Prozessauftakt - Berliner Polizist nach tödlichem Crash mit Streifenwagen vor Gericht

Di 27.10.20 | 06:30 Uhr | Von Ulf Morling
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Die Gedenkstätte von Fabien in der Grunerstraße. (Quelle: rbb/Ulf Morling)
Audio: Inforadio | 27.10.2020 | Ulf Morling | Bild: rbb/Ulf Morling

Ein Funkstreifenwagens kracht in Berlin-Mitte in das Auto einer jungen Frau, sie stirbt noch an der Unfallstelle. Knapp drei Jahre später wird dem Polizisten nun der Prozess gemacht - mit den Eltern als Nebenklägern. Von Ulf Morling

Vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten muss sich ab Dienstag ein Polizist wegen fahrlässiger Tötung einer 21-Jährigen verantworten. Fast drei Jahre später wird dem 53-jährigen Beamten jetzt vorgeworfen, beim Einsatz viel zu schnell gefahren zu sein. Wegen der Corona-Pandemie war der Prozess verschoben worden, er sollte nach langen Ermittlungen ursprünglich im März beginnen.

"Sorgfaltswidriges Verhalten" benennt die Staatsanwaltschaft, was die 21-jährige Fabien am 29. Januar 2018 tötete. Der angeklagte Kriminalkommissar soll im Einsatz mit über 130 Kilometer in der Stunde – und damit viel zu schnell – aus der Tunnelausfahrt am Alexanderplatz herausgeschossen sein in den Biegungsbereich der Grunerstraße. Er habe damit rechnen müssen, dass sich dort Fahrzeuge befinden, deren Fahrer auf der Suche nach Parkplätzen waren, wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor.

Beschlagnahme der Patientenakte war rechtswidrig

Fabien Martini war zu dieser Zeit von einem der rechten Fahrstreifen nach links zu den Parkplätzen auf der Mittelinsel mit ihrem Kleinwagen unterwegs. Aufgrund seiner überhöhten Geschwindigkeit habe der Angeklagte eine Kollision mit dem Auto der jungen Frau nicht mehr verhindern können und so ihren Tod verschuldet, wirft ihm die Anklage vor.

Laut Gericht geht es nicht um die vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung durch Alkohol am Steuer - diesen Anklagepunkt der Staatsanwaltschaft ließ das Gericht nicht zu. Die Beschlagnahme der entsprechenden Patientenakte des Polizisten im Krankenhaus durch die Staatsanwaltschaft sei rechtswidrig gewesen, die Akte darf nicht als Beweismittel verwendet werden.

Fehler, Pannen und sogar "Lügen" bei den Ermittlungen?

Fast drei Jahre nach dem Unfalltod ihrer Tochter hat sich bei den Eltern Fabiens die Überzeugung weiter verfestigt, dass der Verantwortliche für die Tat nicht verfolgt und vor Gericht gestellt werden sollte. Das habe bereits bei der Unfallaufnahme begonnen, erklären ihre Rechtsanwälte Phillip Appelt und Matthias Hardt.

Kaum war das Einsatzfahrzeug in den Kleinwagen der jungen Frau hineingerast, waren Kollegen derselben Direktion 3 vor Ort, aus der die Insassen des Unfall verursachenden Einsatzfahrzeugs stammen. Die Kollegen nahmen den Unfall auf. Später seien die Ermittlungen verzögert und bei Aussagen sei sogar gelogen worden. Beispielsweise sei erst drei Wochen nach dem Unfall der Beifahrer des angeklagten Fahrers vernommen worden, ein halbes Jahr später erst der Einsatzleiter.

Dieser habe schriftlich beteuert, keine Alkoholisierung des Fahrers bemerkt zu haben. Er habe bekundet, den wegen fahrlässiger Tötung angeklagten Kollegen direkt nach dem Unfall ins Krankenhaus geschickt zu haben. "Das waren zwei klare Lügen und eine Verdeckung von Straftaten schwersten Ausmaßes", sagt Nebenklageanwalt Hardt. Denn sowohl Fahrer als auch Beifahrer hätten noch bis über 40 Minuten nach dem Unfall scheinbar unbemerkt im Rettungswagen der Sanitäter gesessen.

Später wurden den Anwälten die Blutalkoholwerte des angeklagten Krimialkommissars zugespielt. Danach waren in der Charité 1,24 Promille Alkohol im Blut des Polizisten festgestellt worden. Die Ergebnisse der Blutabnahme im Krankenhaus wurden allerdings erst ein Jahr nach dem Unfall bekannt.

Angetrunken oder nicht: Alkoholtest wird im Prozess nicht verwertet

Sie hätten mehrfach die Beschlagnahme der Patientenakte des Polizisten bei der Staatsanwaltschaft beantragt. Diese habe argumentiert, dass das "wegen der ärztlichen Schweigepflicht nicht möglich" sei, so die Anwälte der Familie Fabiens. Nach der Beschlagnahme des Alkoholtests wurde schließlich bekannt, dass das sonst übliche Prozedere der Beweissicherung in diesem Fall missachtet wurde: Statt wie vorgeschrieben zwei Proben zu nehmen, wurde dem Angeklagten im Krankenhaus nur ein einziges Mal Blut abgenommen. Später soll die Blutprobe vernichtet worden sein – und wurde damit auch als Beweismittel vor Gericht wertlos, so jedenfalls entschied das Schöffengericht des Amtsgerichts Tiergarten, das über die juristische Schuld oder Unschuld des angeklagten Polizisten jetzt zu urteilen hat.

Im Nachhinein sehen sich Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft durch das Gericht bestätigt, bei der Beschlagnahme der Blutprobe des Polizeibeamten so zögerlich gewesen zu sein. Dass sie es nach über einem Jahr doch taten, sahen Richter später als "rechtswidrig" an. Durch das Einleiten anderer Ermittlungsverfahren durch die Berliner Staatsanwaltschaft seien Umstände konstruiert worden, um das eigentliche Beschlagnahmeverbot der Patientenakte zu umgehen, hieß es.

Eltern Fabiens: Glauben an den Rechtsstaat verloren

"Es gibt keine Vertuschung", hatte stellvertretend für den Chefermittler der Berliner Staatsanwaltschaft – in diesem Fall deren Pressesprecher Martin Steltner – immer wieder beteuert. Auch der in dieser Sache ermittelnde und inzwischen pensionierte Oberstaatsanwalt hatte gegenüber dem rbb stets beteuert, nur gründlich und streng rechtsstaatlich zu ermitteln. Man gehe mit größter Sorgfalt vor. Allerdings hatte die Staatsanwaltschaft wohl niemals den direkten Kontakt zu den hinterbliebenen Eltern der bei dem tragischen Unglücksfall getöteten Fabien gesucht, selbst nicht nach dem Vermittlungsversuch eines Journalisten im Hintergrund.

Die Mutter Fabiens, Britta Martini, schüttelt bis heute hilflos und tieftraurig den Kopf über das zögerliche Prozedere bei den Ermittlungen und im Umgang mit ihnen: "Die müssen doch verstehen, dass wir einen Abschluss finden wollen.“ Ihr Mann, Fabiens Vater Christian Martini sagt bitter: "Ich glaube an diesen Staat nicht mehr! Die wollten von Anfang an eine Menge vertuschen."

Die Eltern Fabiens trauern an der Gedenkstätte. (Quelle: rbb/Ulf Morling)Die Eltern Fabiens trauern an der Gedenkstätte

Auch knapp drei Jahre nach dem gewaltsamen Tod Fabiens geht Christian Martini noch jeden zweiten Tag zum Mahnmal am Straßenrand an der Grunerstraße, bringt frische Blumen für seine Tochter mit und sorgt dafür, dass die Grabkerzen brennen. "Ich bin es ihr schuldig, dass ich für sie weiterkämpfe", sagt der Gerüstbauer und weint.

Fünf Verhandlungstage bis Mitte November 2020 sind geplant gegen den 53-jährigen Hauptkommissar. Die Eltern Fabiens treten im Prozess als Nebenkläger auf.

Beitrag von Ulf Morling

37 Kommentare

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  1. 37.

    Hallo Der_Kuebi aus Hamburg.

    Es wurde aber niemandem ein Messer an die Kehle gehalten. Die beiden Polizisten sind zu einem Einbruch gerufen wurden. Also wie bitteschön erklären Sie dann, dass ein Polizeiwagen losbrettert mit 130 km/h quer durch so eine dicht besiedelte Stadt mitten am Tage? Es ist doch nur eine Frage der Zeit, dass dann ein tödlicher Unfall passiert. Der Alkoholtest im Krankenhaus ergab 1.14 Promille noch 2 Stunden nach dem Unfall! Das ist keine Vorverurteilung, sondern eine Tatsache. Der Polizist fuhr zudem auf der ganz linken Spur in einer für ihn nicht einsehbaren Linkskurve. Er war durch den Alkohol enthemmt. Anders kann man so eine Amokfahrt nicht erklären. Es ist total traurig, dass deshalb ein junger und so lebensfroher Mensch wie Fabien ihr Leben verloren hat. Die Eltern werden das im ganzen Leben kaum jemals verarbeiten können.

  2. 36.

    Hallo Daniel S.,
    Ich beglückwünsche Sie für Ihre hellseherischen Fähigkeiten. Saßen Sie mit im Streifenwagen oder haben Sie mit dem Polizisten zusammen getrunken, das Sie behaupten können das der Polizist getrunken hatte. Hören Sie auf mit diesen Vorverurteilungen wenn Sie keine Beweise haben. Nur mit Informationen der Sensationspresse (Funke Medien oder BZ) sich eine Meinung zu bilden ist armselig aber hat bei Ihnen anscheinend funktioniert. Es ist kein Thema, der Beamte war zu schnell unterwegs, aber würden Sie immer noch so argumentieren, wenn der Beamte zu Ihnen unterwegs gewesen wäre, weil man Ihnen ein Messer an die Kehle hält um Ihnen die Kehle durchzuschneiden. Dann hätte der Beamte nicht schnell genug zu Ihnen fahren können. Merken Sie den schmalen Grat. Es ist das Florians Prinzip. „ Verschon mein Haus, zünd anderes an. Ich habe für diese Art der Vorverurteilung kein Verständnis.

  3. 35.

    Falsch. Eine Blutabnahme zwecks Untersuchung ist eh etwas anderes als eine zur Alkoholkontrolle. Und eine Verpflichtung am Unfallort gab es nicht. Und das Gericht hat der StA ziemlich deutlich die Fehler anlässlich der Verwendung medizinischer Daten erklärt. Daher ist das Thema Alkohol nicht (mehr) rechtlich relevant. Zumal das KH nicht ausdrücklich ausschließen konnte, die Proben verwechselt haben zu können. Selbst wenn das Thema vor Gericht behandelt werden könnte, würde es mit Zweifel zu Gunsten des Angeklagten erledigt werden müssen.

  4. 34.

    Dass für Polizisten das ganz normale Recht gilt, ist viel zu oft eine Ausnahme, um die gekämpft werden muss, unter enormem persönlichen Einsatz der Betroffenen und mit oft mäßigem Erfolg. Und die Polizeigewerkschaften tun jedes einzelne Mal so, als würden ihre Mitglieder zu Unrecht verfolgt, wo sie sich einfach nur an Recht und Gesetz halten sollen. So geht es nicht weiter. Es braucht in Deutschland endlich unabhängige Stellen, die gegen Straftaten bei Polizei, Justiz und Staatsanwaltschaft vorgehen. Es ist nicht länger hinzunehmen, wie sich da wieder und wieder enorme kriminelle Energien entfalten, und der ganze Laden von innen verrottet, zu Lasten der Bürger und zum Schaden der Demokratie.

  5. 33.

    "Daher rechtlich zwingend, dass die Anklage dafür nicht zugelassen wurde"

    Dem Gericht macht ja auch keiner deshalb einen Vorwurf. Aber wie konnte es dazu kommen?
    Standardprozedur Blutentnahme direkt nach dem Unfall? Vergessen worden...
    Nachgeholt im Krankenhaus? Nö, hat das KH zwar automatisch mitgemacht, das Ergebnis wollte aber keiner wissen...

    Das ist doch wie aus einem schlechten Film, wo der Angeklagte grinsend sagt: "Ich habe kurz nach dem Unfall wohl unter Schock vier Schnapspralinen gegessen! Alkohol am Steuer? Ich doch niemals!"

    "Die Polizei hat nach dem Vorfall reagiert und die Bearbeitung läuft nun etwas anders."

    Das ist ein Lichtblick, aber mehr auch nicht. Eigene Fehler einfach mal zugeben würde Polizei und Staatsanwaltschaft gut zu Gesicht stehen.
    Das ist ein generelles gesellschaftliches Problem, dass man meint, immer solange lügen zu müssen, bis es nicht mehr anders geht.

  6. 31.

    Es erscheint doch etwas unglaubwürdig, dass der Beamte direkt nach dem Unfall in einer "ruhigen Ecke" erst mal mindestens eine (eher mehr) Taschenflasche 40%igen geext hat, um sich evntl. zu beruhigen. Aber um die wahren Umstände seines (angenommenen) Alkoholisierungsgrades während der Einsatzfahrt wird man wohl nie erfahren.

  7. 30.

    Es ist in diesem Staat sehr traurig daß es 3 jahre dauert und einen straffälligen Polizisten anzuklagen und aus dem Dienst zu entfernen

  8. 29.

    Wie komme ich als völlig nüchterner Cop im Sancar oder Streifenwagen an so viel Alk, dass ich unlängst später bei einer Blutprobe über 1,2 Prom. aufweisen kann? Da muss man schon einen Flachmann mit Strohrum in der Brusttasche haben. Wäre das korrekt? Oder Alk im Sancar? Oder Alk im Streifenwagen?

  9. 28.

    "oder ob Testosteronboys am Steuer rasen" - ich sehe keinen (auch optischen) Unterschied zwischen sog. Testosteronboys und dem Angeklagten. Ist eigentlich schon mal eine Frau durch solche Taten aufgefallen?

  10. 27.

    Wir wissen leider nur, dass im Krankenhaus bei der Blutprobe Alkohol festgestellt wurde. Wir wissen nicht, ob er bei dem Unfall alkoholisiert war. Daher rechtlich zwingend, dass die Anklage dafür nicht zugelassen wurde.

    Und wir drehen uns im Kreis, wenn wir mit den Finger auf andere zeigen und die des Lügens bezichtigen.

    Die Polizei hat nach dem Vorfall reagiert und die Bearbeitung läuft nun etwas anders.

  11. 26.

    Das ist kein Argument, da die Berliner Polizeikollegen ja keine hundert Kilometer in Berlin zurücklegen müssen um zum Einsatz zu gelangen. Durch Blaulicht und Martinshorn kommen sie auch so recht gut durch den Verkehr, da muss man nich 130 km/h ballern !!!

  12. 25.

    Egal welche Vergleiche gezogen werden, welchen widersprochen werden oder welche Rechtfertigung aus der untersten Schublade gekramt wurden, bezieht sich nicht auf die aktuellen Kommentare, für mich dieses Stück Mensch einfach nur ein besoffener Killer.

  13. 24.

    Ja, aber nur bei einer vorsätzlichen Straftat. Was hier garantiert nicht unterstellt wird, da die Tatsache, dass der Polizist alkoholisiert war keine Bedeutung hat. Somit nur fahrlässige Tötung. Leider.

  14. 23.

    Corpsgeist geht vor Recht das sollte doch bekannt sein.

  15. 22.

    "Einige scheinen zu vergessen, wie gemeckert wird, wenn man nach einem Notfall "gefühlte" Stunden auf die herbeigerufene Polizei warten muss. Aber das ist ja was anderes....."

    Nicht wirklich. Für die knapp 3 km vom Unfall- um Einsatzort brauchte er mit 130 km/h 1,5 Minuten, mit 80 km/h ganze 2 Minuten...
    Kritisierte Wartezeiten liegen wohl höchst selten daran, dass die arme Polizei so überreglementiert ist und nicht schnell genug fahren darf.
    Mit der Sirene stimme ich Ihnen aber zu, gerade bei Zivilfahrzeugen sind diese extrem schlecht wahrzunehmen.

    Stichwort "mediales Bashing"...: Schon vergessen? Die Polizei hatte kurz nach dem Unfall medienwirksam das Handy der Getöteten "aus dem Fußraum" präsentiert und eine Mitschuld wegen "die hat ja am Steuer telefoniert" suggeriert. Hat mann dann schnell wieder fallenlassen. Auch nicht so die feine Art...

  16. 21.

    Besser klappt das mit den Ermittlungen in Ländern, wie Dänemark und Großbritannien, die unabhägige Ermittlungsbehörden (Independent Office for Police Conduct) eingerichtet haben für Fälle mit Polizeibeteiligung. Da dürfen nicht nur Beschwerden bearbeitet werden, sondern diese haben auch eigene Ermittlungsbefugnisse und professionelle Mitarbeiter*innen dafür. Die 2012 in Arhus eingerichtete unabhängige Polizeibeschwerdebehörde Dänemarks verfügt über ein Millionenbudget und beschäftigt 34 Mitarbeiter*innen, darunter Juristen, Staatsanwältinnen und ehemalige Polizisten. Siehe dazu das Interview mit Eric Töpfer vom Deutschen Institut für Menschenrechte hier besonders ab Minute 37: https://www.ardmediathek.de/ard/video/die-story/wer-kontrolliert-die-polizei/wdr-fernsehen/Y3JpZDovL3dkci5kZS9CZWl0cmFnLTQzMGFlMmUyLTQ0YTMtNDFlNi1iZDNjLTQ4MzU3M2RiMDM2MA/

  17. 20.

    "Einen Vergleich zum Ku'damm Raser zu ziehen ist hier nicht nur absolut unpassend, sondern zeigt eher dass man keine Ahnung hat."

    Der Vergleich ist natürlich beabsichtigt provokant, aber, wie ich schon schrieb, durchaus juristisch gerechtfertigt. WENN man das eine bejaht, muss man das andere auch so bewerten. Oder aber, so schwer es vielleicht fallen mag, dann ist der "Ku'dammraser" auch "nur" fahrlässig unterwegs gewesen. Der ehren- /unehrenhafte Anlass für "Raserei" spielt dabei keine Rolle.
    Zeigen Sie uns doch bitte, dass Sie mehr "Ahnung" haben und geben uns eine sachliche Begründung für Ihre Sichtweise.

    Generell finde ich die Indizien besonders bedenklich, die daraufhin deuten, dass die Alkoholisierung gezielt nicht bekannt bzw. nicht gerichtsverwertbar wird. Ja, Beschuldigte dürfen generell Lügen oder Aussagen verweigern, aber Polizeibeamte dürfen nicht Ermittlungen verhindern oder Erkenntnisse verschweigen.

  18. 19.

    Schämen Sie sich eigentlich nicht? Schreiben Sie doch am besten ganz groß an die Wand, dass das Opfer selber schuld ist...

  19. 18.

    Ich kann den Eltern von Fabien nur viel Kraft für den Prozess wünschen. Ich welcher Weise in den vergangenen Monaten/ Jahren widerlichstes "Victim Blaming" veranstaltet wurde, ist kaum auszuhalten. Da wird der Täter auch noch teilweise zum Opfer gemacht, dem die Medien so übel mitspielen und vorverurteilen, nur die Gefühle der Angehörigen des Opfer scheinen keine Rolle zu spielen. Wie so oft, und in diesem Fall besonders verwerflich. Ich bin niemand, der Polizisten grundsätzlich an den Pranger stellt, aber wenn es eindeutiges Fehlverhalen vorliegt, ist der Mann zu bestrafen. Allein mir fehlt der Glaube daran.

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