Prozessauftakt in Berlin - Babysitterin soll Säugling mit Methadon getötet haben

Mo 25.05.20 | 14:54 Uhr
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Eingang des Kriminalgerichts Moabit in Berlin-Mitte (Quelle: DPA/Jordan Raza)
Audio: Inforadio | 25.05.2020 | Ulf Morling | Bild: DPA/Jordan Raza

Nach dem Tod eines zehn Wochen alten Säuglings in Berlin-Reinickendorf steht seine damalige Babysitterin nun vor dem Kriminalgericht. Die 39-Jährige soll dem Kind im Februar 2019 die Ersatzdroge Methadon verabreicht haben, um es ruhig zu stellen. Der Junge, ein Zwilling, sei wenige Stunden später an einer Vergiftung gestorben. Die Angeklagte erklärte zu Prozessbeginn am Montag, sie werde sich nicht zu den Vorwürfen äußern.

Die Staatsanwaltschaft wirft der Frau unter anderem Körperverletzung mit Todesfolge vor. Sie habe dem Säugling "bewusst mindestens 0,125 Milligramm Methadon" gegeben, heißt es in der Anklage. "Sie wusste, dass die Verabreichung auch geringer Mengen bei Säuglingen zu körperlichen Reaktionen wie Atemdepressionen führen kann." Sie hatte das Baby laut Ermittlungen trotz ihrer Drogenabhängigkeit betreut.

Säuglinge etwa zwanzig Mal betreut

Die Mutter des vergifteten Jungen erklärte als erste Zeugin, sie habe die Angeklagte über eine Annonce kennengelernt. "Ich suchte eine Unterstützung bei der Betreuung meiner Zwillinge", so die 25-Jährige. Die Frau habe berichtet, dass sie selbst Mutter von inzwischen 18-jährigen Zwillingen sei. Ab Anfang Februar 2019 habe die Angeklagte die beiden Kinder bei etwa zwanzig Diensten betreut - "vor allem nachts". Die Mutter des Säuglings sagte, sie habe den Tod des Jungen zunächst nicht mit der damaligen Babysitterin in Verbringung gebracht.

Die Angeklagte mit mehreren Vorstrafen befindet sich seit dreieinhalb Monaten in Untersuchungshaft. In einer früheren Aussage soll sie unter anderem erklärt haben, die Mutter des vergifteten Kindes hätte damals "regelmäßig Zugang" zu Drogen gehabt. Die Verhandlung wird am 28. Mai fortgesetzt.

1 Kommentar

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  1. 1.

    Als wir Betreuung suchten, haben wir von den inFrage kommenden Bewerberinnen Führungszeugnisse erbeten. Die Schwiegermutter fand das albern.
    Diese Babysitterin hatte 15 Vorstrafen wegen Schwarzfahrens, Bedrohung, gewerbsmäßigen Betruges und Urkundenfälschung.
    Mit einem Führungszeugnis hätte man ihr sicher nicht das Allerliebste anvertraut.

    Die Eltern tun mir sehr leid.

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