Extremes Niedrigwasser - Wasserentnahme aus Spree und Schwarze Elster verboten

Fr 24.07.20 | 18:35 Uhr
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Schwarze Elster (Quelle: dpa/Birgit Seifert)
Bild: Zoonar.com/Birgit Seifert

Die Spree führt extremes Niedrigwasser. Darauf hat der Landkreis Spree-Neiße am Freitag aufmerksam gemacht. Deshalb müsse die Ableitung von Wasser aus dem Fluss reduziert beziehungsweise ganz eingestellt werden, so der Landkreis in einer Mitteilung.

Auslöser sei die zu geringe Regenmenge in den vergangenen Wochen. Auch vereinzelte stärkere Schauer hätten keine Abhilfe gebracht.

Landkreis appelliert: Gärten sparsam wässern

Ähnlich dramatisch sieht die Lage an der Schwarzen Elster aus. Für beide Flüsse gelte deshalb weiter ein Entnahmeverbot. Das Bewässern von Gärten mit Wasser aus der Spree oder der Schwarzen Elster bleibt somit bis auf Weiteres nicht gestattet.

Schon im vergangenen Jahr waren Entnahmeverbote verhängt worden. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.

Auch bei der Gartenbewässerung mit Grundwasser sollen die Bürger sparsam sein, appellierte der Landkreis. Am besten sollten die Gärten nicht tagsüber, sondern am frühen Morgen bewässert werden. Dann sei es am kühlsten und die Verdunstung gering.

Sendung: Brandenburg aktuell, 24.07.2020, 19:30 Uhr

4 Kommentare

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  1. 4.

    Hoffentlich gehen dann nicht alle Gärten ein. Aber verdünnte Schwefelsäure finde ich gut. Da kann man dann ja ein paar von seinen Desinfektionsreserven reinkippen, umrühren und Karpfen züchten.

  2. 3.

    Die Flutung ist die billigste Art der „Renaturierung“! Und so kommt ein See zum Anderen, manche nicht nutzbar wegen der gelösten Rückstände durch die jahrzehntelang ausgebeutete Natur. Man sollte die tschechische LEAG und die anderen Empfänger von Milliarden von Steuergeldern dazu zwingen, wieder zu verfüllen und aufzuforsten und nicht zulassen, dass die Braunkohleprofiteure einfach billig die alten Gruben volllaufen lassen. Wir brauchen den von diesen Firmen vernichteten Wald zurück und nicht immer neue ewig gleiche SpaßBadeseen.

  3. 2.

    „Aber für die Flutung der Tagesbauten ist natürlich genug Wasser vorhanden.“ – Falsch geraten!

    Mit Flusswasser geflutet werden darf nur, wenn überschüssiges Wasser vorhanden ist – seit April also nicht mehr.

    Der Tagebau, den Sie meinen, war wahrscheinlich in Lichterfeld. Der dortige Tagebausee ist ausschließlich durch ansteigendes Grundwasser gefüllt worden, nachdem die Pumpen des Tagebaus abgeschaltet wurden. Dabei löste sich das durch Verwitterung des Pyrits (Eisensulfid, „Katzengold“) im Abraum entstandene Eisensulfit, sodass das Wasser zur Zeit noch sehr sauer ist (sozusagen stark verdünnte Schwefelsäure). Einigen Fischarten würde das nichts ausmachen; die müssten aber erst mal zu diesem isolierten See finden. ;-) Und für die gezüchteten Nutzfische ist es tatsächlich noch zu sauer.

    Waren Sie mal am Helenesee, Felixsee oder Senftenberger See? Dort würden Sie kaum von einem Fehler sprechen.

  4. 1.

    Sehr lustig diese Verordnung.
    Aber für die Flutung der Tagesbauten ist natürlich genug Wasser vorhanden.
    Wann wird dieser Fehler endlich rückgängig gemacht?
    Ich war an einem gefluteten Tagebau. Dort gibt es keine Fische wegen der Rückstände im Wasser. Trinkbar ist es auch nicht. Nach dem Baden sollte man duschen. Das Wasser hat eine Rotfärbung.

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