Schwerer Unfall am Bahnhof Zoo - Polizei ermittelt auch wegen illegalen Rennens

Di 28.07.20 | 14:37 Uhr
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26.07.2020, Berlin: Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr fahren am Bahnhof Zoo. Dort kam es am Morgen zu einem schweren Verkehrsunfall. (Quelle: dpa/Zinken)
Bild: dpa/Zinken

Wie konnte es am Sonntagmorgen zu dem schweren Unfall vor dem Bahnhof Zoo kommen? Die Berliner Polizei zieht bei ihren Ermittlungen nun doch die Möglichkeit eines illegalen Straßenrennens in Betracht.

Nach dem schweren Unfall am Sonntag auf dem Berliner Hardenbergplatz wird jetzt auch wegen eines illegalen Straßenrennens ermittelt. Das bestätigte die Polizei am Dienstag rbb|24 auf Anfrage. Zuerst hatte der "Tagesspiegel" berichtet. Nach einer ersten Vernehmung des Unfallfahrers am Sonntag hatte die Polizei noch mitgeteilt, es lägen keine Hinweise auf ein illegales Rennen vor.

Nicht zwingend Rennen von zwei Autos

Ermittlungen wegen illegalen Straßenrennens müssten aber nicht automatisch bedeuten, dass ein zweites Auto im Spiel gewesen sei, sagte eine Polizeisprecherin rbb|24. Der Gesetzeslage zufolge können auch einzelne Raser ("Rennen gegen sich selbst") eine entsprechende Straftat begangen haben. So kann etwa auch eine Fluchtfahrt vor der Polizei als illegales Rennen gewertet werden.

Der Straftatbestand war erst 2017 unter dem Eindruck eines illegalen Autorennens auf dem Berliner Kurfürstendamm, bei dem ein unbeteiligter Autofahrer getötet wurde, verschärft worden.

Schwerverletzter noch immer nicht ansprechbar

In den Ermittlungen geht es laut Polizei außerdem um Straßenverkehrsgefährdung, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahren unter Alkoholeinfluss sowie KfZ-Diebstahl. Am Montag hatte der rbb in Erfahrung gebracht, dass der 24-Jährige Fahrer des schwarzen Mercedes, der am Sonntagmorgen bei dem Crash drei Menschen schwer und drei weitere leicht verletzt hatte, den Autoschlüssel nach einem Streit seiner Freundin entwendet hatte. Der SUV ist auf eine Firma in Estland zugelassen.

Nach Angaben der Polizei vom Dienstag ist erst einer der drei Schwerverletzten, die dem Obdachlosenmilieu angehören, identifiziert. Ein Mann liegt weiter auf der Intensivstation. Sein Zustand sei noch immer kritisch, er sei nicht ansprechbar, hieß es. Er war bei dem Unfall unter den Wagen geraten und musste reanimiert werden.

Sendung: Abendschau, 28.07.2020, 19.30 Uhr

10 Kommentare

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  1. 10.

    Der muss zur Bestrafung einen Deutschkurs machen. Dann trifft er auf Sie und Sie können ihm persönlich Ihre Meinung sagen.

  2. 9.

    Der muss zur Bestrafung einen Deutschkurs machen. Dann trifft er auf Sie und Sie können ihm persönlich Ihre Meinung sagen.

  3. 8.

    Solche Verbrecher gehören hinter Gitter. Hier ist der Autofahrerstaat nach wie vor viel zu mild. Die letzte Rücknahme eines geplanten, verschärften Bussgeldkataloges war der letzte Beweis für diese These

  4. 7.

    angetrunken mit überhöter geschwindikeit und schwerverletzten na was wird er wohl krigen ?
    wenn die richter hard sind ne kleine geldstrafe und das wars.hatte ja getrunken und das geklaute auto das er ohne füherschein gefahrewn hat war ja nur wegen eines streits nach eigener aussage des täters .
    er wurde also gezwungen zu trinken ein fremden auto zu nehmen zu rassen und mensche zu verletzen da kann man doch keine gefängnisstrafe verhängen es war ja nicht seine schult.

  5. 6.

    "Ein Mann liegt weiter auf der Intensivstation. Sein Zustand sei noch immer kritisch, er sei nicht ansprechbar, hieß es."

  6. 5.

    Der durchschnittliche Berliner Autofahrer ist doch immer im Rennen gegen sich selber unterwegs. Sonst würde er nicht ständig so kopflos und ohne Plan von einer Ampel zur nächsten donnern.

  7. 4.

    Schön, jeden Tag eine neue Zeitungsente. Wird langsam langweilig oder kommen jetzt noch Außerirdische ins Spiel?

  8. 3.

    Interessant, Herr Weber, dass immer wieder Kommentare von Ihnen Toleranz gegenüber Verkehrsstraftätern fordern, die andere Menschen mindestens gefährden oder gar verletzen oder töten. Haben Sie ein Problem mit der StVO?

  9. 2.

    Na klar, ich finde die Defintion "Rennen gegen sich selbst" nachvollziehbar und gut. Ein jeder, der zu schnell fährt ist damit im "Rennen". Schade nur, dass der aktuelle Bußgeldkatalog so lausig vom Scheuer Andy zusammengestoppelt wurde, dass nun doch einige Raser kein Fahrverbot auferlegt bekommen, obwohl sie mit > 21km/h zu schnell durch die Stadt gerast sind. Aber diese Frage stellt sich hier ja gar nicht: Hier haben wir es mit einem betrunkenen, führerscheinlosen und zu schnell ein gestohlenes Auto bewegenden Unfallfahrer zu tun, der aber sicher gerne und gut in diesem Land lebt.

  10. 1.

    Da kann also jede Geschwindigkeitsüberschreitung als "illegales Rennen" gegen sich selbst verfolgt werden. Daraus ergeben sich bestimmt neue und interessante Momente bei der Festlegung von Strafen und Sanktionen.Aber wie erfolgt der Nachweis, dass ich ein Rennen gegen mich selbst gefahren bin?
    Und wenn ich vor der Polizei flüchte, beteiligt sich dann die Polizei als anderer Teilnehmer am Rennen?

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