Berlin-Neukölln -
Im Zuge eines Geldwäscheverfahrens gegen eine Großfamilie in Berlin hat das Landgericht angeordnet, zwei im vergangenen Jahr beschlagnahmte Grundstücke im Bezirk Neukölln einzuziehen. Das Gericht geht laut einem am Freitag veröffentlichten Beschluss davon aus, dass die Grundstücke durch "nicht näher definierte Straftaten" finanziert wurden. Der 26-jährige Eigentümer sitzt in Haft.
Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte gegen ihn und weitere Mitglieder einer Großfamilie zunächst wegen des Verdachts der Geldwäsche ermittelt. Sie sollen seit Jahren mehrere Immobilien gekauft haben, um die Herkunft des Geldes zu verschleiern. Im Dezember stellte die Behörde laut Gericht dieses Ermittlungsverfahren ein, weil sich "eine konkrete rechtswidrige Vortat nicht mit der für eine Verurteilung erforderlichen Sicherheit eingrenzen ließ".
Die Einziehung der Grundstücke ist den Angaben zufolge dennoch möglich. Dafür genügt es demnach, dass ein beschlagnahmter Gegenstand aus "irgendeiner rechtswidrigen Tat" herrührt. Davon zeigte sich das Gericht in diesem Fall überzeugt. Es begründete das unter anderem damit, dass der beim Kauf der Grundstücke 19-jährige Eigentümer damals über "keinerlei nennenswerte rechtmäßige Einkünfte" verfügt habe.
Der Mann legte Beschwerde gegen die Entscheidung des Landgerichts ein.