Attacke in der U5 - Mann bei Messerangriff in Berliner U-Bahn schwer verletzt

So 18.10.20 | 13:42 Uhr
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Symbolbild Blaulicht Rettungswagen Feuerwehr (Bild: imago images/Marius Bulling)
Bild: imago images/Marius Bulling

Bei einem Streit in der U-Bahn im Berliner Bezirk Marzahn-Hellersdorf ist ein Mann schwer verletzt worden. Der 23-Jährige wurde am Freitagabend in der U5 Richtung Hönow von einem Unbekannten attackiert und erlitt Stichverletzungen an Kopf und Oberkörper, wie die Polizei am Sonntag mitteilte. Der Mann wurde demnach von alarmierten Rettungskräften versorgt und ins Krankenhaus gebracht. Der Täter ist laut Polizei flüchtig.

Dem Angriff war Zeugen zufolge eine Auseinandersetzung vorausgegangen.

Der Verletzte verließ laut Polizei in Hellersdorf die U-Bahn und wurde dort dann zunächst von Passanten erstversorgt. Der Täter habe dort ebenfalls die U-Bahn verlassen und sei unerkannt entkommen, sagte eine Pressesprecherin der Polizei rbb|24. Die weiteren Ermittlungen habe nun die Kriminalpolizei übernommen. Der Tatvorwurf gegen den mutmaßlichen Angreifer laute auf gefährliche Körperverletzung.

Sendung: rbb88,8, 18. 10. 2020, 13 Uhr

10 Kommentare

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  1. 10.

    Meines Erachtens muss man aber auch kein juristisches Seminar daraus machen. Der allgemeine, juristisch ungebildete Bürger hält es mit dem Mord genau so, wie das US-amerikanische Recht, welches diese Feinheiten auch nicht kennt. Dort fällt jede mutwillige Tötung eines Menschen unter Mord. Da wir hier alle neu Meinungen vertreten, sehe ich das hier nicht so eng.

  2. 9.

    Ob es sich um ein versuchtes Tötungsdelikt handelte, läßt sich so nicht beurteilen.

    Interessant ist übrigens, daß es die "Mordmerkmale" des heutigen Paragraphen 211 StGB immer noch schwer haben, sich im Alltagsbewußtsein durchzusetzen. Bis 1941 hieß es im Gesetz:
    "Wer vorsätzlich einen Menschen tödtet, wird, wenn er die Tödtung mit Überlegung ausgeführt hat, wegen Mordes mit dem Tode bestraft."
    Die nicht "mit Überlegung" ausgeführte Tötung war der Totschlag, auf den Zuchthaus stand.

  3. 8.

    Werter Herr Wilhelm,
    Ich bitte Sie, wo sollen denn hier nach der Fallschilderung die Mordmerkmale zu finden sein? Übrigens kann auch eine [gefährliche] Körperverletzung - und nicht mehr - geplant sein und der Täter handelt dann vorsätzlich (dolus directus I).
    Hobbyjuristen sei hier mal die überschlagsweise Lektüre des Strafrechts allgemeiner Teil und für Herrn Wilhelm auch die §§ 211, 212 StGB empfohlen, um sich mit den qualifizierten Mordmerkmalen vertraut zu machen.

  4. 7.

    das gute an den Gesetzen der Menschen ist, sie haben nicht ewig Bestand. Sie sind anscheinend Strafverteidiger und möchten sich für diesen Prozess bewerben. Aber auch Sie dürfen nicht falsch Zeugnis ablegen. Ansonsten es könnte auch Notwehr gewesen sein. Auch Vorsatz wenn der Messermann zuvor aufgefordert worden war, eine Corona Maske zu tragen und dieses Querdenkern mitbrachte. Also alles ist noch möglich.

  5. 6.

    Versuchter Todschlag kommt meines Erachtens aber sehr wohl infrage. Wer Anderen in den Oberkörper und die Kopf-/Halsgegend sticht, nimmt den Tod mindestens billigend in Kauf. Reine Körperverletzung ist das für mich nicht mehr.

  6. 5.

    Ehrlich....
    Aber vor wem muss ich mich schützen???
    Eine Täterbeschreibung wäre hier dringend notwendig.
    Der Täter steht mit dem Rücken zur Wand...
    Mal etwas transparenter bitte

  7. 4.

    bitte keine juristischen Urteile abgeben, das ist Aufgabe eines Gerichts (ja, vorher kann die Staatsanwaltschaft auch mal einordnen).
    Gefährliche KV ist's immer, da mit einem Tatgegenstand verübt; Mord und Mordversuch brauchen Vorsatz (eine Waffe oder dafür geeigneten Gegenstand mitzuführen genügt dafür NICHT), Heimtücke (scheint hier erst mal nicht gegeben zu sein, und auch Arglosigkeit des Opfers...
    StGB: Mörder ist, wer
    aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
    heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln.... usw

  8. 3.

    Fahndungsfoto??? Ich möchte nicht, dass sowas meinen Kindern begegnet. Die im übrigen wissen, wie man sich zu benehmen hat.

  9. 2.

    Na Hauptsache, er hatte ne Maske auf!

  10. 1.

    Nicht gefährliche Körperverletzung, sondern Mordversuch. Wer mit einem Messer, dass lebensgefährliche Verletzungen verursachen kann, die Öffentlichen benutzt, handelt unter Vorsatz. Also hat er den Angriff geplant und das ist keine gefährliche Körperverletzung mehr. Aber in Berlin gehört so etwas ja mittlerweile zum guten Ton.

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