NSU 2.0 Drohbriefe - Polizei: Datenabfrage zu Böhmermann dienstlich begründet

Fr 18.09.20 | 17:04 Uhr
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Jan Böhmermann (Quelle: imago-images.de)
Bild: www.imago-images.de

Mehrere Politikerinnen und Prominente haben rechtsextremistische Drohschreiben erhalten. Eine Datenabfrage der Berliner Polizei zu Jan Böhmermann steht offenbar nicht in Zusammenhang mit den Drohschreiben. Sie geschah aus dienstlichen Gründen.

Die Datenabfrage aus einem Berliner Polizei-Computer zu Jan Böhmermann hat offenbar doch nichts mit den NSU 2.0-Drohschreiben zu tun. In einer Abfrage am 25. Juli 2019 wurden Daten des ZDF-Moderators an einem Berliner Polizei-Computer gesucht. Der dazu befragte Beamte habe damals allerdings dienstliche Gründe gehabt, die persönlichen Daten Böhmermanns abzufragen, teilte die Polizei mit. In den Ermittlungen der Frankfurter Staatsanwaltschaft zu den Drohbriefen werde der Beamte nicht als Tatverdächtiger, sondern als Zeuge geführt.

Zuerst hatte der "Tagesspiegel" über den fehlenden Zusammenhang zwischen der Abfrage vor einem Jahr und einer Drohmail an den ZDF-Moderator in diesem Sommer berichtet.

Fehler bei dem Datum der Abfrage

Die "Frankfurter Rundschau" (Freitag) hatte wohl fälschlicherweise den 25. Juli dieses Jahres als Datum der Abfrage von einem Berliner Polizeirechner genannt. Am 1. August sei eine Drohmail von "NSU 2.0" an mehrere Adressaten verschickt worden. An Böhmermann sei die Mail nicht gegangen, allerdings werde in dem Schreiben "Böhmermanns Adresse verwendet".

Linke und Grüne wollen sich die Einzelheiten in der nächsten Sitzung des Innenausschusses des Berliner Abgeordnetenhauses berichten lassen. Die Hinweise auf bundesweite rechtsextreme Netzwerke in der Polizei hätten sich zuletzt verdichtet. Der Innenexperte der Linken Niklas Schrader forderte schärfere Kontrollen und bessere Prävention gegen illegale Abfragen durch Polizisten.

Kürzlich war bekannt geworden, dass zwei Berliner Polizisten Daten einer Kabarettistin abgefragt haben, die später ebenfalls "NSU 2.0"-Drohschreiben erhielt. Das soll am 5. März 2019 geschehen sein, am selben Tag gab es demnach eine ähnliche Abfrage auch in einer Polizeiwache in Wiesbaden.

Elf-Punkte-Konzept gegen Rechtsextremismus bei Polizei

Die Berliner Grünen forderten: "Der Senat muss öffentlich erklären, wer aus welchem Grund diese Daten abgefragt hat und ob es Zusammenhänge zwischen diesen und anderen unter Rechtsextremismusverdacht stehenden Polizisten gibt." Weiterhin von Einzelfällen zu reden, sei "bewusst naiv". Es gehe um bundesweit agierende Netzwerke, die auch behördenübergreifend ermittelt werden müssten. "Gerade weil die große Mehrheit der Polizisten jeden Tag wichtige Arbeit für den demokratischen Rechtsstaat leistet, müssen mögliche rechtsextreme Netzwerke konsequent aufgeklärt und verfolgt werden."

Innensenator Andreas Geisel (SPD) und Polizeipräsidentin Barbara Slowik hatten im August ein Elf-Punkte-Konzept gegen rechtsextremistische Einstellungen bei einzelnen Polizisten vorgestellt. Dabei ging es unter anderem um einen Extremismusbeauftragten, ein System für anonyme Hinweise, Überprüfungen bei Einstellungen und eine regelmäßige wissenschaftliche Studie zu Einstellungen und Werten der Polizisten. Laut Senat gab es aus den vergangenen vier Jahren 33 Disziplinarverfahren wegen extremistischer Vorfälle.

Die Berliner Grünen forderten: "Der Senat muss öffentlich erklären, wer aus welchem Grund diese Daten abgefragt hat und ob es Zusammenhänge zwischen diesen und anderen unter Rechtsextremismusverdacht stehenden Polizisten gibt." Weiterhin von Einzelfällen zu reden, sei "bewusst naiv". Es gehe um bundesweit agierende Netzwerke, die auch behördenübergreifend ermittelt werden müssten. "Gerade weil die große Mehrheit der Polizisten jeden Tag wichtige Arbeit für den demokratischen Rechtsstaat leistet, müssen mögliche rechtsextreme Netzwerke konsequent aufgeklärt und verfolgt werden."

 

Innensenator Andreas Geisel (SPD) und Polizeipräsidentin Barbara Slowik hatten im August ein Elf-Punkte-Konzept gegen rechtsextremistische Einstellungen bei einzelnen Polizisten vorgestellt. Dabei ging es unter anderem um einen Extremismusbeauftragten, ein System für anonyme Hinweise, Überprüfungen bei Einstellungen und eine regelmäßige wissenschaftliche Studie zu Einstellungen und Werten der Polizisten. Laut Senat gab es aus den vergangenen vier Jahren 33 Disziplinarverfahren wegen extremistischer Vorfälle.

 

Mehrere Politikerinnen und eine Frankfurter Rechtsanwältin, die im Prozess um die Morde des "Nationalsozialistischen Untergrunds" (NSU) Opferfamilien vertreten hatte, erhielten unter anderem Drohschreiben. Bei einigen waren zuvor persönliche Daten von Polizeicomputern in Frankfurt und Wiesbaden abgerufen worden.

 

Bei den Ermittlungen zu rechtsextremen Chats von Polizisten und Drohmails gibt es nach Angaben von Hessens Justiz mittlerweile 25 Verfahren gegen 50 Verdächtige. Von 105 Drohschreiben werden 88 dem Komplex "NSU 2.0" zugerechnet.

Die Berliner Grünen forderten: "Der Senat muss öffentlich erklären, wer aus welchem Grund diese Daten abgefragt hat und ob es Zusammenhänge zwischen diesen und anderen unter Rechtsextremismusverdacht stehenden Polizisten gibt." Weiterhin von Einzelfällen zu reden, sei "bewusst naiv". Es gehe um bundesweit agierende Netzwerke, die auch behördenübergreifend ermittelt werden müssten. "Gerade weil die große Mehrheit der Polizisten jeden Tag wichtige Arbeit für den demokratischen Rechtsstaat leistet, müssen mögliche rechtsextreme Netzwerke konsequent aufgeklärt und verfolgt werden."

 

Innensenator Andreas Geisel (SPD) und Polizeipräsidentin Barbara Slowik hatten im August ein Elf-Punkte-Konzept gegen rechtsextremistische Einstellungen bei einzelnen Polizisten vorgestellt. Dabei ging es unter anderem um einen Extremismusbeauftragten, ein System für anonyme Hinweise, Überprüfungen bei Einstellungen und eine regelmäßige wissenschaftliche Studie zu Einstellungen und Werten der Polizisten. Laut Senat gab es aus den vergangenen vier Jahren 33 Disziplinarverfahren wegen extremistischer Vorfälle.

 

Mehrere Politikerinnen und eine Frankfurter Rechtsanwältin, die im Prozess um die Morde des "Nationalsozialistischen Untergrunds" (NSU) Opferfamilien vertreten hatte, erhielten unter anderem Drohschreiben. Bei einigen waren zuvor persönliche Daten von Polizeicomputern in Frankfurt und Wiesbaden abgerufen worden.

 

Bei den Ermittlungen zu rechtsextremen Chats von Polizisten und Drohmails gibt es nach Angaben von Hessens Justiz mittlerweile 25 Verfahren gegen 50 Verdächtige. Von 105 Drohschreiben werden 88 dem Komplex "NSU 2.0" zugerechnet.

Mehrere Politikerinnen und eine Rechtsanwältin bedroht

Mehrere Politikerinnen und eine Frankfurter Rechtsanwältin, die im Prozess um die Morde des "Nationalsozialistischen Untergrunds" (NSU) Opferfamilien vertreten hatte, erhielten unter anderem Drohschreiben. Bei einigen waren zuvor persönliche Daten von Polizeicomputern in Frankfurt und Wiesbaden abgerufen worden.

Bei den Ermittlungen zu rechtsextremen Chats von Polizisten und Drohmails gibt es nach Angaben von Hessens Justiz mittlerweile 25 Verfahren gegen 50 Verdächtige. Von 105 Drohschreiben werden 88 dem Komplex "NSU 2.0" zugerechnet.

Mehrere Politikerinnen und eine Frankfurter Rechtsanwältin, die im Prozess um die Morde des "Nationalsozialistischen Untergrunds" (NSU) Opferfamilien vertreten hatte, erhielten unter anderem Drohschreiben. Bei einigen waren zuvor persönliche Daten von Polizeicomputern in Frankfurt und Wiesbaden abgerufen worden.

 

Bei den Ermittlungen zu rechtsextremen Chats von Polizisten und Drohmails gibt es nach Angaben von Hessens Justiz mittlerweile 25 Verfahren gegen 50 Verdächtige. Von 105 Drohschreiben werden 88 dem Komplex "NSU 2.0" zugerechnet.

Mehrere Politikerinnen und eine Frankfurter Rechtsanwältin, die im Prozess um die Morde des "Nationalsozialistischen Untergrunds" (NSU) Opferfamilien vertreten hatte, erhielten unter anderem Drohschreiben. Bei einigen waren zuvor persönliche Daten von Polizeicomputern in Frankfurt und Wiesbaden abgerufen worden.

 

Bei den Ermittlungen zu rechtsextremen Chats von Polizisten und Drohmails gibt es nach Angaben von Hessens Justiz mittlerweile 25 Verfahren gegen 50 Verdächtige. Von 105 Drohschreiben werden 88 dem Komplex "NSU 2.0" zugerechnet.

9 Kommentare

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  1. 9.

    Die Empörung über die infantile Entgleisung eines Hofnarren der derzeit Regierenden dürfte sich hier in Genzen halten.

  2. 8.

    Der arme Herr Böhmermann.
    Wäre ja mal nett, wenn der RBB über die gestrige Entgleisung dieser Person in Bezug auf den amtierenden Innenminister berichten würde....

  3. 7.

    Läuft wohl nicht mehr so rund beim Selbstvermarktungsentertainer Böhmermann. Die WELT spricht von einer "Geschichte einer Selbstüberschätzung". Für mich persönlich war immer unklar, weswegen überhaupt in den hiesigen Qualitätsmedien soviel über Böhmermann geredet wird. Ich stimme der Enschätzung des Journalisten und Autors Alexander Kissler zu, Böhmermann ist "Pausenclown einer politisch-korrekten Staatselite“.
    Der ehemalige King Of Late Night, Harald Schmidt, kritisiert Jan Böhmermann. „Ich wusste schon früh, dass es Böhmermann als Moderator nie schaffen würde – aber dass er es als Krawallschachtel sehr weit bringen würde, wusste ich auch“, sagte Schmidt im Videogespräch mit der „Stuttgarter Zeitung“.

  4. 5.

    Hauptsache, es wurde erst einmal reflexhaft in die „politisch genehme Richtung“ spekuliert, sprich Rechtsextremismus bei der Polizei."

    Zumal es dafür ja so gar keinen Grund gibt. Sie wissen schon "Nicht in die rechte Ecke stellen, und was ist mit der Antifa und das wird man ja wohl noch".
    Und so.

  5. 4.

    Irgendwer muss ja hier die internen Informationen über die erfolgte Datenabfrage nach außen getragen haben.

    Darf dieser "Whistle Blower", der Informationen zu dieser - nun vermeintlich korrekterweise - erfolgten Datenabfrage verbreitet hat, jetzt als Denunziant bezeichnet werden oder hat mit Strafe zu rechnen, weil er/sie/es "aus dem Nähkästchen geplaudert" hat?

  6. 3.

    Hauptsache, es wurde erst einmal reflexhaft in die „politisch genehme Richtung“ spekuliert, sprich Rechtsextremismus bei der Polizei. Man muss ja schließlich zeigen, dass man voll „auf Linie“ ist.

  7. 2.

    ... soviel wie Nötig sind, wenn sie mit der Exekutive in Berührung kommen. Schließlich wollen ja alle die gleichen Rechte haben und einfordern...!

  8. 1.

    Wie viele "dienstlich begründete" Datenabfragen gab es in den letzten Jahren insgesamt, wie viele wird es wohl noch geben?

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