Clement B. in Frankreich festgenommen worden. Mit ermittlungsrichterlicher Genehmigung hatte die Polizei dann Gespräche zwischen B. und dessen Vater bei Besuchen aufgezeichnet, die zur Festnahme von Magomed-Ali C. in Berlin im Jahr 2018 führte.

Magomed-Ali C. verkehrte in Fussilet-Moschee

Doch nach der Festnahme schwieg Magomed-Ali C. - ebenso sein mutmaßlicher Komplize in Frankreich, der im Berliner Gerichtssaal per Video als Zeuge vernommen werden sollte. Als beschuldigter Komplize des Angeklagten durfte auch er schweigen. So blieb dem Kammergericht nur die Bewertung der Indizien, die zu dem Urteilsspruch führten.

In der inzwischen verbotenen Berliner Fussilet-Moschee soll Magomed-Ali C. seine radikal-islamistische Gesinnung geschärft haben. Islamische Jugendliche wurden dort verköstigt, durften dort übernachten und dem Elternhaus entfliehen. Dafür nahmen sie bereitwillig an religiöser Unterweisung teil. Auch Anis Amri und der mutmaßlicher Komplize des Angeklagten, Clement B., hatten dort zeitweise ihre Unterkunft. Islamistischer Salafismus sei dort gepredigt worden, so das Gericht.

Befreundet mit Clement B. und Anis Amri

Dass der spätere Weihnachtsmarkt-Attentäter Amri zu Clement B. ein "enges Verhältnis" hatte und der wiederum zum Angeklagten Magomed-Ali C. - davon geht das Gericht im Urteil aus. Ob ein ebensolches Vertrauensverhältnis zwischen C. und Amri bestanden habe, blieb unklar. In einem der in französischer Haft am 29. Januar 2018 abgehörten Gespräche sagte B. jedenfalls wörtlich zu seinem Vater: "Ich bin (nach der Gefährderansprache in C.s Wohnung) woanders hingegangen - sonst hätte ich mich mit Amri und seinen Kumpels in die Luft gesprengt." Beging Amri den Anschlag auf den Weihnachtsmarkt etwa, weil die Berliner Polizei ein anderes Verbrechen vereitelt hatte? Das blieb im Urteil offen.

Die Verteidigung hatte in ihrem Plädoyer für Magomed-Ali C. einen Freispruch gefordert. Unter anderem stützte sie sich darauf, dass nicht einmal Spuren des angeblich gelagerten Sprengstoffs festgestellt wurden. Die im Gefängnis abgehörten Gespräche von Clement B. bewertete sie eher als entlastend für ihren Mandanten. Es sei auch die Rede davon, dass C. niemals bei einem Anschlag mitmachen würde - schließlich habe er eine Frau und zwei Kinder, für die er sorgen müsse.

Nach 38 Verhandlungstagen zeigten sich die Bundesanwaltschaft und das Kammergericht trotzdem überzeugt davon, dass Magomed-Ali C. in Berlin einen verheerenden Sprengstoffanschlag vorbereitete. Er wird gegen seine Verurteilung in Revision gehen.

Beitrag von Ulf Morling

11 Kommentare

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  1. 11.

    Vollkommen richtig ist das Urteil hoffentlich wird er anschließend ausgewiesen, solche Menschen können wir nicht gebrauchen.

  2. 10.

    Die Weigerung des deutschen Staates diesen Subjekten entschieden entgegenzutreten ist nur noch mit Beihilfe zu erklären.

  3. 9.

    "Magomed-Ali C. sei zwar nicht die treibende Kraft gewesen, habe aber einen möglichen Terroranschlag befürwortet und Sprengstoff in seiner Wohnung gelagert, so das Gericht."

    "Magomed-Ali C. soll in seiner Berliner Wohnung eine erhebliche Menge des hochexplosiven Sprengstoffs TATP gelagert haben. Bei der Festnahme im August 2018 wurde aber kein Sprengstoff gefunden."

    Wenn der Staat inzwischen so krass lügt, was kann man ihm dann noch glauben?

  4. 8.

    Gesetze kann man auch ändern.....wenn man das wirklich möchte.

  5. 7.

    Und nun gibts viel Zeit zur Besinnung in der Gesinnung.

  6. 6.

    "effektive Gesetze"
    Zum Beispiel Hausdurchsuchungen bei begründetem Verdacht? Gibt's schon. Woher wissen wir von dem ganzen Sprengstoff? Befugnisse haben die Behörden mehr als genug (TKÜ, Durchsuchungen etc.). Es fehlt Personal, nicht Befugnisse. Daran ändern Gesetze wie aus der Sowjetunion und anderen Polizeistaaten auch nicht viel. Und die U-Ausschüsse sind gerade deshalb wichtig. So erfahren wir zum Beispiel, dass konkrete Hinweise auf Amri unter den Teppich gekehrt wurden https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2019-12/anschlag-breitscheidplatz-anis-amri-bka-bundestag
    Wir brauchen Beamte, die nicht quantitativ oder qualitativ überfordert sind.

  7. 5.

    Weil er in Deutschland deutsches Recht gebrochen hat. Nennt sich Rechtsstaat, wenn Urteil und Strafe unabhängig vom Pass ausfallen.

  8. 4.

    Das frage ich mich auch...
    Die derzeit noch amtierende “Regierungselite“ ist allenfalls noch als stummer Bettvorleger zu gebrauchen und damit auch noch viel zu teuer. Das umfassende Staatsversagen reitet den angeblichen Rechtsstaat Stücke für Stück in die Bedeutungslosigkeit und der/die Bürger*in zahlt die Zeche. Es ist ja auch ungemein wichtiger, mit aller Härte gegen u. U. geringfügige Verkehrsvergehen vorzugehen (siehe den neuen Bußgeld-Vorschlag von Andy Scheuer) als die Sicherheit der Bürger*innen zu gewährleisten.

  9. 3.

    Vielleicht weil er laut dem Artikel ein befristetes Bleiberecht erwirkt hat?!

    Ich versteh aber nicht im welchem Zusammenhang die Tatsache, dass die Polizei an seiner Wohnungstür geklingelt hat, mit dem gesamten Vorgang zu tun haben soll... es haben bestimmt noch weitere Personen „an der Tür geklingelt“

  10. 2.

    Ja...und genau da liegt ja auch das Problem, statt 1000de Stunden in UntersuchungsAusschüssen zu verbringen die eh nichts mehr aufklären können, (was auch ?) sollten die Verantwortlichen Politiker und Regierenden lieber für effektive Gesetze sorgen die genau diesen Misstand beseitigen und für Unsere Sicherheit sorgen!!

  11. 1.

    Wieso war der überhaupt noch in Berlin, wo er doch abgelehnt war ?
    Warum wird er nicht sofort ausgewiesen und sitzt seine Strafe im Heimatland ab ? So kostet er uns Steuerzahlern noch viel Geld.
    Fragen über Fragen....

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