BGH-Urteil -
Ein Wellnesshotel in Brandenburg darf sich als "Erwachsenenhotel" ausrichten und Kinder und Jugendliche generell als Gäste ablehnen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Die Betroffenen würden wegen ihres Alters zwar benachteiligt, für die unterschiedliche Behandlung gebe es aber einen sachlichen Grund. Damit sei sie gerechtfertigt.
Unternehmerische Freiheit ist geschützt
Geklagt hatte eine Familie mit fünf Kindern, die im brandenburgischen Thermalort Bad Saarow Ende 2016 vier Nächte angefragt hatte. Das gewählte Hotel nimmt nur Gäste ab 16 Jahren auf und lehnte die Familie mit dieser Begründung ab. In der Klage berief sich die Familie auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und wollte eine Entschädigung.
Gegen die Ablehnung ist jedoch nach Auffassung der obersten Zivilrichter nichts einzuwenden. Bei der Auslegung des Antidiskriminierungsgesetzes sei auch die im Grundgesetz geschützte unternehmerische Freiheit des Hotelbetreibers zu berücksichtigen.
Klage schon mehrmals gescheitert
Das Hotel sei "gerade auf solche Leistungen ausgerichtet, bei denen Ruhe und Entspannung nicht lediglich eine untergeordnete Rolle spielen". Die Einschätzung, dass sich damit das Verhalten von Kindern, das an anderen Bedürfnissen orientiert ist, nicht uneingeschränkt in Einklang bringen lasse, bewege sich im Rahmen seines unternehmerischen Handlungsspielraums.
Die Familie war mit ihrer Klage schon in den Vorinstanzen gescheitert. Der BGH wies nun auch die Revision zurück. Das Urteil wurde am 27. Mai verkündet und am Donnerstag schriftlich veröffentlicht.
Sendung: Antenne Brandenburg, 09.07.2020, 13.00 Uhr