Berlin-Tiergarten - BVG-Mitarbeiter bei Fahrkahrtenkontrolle schwer verletzt

Mi 26.02.20 | 17:55 Uhr
  11
Szene in einem Berliner U-Bahnhof (Quelle: imago images/Schoening)
Bild: www.imago-images.de/Schoening

Bei einer Fahrkahrtenkontrolle ist ein Sicherheitsmitarbeiter der BVG am Dienstag in Berlin-Tiergarten von zwei Männern angegriffen und schwer verletzt worden.

Der 45-Jährige hatte zusammen mit einem Kollegen die Männer aufgefordert, zur Überprüfung am U-Bahnhof Kurfürstenstraße auszusteigen. Dabei bekam der Kontrolleur einen Stoß in den Rücken und fiel zu Boden. Die beiden Fahrgäste traten auf den am Boden Liegenden ein und traktierten auch seinen Kollegen mit Schlägen. Anschließend konnten sie in Richtung Budapester Straße flüchten. Der 45-jährige Kontrolleur kam mit einem Rippenbruch und einer ausgekugelten Schulter ins Krankenhaus, sein 38-Jähriger Kollege wurde nur leicht verletzt.

Einer der beiden Verdächtigen wurde später durch einen Sicherheitsmitarbeiter der BVG in Schöneberg erkannt. Alarmierte Polizeikräfte nahmen ihn fest. 

11 Kommentare

Wir schließen die Kommentarfunktion, wenn die Zahl der Kommentare so groß ist, dass sie nicht mehr zeitnah moderiert werden können. Weiter schließen wir die Kommentarfunktion, wenn die Kommentare sich nicht mehr auf das Thema beziehen oder eine Vielzahl der Kommentare die Regeln unserer Kommentarrichtlinien verletzt. Bei älteren Beiträgen wird die Kommentarfunktion automatisch geschlossen.

  1. 11.

    Ich finds schön, daß Sie den Laien hier und dem 'gesunden Volksempfinden' (sorry für das Nazi-Sprech) mal wieder versuchen mit ganz einfachen Worten auf die Sprünge zu helfen wie unsere Judikative so in groben Zügen funktioniert.
    Bin immer wieder entsetzt, wieviel 1/2Wissen da draußen doch so unterwegs ist ;-)

  2. 10.

    Das glaube ich nicht, am Ende wird es immer jemand geben der voller Bosheit ist, oder anders gesagt, nur ganz alleine wäre man sicher.

  3. 9.

    Wenn die verbleibende Hälfte also nicht mehr grundlos andere krankenhausreif prügelt, dann soll es gerne so sein.

  4. 8.

    Gute Besserung an die Opfer.Wer jemanden tritt der am Boden liegt, nimmt dessen Tot in kauf. Wobei ein gezielter stoß/tritt in den Rücken schon die Wirbelsäule treffen und tötlich sein kann oder Lähmung etc. folgen sein können. Wer so handelt, handelt nicht aus dem nichts - wäre interessant die Strafakten der Täter zu sehen.Ich hoffe sie werden angeklagt und nach Erwachsenenrecht verurteilt. Ansonsten machen die weiter, bis es leben kostet.

  5. 7.

    Sollte Grünheide heißen.

  6. 6.

    Die Verniedlichung von Gewalt ist genau das Problem. Wer auf einen am Boden liegenden Menschen eintritt, nimmt billigend schwere Verletzungen und auch den Tod des Opfers in Kauf. Vor solchen Subjekten gehört die Gesellschaft geschützt In Gründerzeit werden gerade Bäume gefällt. Mit Axt und Säge könnten solche Leute 12 Stunden täglich ihre überschüssige Energie loswerden.

  7. 4.

    Mit welcher Begründung sollten die Tatverdächtigen inhaftiert werden. Eine vorweg genommene Strafhaft sieht das deutsche Strafrecht nicht vor. Der Tathergang ist klar, die Personalien stehen wahrscheinlich fest, einen Wohnsitz in der EU haben sie sicher auch. Es gibt schlicht keinen Haftgrund. Auch keinen der "im Falle Öffentlicher Empörung im Internet kann die Strafhaft bereits vor dem Urteil erfolgen." Das ganze sieht nach einer gefährlichen Körperverletzung aus. Das geht zumeist ohne Haft aus. Zurecht, sonst würde die Stadt halb leer stehen.

  8. 3.

    Zitat: "...wurde nur leicht verletzt." - Mehr erwartet?

  9. 2.

    In welchen Zeiten leben wir, dass die Gewaltbereitschaft stets vorhanden ist und der Hebel scheinbar gar nicht erst umgelegt werden muss...?

    Manche Menschen wären auch mit stärkeren Strafen nicht resozialisierter...!
    Trotzdem, abschreckend wirkt unser System nicht, sicher sind die beiden schon wieder auf freiem Fuß unterwegs...

    Mein Beileid an die Verletzten Kontrolleure, sicher nicht einfach nach so einem Erlebnis weiter zu machen...

  10. 1.

    Sehr geehrter RBB, in dem Moment, in dem die beiden Täter auf die Kontrolleure einschlagen- und treten, sind es bei ihnen immer noch sehr nett umschrieben FAHRGÄSTE. Ich glaube, den Status haben sie zum Tatzeitpunkt verloren, es sind in diesem Moment schlicht und einfach Straftäter.

Nächster Artikel

Das könnte Sie auch interessieren