Räumungsklage vor Gericht - 160 Festnahmen bei Protest für Hausprojekt Liebig34

Mi 03.06.20 | 07:41 Uhr
  5
"Liebig bleibt" steht bei einer Demonstration anlässlich der drohenden Räumung des Hausprojekts "Liebig 34" in Berlin-Friedrichshain auf einem Fahrrad
Bild: dpa/Christoph Soeder

Bis zu 300 Menschen haben am Dienstag für den Erhalt eines linksradikalen Wohnprojekts in der Liebigstraße in Berlin-Friedrichshain demonstriert. Sie zogen am frühen Abend durch die Straßen um den Boxhagener Platz. Die Polizei war nach eigenen Angaben mit 350 Einsatzkräften vor Ort. Zahlreiche Mannschaftswagen standen im Kiez verteilt.

Nach bisherigem Kenntnisstand gab es 160 Festnahmen und Freiheitsbeschränkungen. Die Demonstranten setzten unter anderem Pyrotechnik und bengalische Feuer ein. Verletzt habe es keine gegeben, sagte ein Polizeisprecher am frühen Mittwochmorgen. Die Situation habe sich gegen 22.30 Uhr beruhigt.

Der Besitzer des Hauses Liebigstraße 34 hatte den Bewohnerinnen vor einiger Zeit gekündigt. Weil sie nicht ausziehen wollen, klagte er auf Räumung. Am Mittwochvormittag soll ein Gerichtsurteil dazu verkündet werden. Im Internet wurde weiterer Protest der Linksradikalen Szene parallel zu dem Urteil angekündigt.

Symbol der Hausbesetzerszene

Der Eigentümer des Hauses will erreichen, dass die Bewohnerinnen und Bewohner die Räume verlassen. 2018 endete ihr auf zehn Jahre befristeter Gewerbemietvertrag, den der Bewohner-Verein mit dem Hausbesitzer abgeschlossen hatte. "Liebig 34" gilt als eines der letzten Symbole der autonomen Szene in der Stadt.

Vor dem Verhandlungstag im Januar hatten vermutlich Linksextremisten einen Anschlag mit stinkender Buttersäure auf das Auto eines Kläger-Anwalts verübt. Auf der linksextremen Internetseite Indymedia hieß es, der Anwalt mache die "Drecksarbeit für eines der größten Immoarschlöcher der Stadt". Beim Prozessauftakt im November 2019 war es zu tumultartigen Szenen im Landgericht für Zivilsachen gekommen. Der Zivilprozess war daraufhin in das Kriminalgericht verlegt worden.

Die Klägerseite hat ein Versäumnisurteil beantragt, da der Vereins-Anwalt im Prozess auf die Zuschauerbank gewechselt war - nachdem sein Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter zurückgestellt wurde. Der Antrag wurde inzwischen abgewiesen.

Sollte der Klage auf Herausgabe der Räume stattgegeben werden, ist noch Einspruch möglich.

Sendung: Inforadio, 03.06.2020, 7:00 Uhr

5 Kommentare

Wir schließen die Kommentarfunktion, wenn die Zahl der Kommentare so groß ist, dass sie nicht mehr zeitnah moderiert werden können. Weiter schließen wir die Kommentarfunktion, wenn die Kommentare sich nicht mehr auf das Thema beziehen oder eine Vielzahl der Kommentare die Regeln unserer Kommentarrichtlinien verletzt. Bei älteren Beiträgen wird die Kommentarfunktion automatisch geschlossen.

  1. 5.

    Der Zweck heiligt bei den üblichen Foristen die Mittel. Und welche Mittel da für den guten Zweck eingesetzt werden kann man ja in etlichen Berichten nachlesen. Da muss man schon ganz schön abgebrüht sein, um sowas ständig zu verteidigen und zu verharmlosen. Einfach nur noch krass. Getoppt vom Vorwurf der tendenziösen Berichterstattung.

  2. 4.

    Gewalt als Lösung? Für was bitte? Wer überhaupt den Anspruch für sich erhebt, anderer Leute erarbeitetes aus welchem Grund auch immer zu beschädigen, sollte nochmal über sein/ihr Gerechtigkeitsempfinden und darüber, was in dessen Entwicklung nicht ganz richtig gelaufen ist, nachdenken. Wer sich so um die Gunst seiner Nachbarn bemüht, hat in meinen Augen in keiner Nachbarschaft was verloren.

  3. 3.

    Es liegt aber auch an den übrigen Projektteilnehmer, sich von illegalen Aktion bis hin zu Terroranschlägen zu distanzieren. Erst danach kann man darüber nachdenken, ob und ggf. wo ein solches Projekt bestehen bleiben könnte.

  4. 2.

    Ich hoffe, es bleibt nicht nur bei Festnahmen. Die Straftäter müssen konsequent auch entsprechend abgeurteilt werden. Nur das dämpft dieser Leute. Diese Art dder "Demonstrationen" erfüllen den Straftatbestand der Nötigung.

  5. 1.

    Dass manche der Unterstützenden des alternativen Wohnprojekts in Konflikt mit dem Gesetz gekommen sein sollen, ist eine Sache, deswegen alle pauschal zu delegitimieren u. zu kriminalisieren, die mit dem Projekt zu tun haben, ist tendenziös, letztendlich kulminierend in der Behauptung, das Wohnprojekt an sich sei bereits linksradikal. Es geht hier nicht um Begriffsdefinitionen, wer was unter "linksradikal" versteht, sondern um die unreflektierte Deutungsmacht, die hier angewendet wird. Sich ein eigenes Bild zu machen, fällt aufgrund solcher Formen unseriöser Berichterstattung zumindest schwerer.

    Gerade abseits aller Kriminalisierungen muss sich eine Stadt fragen, inwieweit eines der letzten autonomen Wohnprojekte für die kritische Distanz bzgl. Gentrifizierung und Immobilienspekulation erhaltenswert ist. Die Reduktionen auf strafrechtlich potenziell Relevantes o. zivilgerichtliche Auseinandersetzungen zw. Bewohnenden u. Eigentümer*in zeigen jedenfalls keinen Willen zur Reflexion.

Nächster Artikel

Das könnte Sie auch interessieren