Berlin-Mitte - Taxifahrer wegen fahrlässiger Tötung von Radfahrer verurteilt

Di 18.02.20 | 20:31 Uhr
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Symbolbild: Ein Radfahrer fährt neben einem Taxi (Quelle: imago images/Jürgen Ritter)
Audio: rbb 88,8 | 18.02.2020 | Ulf Morling | Bild: Symbolbild imago stock&people

Ein Berliner Taxifahrer ist am Dienstag wegen fahrlässiger Tötung eines Radfahrers zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

Der Taxifahrer hatte im November 2017 auf der Karl-Liebknecht Straße im Bezirk Mitte seine Fahrertür geöffnet, offenbar ohne sich zu vergewissern, ob ein Fahrzeug oder eine Person naht. Ein 77-jähriger Radfahrer streifte die Fahrertür des Taxis, stürzte und erlitt schwere Kopfverletzungen, denen er noch am gleichen Tag erlag.

Der Angeklagte erschien am Dienstag nicht vor dem Amtsgericht Tiergarten. In einem sogenannten Strafbefehlsverfahren wurde er in Abwesenheit zu einer Geldstrafe von 3.000 Euro verurteilt.

Sendung: rbb24, 18.02.2020, 16 Uhr

17 Kommentare

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  1. 17.

    Unachtsamkeit mit tragischen Folgen. Muss man dem Taxifahrer dafür die schlimmsten Strafen wünschen? Strafe soll Gerechtigkeit herstellen und ggf. zur Abschreckung Anderer und Besserung des Bestraften beitragen. Das dürfte in diesem Fall nicht von Nöten sein. Ich gehe davon aus (und hoffe), dass der Taxifahrer unter dem Vorfall leidet und ihn gern ungeschehen machen würde. Freiheitsentzug oder höhere Geldstrafen würden hier keinen wertvollen Beitrag leisten.

  2. 16.

    Hallo Carolin,
    das wird oben im Audio gesagt, vom Gerichtsreporter. Heute hab ich es auch in der Zeitung gelesen.

  3. 15.

    Sie scheinen ja auch schon mal zur befahrenen Fahrbahnseite (bei den meisten PKW also links) ausgestiegen zu sein und können meinen Gedanken nachvollziehen, prima. Dann greift man zum Öffnen einfach mit der rechten Hand zum Türgriff und schubs... hat schon fast komplett den Schulterblick vollzogen bzw. den Kopf in der erforderlichen Blickrichtung - tut auch gar nicht weh!

  4. 14.

    Na "holländisch", weils einfach für alle Beteiligten sicherer ist und nahezu jedes Unfallrisiko vermeidet.

  5. 13.

    Warum sind die Autotüren nicht als Sollbruchstelle gebaut, daß sie nachgeben und bis auf 180 ° aufgehen, wenn ein Radfahrer dagegen fährt? Das würde Menschenleben retten. Ich stimme 1-5+8 zu.

  6. 12.

    Sie drehen Ihren Kopf aber langsam. Ich kann durchaus mit der Hand an der Tür nach hinten gucken und sie so _während_ des Sicherheitsblicks öffnen. *Zauberei*

  7. 11.

    na auch auf der Google-Uni Jura studiert?
    Bei einem Strafbefehlsverfahren ist gar keine Hauptverhandlung vorgesehen...das ist im RBB Artikel ungünstig formuliert.

    siehe auch hier:
    https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoerden/ordentliche_gerichte/Strafgericht/BesondereVerfahrensarten/strafbefehlsverfahren/index.php

  8. 10.

    Naja, drei Sekunden zwischen kucken und Tür öffnen ist schon ganz schön großzügig angesetzt. Und wenn man weder im Spiegel noch durch eine Kopfdrehung zehn Meter nach hinten sehen kann, sollte man die Tür entweder sehr, sehr langsam öffnen (falls es irgendwie an der Örtlichkeit liegt) oder seinen Führerschein abgeben (falls es an den Augen liegt).

  9. 9.

    Hallo Robert,
    du schreibst, dass die Richter vergeblich auf sein Erscheinen gewartet haben; und das scheint dich noch mehr zu ärgern. Woher hast du denn diese Info? Ich sehe im Text nur, dass er nicht anwesend war.

  10. 7.

    Es gibt tausende Taxifahrer in Berlin. Wie können Sie von den wenigen Situationen mit Ihnen und Taxifahrern auf diesen einen Angeklagten schließen? Der Angeklagte muss auch nicht vor Gericht erscheinen, denn er kann sich bei klarer Beweislage auch durch einen Anwalt vertreten lassen. Seine Abwesenheit fällt nur auf ihn selbst zurück, weil sich die Richter kein persönliches Bild vom Angeklagten machen können, er sich vor ihnen nicht erklären wollte. Das nennt sich rechtsstaatliches Strafverfahren. Ist etwas anderes als das Scherbengericht im Altertum.

  11. 6.

    Wie öffnen denn Sie ihre Autotür? Um jegliche Gefahrensituation zu verhindern, dürften Sie gar nicht auf der Straßenseite aussteigen, denn zwischen Blick in den Außenspiegel oder Kopfwenden nach hinten und dem entgültigen Öffnen der Tür vergehen mehrere (1-3) Sekunden, in denen ein Radfahrer ohne Probleme 10, 15, 20 oder mehr Meter zurück gelegt hat - und auch Sie werden ihn nicht kommen gesehen haben, erst recht nicht, wenn die Sichtverhältnisse wegen Beleuchtung, Straßenführung oder Straßenzustand nicht optimal sind.

    Aus dem kurzen Beitrag lassen sich auch keine hinreichenden Informationen herleiten, die für oder gegen den Fahrer gesprochen haben.

    Halten Sie sich am Türgriff fest, während ein vorbei fahrendes Kfz die Tür mitnimmt, erleiden sie schwerste Verletzungen am Arm, weil Sie ihren Griff nicht schnell genug lösen können.

    Kleine Regelübertretung im Straßenverkehr- großer Schaden, da sieht das angewandte Recht Geldstrafen vor.

  12. 5.

    Kann ich absolut nicht nachvollziehen. Sicher ist fahrlässige Tötung nicht in allen Fällen gleichzusetzen. In diesem Fall aber war der Angeklagte nicht zur Verhandlung erschienen (seltsam genug, dass er offensichtlich gar nicht anwesend sein musste- wieso das denn?). Ergo kann er auch mitnichten glaubhaft irgendwelche Gründe genannt haben, die sich mildernd auf das Urteil ausgewirkt hätten. In so einem Fall sollte man von dem schlimmsten anzunehmenden ausgehen und das Strafmaß am oberen Ende des Strafrahmens ansetzen.
    Auch konnte so ja nicht wirklich ein evtl. vorhandener Vorsatz ausgeräumt werden- wäre nicht der erste Fall, dass ein Autofahrer sich über einen Radfahrer geärgert hat und ihm so eine "Lektion" erteilen wollte.

  13. 4.

    Eine fahrlässige Tötung wird in Flensburg mit 3 Punkten bewertet. Es liegt im Ermessen des Landesamtes für Bürger und Ordnungsangelegenheiten deshalb die Verlängerung des Führerscheins für die Fahrgastbeförderung (P- oder Taxischein)zu verweigern.

  14. 3.

    Der Täter scheint beruflich etwas anderes zu machen als Taxi zu fahren, denn ein (Berufs-)Kraftfahrer - und nicht nur der - weiß, wann und wie man eine Fahrzeugtür zu öffnen hat oder fehlte ihm der linke Außenspiegel schon vor dem Unfall.
    So gedankenlos und egoistisch kann man gar nicht sein, um den Verkehr neben dem Wagen und den rückwärtigen Verkehr nicht zu beobachten! Wäre statt dessen ein PKW oder Bus vorbeigerauscht, tja, wat solls, dann wäre eben die Tür ab gewesen - oder wie jetzt?!? Das Verhalten erscheint mir schon derart grob fahrlässig, daß ich beinahe an bewußte Fahrlässigkeit denke, nach dem Motto: mir doch schxxxxegal, was gleich passiert. Das ist kein "Augenblicksversagen" mehr, nach meiner Meinung. Finde, der Taxifahrer hat sich damit für eine sehr lange Auszeit qualifiziert.

  15. 2.

    Wenn ich richtig informiert bin, können bei fahrlässiger Tötung bis zu fünf Jahre Haft verhängt werden. Ein wirklich sehr milde erscheinendes Urteil, zumal die Richter ja auch noch vergeblich auf seinen Erscheinen warteten. Vielleicht folgt ja noch eine Begründung.

    Ohne pauschalisieren zu wollen, kommen mir als Radfahrer am häufigsten Taxifahrer als Straßenverkehrshalunken ins Gehege. Hoffentlich hat der oben beschriebene wenigstens seinen Führerschein abgeben müssen..

  16. 1.

    3.000 Euro für ein Menschenleben. Den Preis für eine Rücksichtslosigkeit zahlt man aus der Portokasse! Ein Kinderleben ist noch weniger wert. UNFASSBAR. Da verliere ich den Glauben an die Gerechtigkeit.

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