Hafturteil gegen Ex-NPD-Mann -
Nach der zweiten Verurteilung des Ex-NPD-Politikers Maik Schneider wegen Brandstiftung an einer Turnhalle hat die Staatsanwaltschaft Revision gegen das Urteil des Landgerichts Potsdam eingelegt. Darin habe die Anklage die Bildung der Gesamtstrafe von neun Jahren und einem Monat für das Abbrennen der geplanten Flüchtlingsunterkunft in Nauen in Brandenburg und weitere Straftaten gerügt, bestätigte der Leitende Oberstaatsanwalt Wilfried Lehmann am Donnerstag.
Verteidigung hatte bereits Revision eingelegt
Auch die Verteidigung hatte Revision gegen das Urteil vom vergangenen Herbst eingelegt. Schneiders Anwalt Sven-Oliver Milke sagte, die Verteidigung habe einen Befangenheitsantrag gegen die zuständige Kammer gestellt, der zu Unrecht abgelehnt worden sei. Nach Auskunft der Generalbundesanwaltschaft sind die Revisionen bislang noch nicht an den Bundesgerichtshof gegangen.
Schneider war für die Brandstiftung an der Turnhalle im August 2015, die er eingeräumt hatte, vom Landgericht Potsdam bereits in einem ersten Prozess im Februar 2017 zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der BGH hob das Urteil jedoch auf, weil ein Schöffe aus Sicht der Richter befangen gewesen war. Daraufhin war es zu dem zweiten Prozess vor dem Landgericht Potsdam gekommen.
Wegen zu langer Verfahrensdauer bereits im ersten Prozess war Schneider im Januar 2019 nach knapp drei Jahren aus der U-Haft entlassen worden. Diese Zeit wird bei der Haft nun berücksichtigt.
Sendung: Brandenburg aktuell, 23.07.2020, 19:30 Uhr