Angeblich unterwegs zu Rap-Videodreh - Raser mit 190 Stundenkilometern auf der A100 erwischt

Fr 22.05.20 | 11:14 Uhr
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Hell leuchtet das Blaulicht an einem Berliner Polizeiwagen, Archivbild (Quelle: DPA/Paul Zinken)
Bild: DPA/Paul Zinken

Die Polizei hat am Donnerstagnachmittag einen Raser auf der Berliner Stadtautobahn aus dem Verkehr genommen. Der 25-Jährige sei mit einer Geschwindigkeit von 190 Kilometer pro Stunde unterwegs gewesen, teilte die Polizei über Twitter mit; erlaubt sind dort 80. Als Grund für die massiv überhöhte Geschwindigkeit habe der Mann angegeben, dass er schnell zum Dreh eines Rap-Videos müsse.

Der Raser werde nun für drei Monate seinen Führerschein abgeben müssen, zudem erhält er zwei Punkte in der Verkehrssünderkartei und ein Bußgeld von 1.360 Euro, so die Polizei.

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17 Kommentare

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  1. 17.

    Ich ärgere mich oft über Menschen, die Null Ahnung haben. So wie heute am dem Wochenmarkt, wo ein Opa meinte, dort wäre Maskenpflicht. Oder gerade über Wolfram, der - mal wieder - Null Ahnung hat.

  2. 16.

    Sie sind sicher kein Fachmann, oder? Das hat nichts mit Definition zu tun. Eine Geldstrafe ist niemals betriebswirtschaftlichen Zwecken unterworfen. Marianne erzählt also Unfug. Auch Sie.

  3. 15.

    Man sollte sich doch an die
    vorgegebenen Geschwindigkeitsangaben halten. Für solche Raser sind die Strafen noch zu gering da diese meisten unbelehrbar sind.
    Hochachtungsvoll Stoll Karl-Heinz

  4. 14.

    Nur eine Frage des Definition.
    Der betriebliche Zweck bei einem Gangster-Rapper ist voll erfüllt und somit absolut zweckgebunden.
    Damit hat Marianne korrekt argumentiert.

  5. 13.

    Seit wann setzt die Polizei Strafen an? Das funktioniert nicht einmal in Berlin.

  6. 12.

    Liebe Marianne, bitte verbreiten Sie doch nicht solchen Unsinn. Die Soforthilfe ist zweckgebunden und darf auch nur für betriebliche Zwecke verbraucht werden.

  7. 11.

    Liebe Marianne, bitte verbreiten Sie doch nicht solchen Unsinn. Die Soforthilfe ist zweckgebunden und darf auch nur für betriebliche Zwecke verbraucht werden.

  8. 10.

    Solche Kulturschaffenden bekommen womöglich noch 5000€ Coronasoforthilfe, da lässt sich der Bußgeldbescheid locker bezahlen.

  9. 9.

    Im Gegenteil. Seine Begründung zeigt, dass er mit Vorsatz gehandelt hat. Weil er angeblich einen Termin hat. Dafür gibt es noch einmal einen Zuschlag. Gut so.

  10. 8.

    Bei Vorsatz ist doch das Strafmaß zu verdoppeln. Lernt man das nicht mehr bei der Polizei in Berlin?

  11. 7.

    Sie gehen davon aus, dass es ein Wiederholungstäter ist, denn Ersttäter können den Beginn des Zeitraumes um bis zu 4 Monate verschreiben. Außerdem wir des Fahrverbot erst nach Wirksamkeit des Bußgeldbescheides gültig.

  12. 6.

    Wie gut für den eiligen Rapper, dass er die Tat nicht in der Schweiz begangen hat. Dort hätte er zwingend ein Strafverfahren am Hals, was an sich schon sehr teuer ist. Die Strafe bei der sehr sicheren Verurteilung wäre - ebenfalls sehr sicher - eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr auf Bewährung, eine sehr hohe Geldstrafe, einen Einzug der Fahrerlaubnis auf unbestimmte Zeit (als Schweizer) oder ein unbegrenztes Verbot, in der Schweiz eine Fahrzeug zu führen (für Ausländer). Ausserdem kann auch das Fahrzeug eingezogen werden, dass irgendwann zugunsten der Staatskasse verkauft wird. Er könnte es dann übrigens kaufen. Ohne Rabatt.

  13. 5.

    Bis August darf der Typ nun nicht rasen. Das ist aber eine wirklich harte Strafe ...

  14. 4.

    Tatwerkzeug einziehen und versteigern.

  15. 3.

    Hoffentlich stimmt das auch, oder gibt es für solche "Kulturschaffenden" Nachlass?

  16. 2.

    Könnte man nicht das Auto verschrotten und den Vorgang irgendwie im Videoclip unterbringen? So als verkehrspsychologischen Ansatz mit pädagogischer Note.

    Wäre eine win-win Situation für den Berliner Straßenverkehr und das Video.

  17. 1.

    Unglaubliche 110 km/h zu schnell! Bekommt er den Führerschein nach den drei Monaten einfach so wieder oder muss durch eine MPU überprüfen lassen, ob er zum Führen eines Kraftfahrzeugs befähigt ist?

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