BGH-Urteil - Hotel in Brandenburg darf Gäste unter 16 Jahren ablehnen

Do 09.07.20 | 18:37 Uhr
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Frauen liegen entspannt in einem Whirlpool (Quelle: dpa)
Bild: Starfoto / VisualEyze

Ein Wellnesshotel in Brandenburg darf sich als "Erwachsenenhotel" ausrichten und Kinder und Jugendliche generell als Gäste ablehnen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Die Betroffenen würden wegen ihres Alters zwar benachteiligt, für die unterschiedliche Behandlung gebe es aber einen sachlichen Grund. Damit sei sie gerechtfertigt.

Unternehmerische Freiheit ist geschützt

Geklagt hatte eine Familie mit fünf Kindern, die im brandenburgischen Thermalort Bad Saarow Ende 2016 vier Nächte angefragt hatte. Das gewählte Hotel nimmt nur Gäste ab 16 Jahren auf und lehnte die Familie mit dieser Begründung ab. In der Klage berief sich die Familie auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und wollte eine Entschädigung.

Gegen die Ablehnung ist jedoch nach Auffassung der obersten Zivilrichter nichts einzuwenden. Bei der Auslegung des Antidiskriminierungsgesetzes sei auch die im Grundgesetz geschützte unternehmerische Freiheit des Hotelbetreibers zu berücksichtigen.

Klage schon mehrmals gescheitert

Das Hotel sei "gerade auf solche Leistungen ausgerichtet, bei denen Ruhe und Entspannung nicht lediglich eine untergeordnete Rolle spielen". Die Einschätzung, dass sich damit das Verhalten von Kindern, das an anderen Bedürfnissen orientiert ist, nicht uneingeschränkt in Einklang bringen lasse, bewege sich im Rahmen seines unternehmerischen Handlungsspielraums.

Die Familie war mit ihrer Klage schon in den Vorinstanzen gescheitert. Der BGH wies nun auch die Revision zurück. Das Urteil wurde am 27. Mai verkündet und am Donnerstag schriftlich veröffentlicht.

Sendung: Antenne Brandenburg, 09.07.2020, 13.00 Uhr

17 Kommentare

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  1. 17.

    Mit der Argumentation, es entspreche dem Geschäftsmodell und diene einem legitimen Zweck, nämlich die anderen nicht zu stören, könnte man auch Behinderte ausschließen. Das AGG verlangt mehr als eine Interessenabwägung, um Benachteiligungen zu rechtfertigen.

  2. 16.

    "...wenn ein Hotel oder Spaßbad Personen über 50 oder 60 Jahre als Gäste ausschließt." Jenseits der Tatsache, dass es dafür auch keinen plausiblen Grund gibt, der dies rechtlich rechtfertigen würde, tun sich Senioren den Besuch eines Spaßbades oder eines auf Familienurlaub ausgerichteten Hotels in aller Regel schon freiwillig nicht an.

  3. 15.

    Schonmal daran gedacht, dass es Eltern gibt, die auch ohne Kinder Urlaub machen wollen! 80% der Besucher solcher Hotels sind Eltern, die mal wieder Zweisamkeit genießen möchten. Man muss nicht aus jeder Mücke einen Elefanten machen. Aber so ist unsere Gesellschaft leider nun mal, schade.

  4. 14.

    Kann ich verstehen. Findet nun mal nicht jeder gut wenn z.b. im Frühstücks Raum Kinder schreiend umher rennen und andere Gäste stören. Nach dem Motto: Meine Kinder dürfen das. Natürlich gibts auch gut erzogene Kinder, aber das ist mittlerweile die Minderheit.

  5. 13.

    Warum diese ganze Aufregung, egal in welchen Winkel dieser Welt man kommt,es gibt überall Hotels oder Anlagen wo man erst ab 16 Jahren einchecken kann. Steht in jeder Hotel oder Anlagenbeschreibung mit bei. Wozu also die ganze Aufregung.
    Es gibt tolle Anlagen die auf Kinder spezialisiert sind und eben Anlagen nur für Erwachsene.

  6. 12.

    Die Beschränktheit Ihrer Sichtweise finde ich erschreckend. Entweder Alt oder Swinger? Erweitern Sie doch einfach mal Ihren Horizont.
    Kommt es Ihnen gar nicht in den Sinn das es zahlreiche kinderlose Paare von 30 bis xx gibt, die im Urlaub einfach nur ihre Ruhe haben wollen? Die nicht wollen das Kinder ab Morgens um 06:00 h durch die Flure toben, durch den Speiseraum rennen, in der Sauna herumtoben, etc. Wir suchen uns seit wir MItte 30 sind, immer Resorts und Hotels heraus, die entsprechende Alleinstellungsmerkmale haben. Dafür bezahlen wir auch gerne etwas mehr. Jeder soll so Urlaub machen, wie er es für richtig hält.

    Und wenn ich mir in Restaurants, im ÖPNV, etc. anschaue wie junge Eltern ihre Kinder verzogen haben, ist das auch immer wieder die richtige Entscheidung.

  7. 11.

    Ich kann die Eltern beruhigen. Besagtes Wellnesshotel in Bad Saarow hat sich zwar gegen Kinder und damit gegen die kommende Generationen entschieden, dafür öffnet man aber Besitzern von Vierbeinern, mitsamt den selben, gern die Türe, was dazu führt, dass man nun nicht von Kinderstimmen gestört wird, sondern von ohrenbetäubenden Dauergekleffe der lieben Hündchen gern auch in der Nacht. Über Tierhaare und Hundekot, Kratzspuren und Gerüche brauche ich in diesem Zusammenhang gar nicht ausholen... Die Familie wird schönere Wellnesshotels finden.

  8. 10.

    Na,jetzt nicht noch die Alten haten.Ich arbeite als Altenpflegerin und buche ruhige Tage im Wellnesshotel,um meine Ruhe zu haben.Wie kommen sie auf die Idee Wellness ist nur für Olle Leute.Dort sind junge und gutsituierte Menschen,die entspannen möchten.Welcher Urlaub droht den Kindern im Wellnesshotel.Die Armen.Es gibt kinderfreundliche Hotels,mit vielen Angeboten .

  9. 9.

    Klar darf ein Hotelbetrieb seine Regel so festlegen. Mich würde nur mal interessieren was es für einen Aufschrei geben würde wenn ein Hotel oder Spaßbad Personen über 50 oder 60 Jahre als Gäste ausschließt.

  10. 8.

    Kennen Sie das Hotel? Zu dem Konzept passen keine "lärmenden" Kinder (sicher nicht immer Kinder, aber eben auch). Das hat nicht nur mit "Silberstreifen" zu tun. Es geht um Entspannung und nicht um Familienurlaub. Der hat auch seine Berechtigung, aber eben nicht überall.

  11. 7.

    Ihre Vermutung ist nicht schlüssig, denn in Deutschland müssen Anwalt und Gericht zwingend vom Prozessverlierer bezahlt werden. Vorm BGH kommt da ein nettes Sümmchen zusammen. Ein Anwalt wird sicher einen klagefreudigen Mandanten nicht zurückhalten, den Prozess auf eigene Initiative weitertreiben wird er aber schon wegen der Gerichtskosten nicht. Eine Rechtschutzversicherung wird hier mit Sicherheit wegen mangelnder Erfolgsaussichten auch keine Deckungszusage gegeben haben.
    Ich sehe das Ganze genau so wie Dad.

  12. 6.

    Ne, ne, ich bin da voll und ganz bei Dad. Die klare Linie war doch schon durch die Vorgaben des Hotelbesitzers gegeben: keine Kinder unter 16. Punkt. Muss ich ja nicht gut finden, aber deswegen gleich durch alle Instanzen klagen?? Dann suche ich mir halt Alternativen. Fertich. Da kann mensch auch ein bisschen entspannter rangehen und sich viel Zeit, Geld (das anderer Steuerzahler) und Nerven sparen.

    Und was bitte hat Dads posting mit Gehässigkeit zu tun? Les' ich da nicht raus.

    Gruß
    Hajakon

  13. 5.

    Nun, mit 5 (fünf) Kindern, die im Wellness-Resort mit urlauben wollen, also zu siebt in Summe, da ist genug Geld zum Klagen vorhanden, denke ich :-) wer heute noch 5 Kinder und Urlaub gediegen durchbringt, der hat.. was auch immer..

    Jedenfalls lassen solche Hotels mit Altersbeschränkung nach unten nur zwei Schlüsse zu, wovon einer ok ist:
    - Oma-Resort (offenbar dieses, also für ruhebedürtige Silberfüchse mit Geld zum Ausspannen)
    - ähm... genau. Da ist Wellness nur Tarnung.

    Da die Mehrheit der Deutschen über 65 ist und das auch locker überall (!) durchdrückt, dass sie die Mehrheit sind, wird das wohl auch so bleiben und den Familien mit Kindern der Centerpark oder der Campingplatz zugewiesen.

    Wie gut, dass Corona kam. Wellness ist schon länger untersagt, Ältere haben Angst vor der Pandemie - da wird in den Hotels und Gaststätten gerade eine natürliche Selektion betrieben.

    Und auch mit 5 Kindern ist es gerad nicht so spaßig, Urlaub zu machen. 7 Coronatest kosten...

  14. 4.

    Es muss "Hoffentlich haben die Prozesse DIE Kläger ... Geld gekostet". Es handelt sich um mehrere Personen, die ihr Recht erstreiten wollten. In solchen Fällen verwendet man gemeinhin den Plural. "Gekostet" regiert nicht den Dativ, sondern den Akkusativ. "Richtig" darf gerne weggelassen werden. Wir wollen doch sprachlich nicht verrohen.

  15. 3.

    Warum so gehässig?
    Vermutlich sind es Anwälte, die in diesem Fall einfach mal Rechtssicherheit herstellen wollten, weil sie anderer Auffassung waren. Sicherlich In diesem Fall weniger wichtig wie im gestrigen Fall der Kostenbeteiligung bei Schönheitsreparaturen Von Mietern und Vermietern, aber so müssen Sachen einfach mal durch die Instanzen für klare Linien...
    Und insofern hilft es die Auslegung des geltenden Rechts besser deuten zu können und hilft damit allen im Land, vielleicht nicht ganz mittelbar, aber ggf indirekt zu einem anderen Zeitpunkt in einer ähnlichen Sache.

  16. 2.

    Manche Leute haben echt nichts wichtiges zu tun. In mehreren Vorinstanzen gescheitert...
    Was motiviert so jemanden??

  17. 1.

    Schon irre das wegen solchen Sachen Gerichte bemüht werden. Der Eigentümer legt die Regeln fest und diese sind bekannt. Wie blöd ist das denn dagegen zu klagen und Entschädigung erstreiten zu wollen. Hoffentlich haben die Prozesse dem Kläger richtig Geld gekostet.

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