Prozess im Berliner Landgericht - Abou-Chaker-Verteidigung fordert Verfahrens-Ende

Mi 30.09.20 | 11:55 Uhr
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Das Berliner Landgericht am 17.08.2020 in dem der Fall Abou-Chaker verhandelt wird. (Quelle: dpa/Abdulhamid Hosbas)
Bild: dpa/Abdulhamid Hosbas

Im Prozess gegen den Berliner Clanchef Arafat Abou-Chaker und seine drei Brüder hat die Verteidigung das Ende oder zumindest die Aussetzung des Verfahrens beantragt.

Zur Begründung hieß es am Mittwoch, bei einer Durchsuchung des Grundstücks von Abou-Chaker in der vergangenen Woche durch Steuerfahnder und Polizei im brandenburgischen Kleinmachnow (Potsdam-Mittelmark) seien Unterlagen beschlagnahmt sowie Notizen fotografiert worden, die für die Verteidigung des Hauptangeklagten relevant seien. Ein faires, rechtsstaatliches Verfahren sei unter diesen Umständen nicht mehr gegeben.

Verhandlung erneut unterbrochen

Die Verhandlung wurde zunächst unterbrochen, das Gericht beriet über den Antrag. Unklar ist noch, ob die weitere Befragung des Rappers Bushido als Zeuge wie ursprünglich geplant noch fortgesetzt wird.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Hauptangeklagten Arafat Abou-Chaker Straftaten zum Nachteil des Rappers vor. Drei Brüder des Clanchefs sind als Gehilfen oder Mittäter angeklagt. Die Männer haben zu den Vorwürfen bisher geschwiegen.

Bushido bedroht, beschimpft und eingesperrt

Der 42-jährige Bushido, der mit bürgerlichem Namen Anis Ferchichi heißt, ist in dem Prozess am Berliner Landgericht Nebenkläger und Zeuge. Er soll im Dezember 2017 und Januar 2018 bedroht, beschimpft, eingesperrt und mit einer Wasserflasche sowie einem Stuhl attackiert worden sein. Der 44-jährige Angeklagte und Bushido galten einst als Partner im Musikgeschäft.

Laut Anklage kam es zu den Straftaten, nachdem Bushido 2017 die Geschäftsbeziehungen auflöste. Arafat Abou-Chaker habe dies nicht akzeptieren wollen und von Bushido eine Millionenzahlung sowie die Beteiligung an dessen Musikgeschäften für 15 Jahre gefordert. Der Prozess war Mitte September auf Antrag der Verteidigung unterbrochen worden. Der Mutter der Angeklagten ging es schlecht, sie starb wenig später.

1 Kommentar

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  1. 1.

    Wenn dieser Mensch wieder ungeschoren davon kommt, zweifle ich an unserem Rechtsstaat.

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