Datenschutz bei Lernsoftware - Grundschule in Lichtenberg stellt digitalen Unterricht vorerst ein

Mi 18.11.20 | 11:43 Uhr | Von Vanessa Klüber
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Ein Schüler lernt schreiben (Quelle: dpa/Jamie Grill)
Bild: dpa/Jamie Grill

Eine Berliner Grundschule hat den digitalen Unterricht sicherheitshalber komplett eingestellt, auch für Schüler in Quarantäne. Auslöser war eine Rüge durch die Datenschutzbeauftragte. Die sieht Probleme bei der Nutzung von Anwendungen. Von Vanessa Klüber

Eine Grundschule in Berlin-Lichtenberg hat digitalen Schulunterricht komplett eingestellt - obwohl sich aktuell zwei Klassen in Quarantäne befinden. Die Kinder werden mit Kopien und anderen analogen Lernmitteln versorgt. "Es gibt keine Rechtssicherheit, die uns besagt: Das dürfen Sie nutzen", begründet die Direktorin der Grundschule* gegenüber rbb|24 das Vorgehen. Damit bezieht sie sich auf digitale Anwendungen - Lernplattformen oder Videokonferenz-Tools für den Schulunterricht. "Den digitalen Schulunterricht haben wir erstmal auf Eis gelegt - solange wir nicht Schwarz auf Weiß haben, womit wir wirklich arbeiten können."

Schule sucht nach geeigneten digitalen Anwendungen

Mit dem Corona-Lockdown im März erstellt die Schule nach eigenen Angaben ein Medienkonzept; auch in der unterrichtsfreien Zeit wird daran gearbeitet, Schülerinnen und Schüler aus der Ferne zu Hause unterrichten zu können. Bei der Recherche nach Lerntools stößt die Schule auf die Anwendung "Lernraum Berlin" [lernraum.berlin.de] - eine Anwendung, die die Senatsverwaltung für Bildung kostenfrei zur Verfügung stellt und die Vermittlung von Lerninhalten ermöglichen soll.

Die Datenschutzbeauftragte des Landes Berlin, Maja Smoltczyk, empfiehlt "Lernraum Berlin" jedoch nicht, sondern äußert Bedenken, wie der "Tagesspiegel" im Frühjahr berichtete. Bis heute gibt es keine Empfehlung durch die Datenschutzbeauftragte für dieses Lerntool.

Datenschutzbeauftragte rügt Schule

Die Grundschule schaut sich also weiter um und kommt auf "Padlet", eine Art digitale Pinnwand, und "Microsoft Teams", ein Videokonferenz-Tool, sie verschickt Einverständniserklärungen zur Nutzung an die Eltern - und handelt sich damit Probleme ein: Ein Elternteil beschwert sich, schaltet die Datenschutzbeauftragte ein. Daraufhin erhält die Grundschule eine Verwarnung - wegen "datenschutzwidriger Nutzung der Software", wie die Datenschutzbeauftragte rbb|24 am Dienstag mitteilt, und weil die Einwilligungserklärungen, die die Eltern ausfüllen müssen, nicht korrekt gewesen sein sollen. Ein entsprechendes Schreiben der Datenschutzbeauftragten liegt rbb|24 vor.

Eine weitere Anwendung - jedoch mit Hürden für die Schule

Statt "Teams" oder "Padlet" empfiehlt die Datenschutzbeauftragte: "Ein besonders für die schulische Nutzung geeignetes Angebot ist die Open Source Software 'Big Blue Button'. Sie kann entweder selbst betrieben oder als Auftragsverarbeitung durch verschiedene Anbieter bezogen werden."

Doch dafür benötigt die Schule einen eigenen Server. Der wurde laut Schulleiterin im März bestellt. Im Dezember soll er endlich geliefert werden - und müsste dann noch eingerichtet werden.

Schule benötigt weitere Tablets

Auch auf Tablets wartet die Schule noch, damit alle Beteiligten keine privaten Geräte mehr nutzen müssen. Denn durch die Nutzung privater Handys und Tablets entstehen weitere Sicherheitslücken – außerdem besitzen nicht alle Familien eigene Geräte.

"Berlin beschafft gerade allen Lehrkräften gesicherte Dienst-E-Mails und zudem digitale Dienstendgeräte", betont die Senatsverwaltung für Bildung am Dienstag gegenüber rbb|24. Mit der Datenschutzbeauftragten sei die Senatsverwaltung im Gespräch, und dass eine Schule den digitalen Unterricht einstellt, sei ein Einzelfall - der Schulaufsichtsbehörde sei kein weiterer solcher Fall bekannt.

Elternsprecher verärgert

Einer der Elternsprecher der Schule zeigt sich gegenüber rbb|24 verärgert über die Situation. Seit dem ersten Lockdown im März habe "sich in der Politik niemand darum gekümmert, dass das ganze digitale Lernen datenschutzrechtlich auf sicheren Füßen steht", kritisiert er. Die Eltern seien sauer und enttäuscht, weil sich die Lehrkräfte Mühe gegeben hätten, "um den Kindern ein sicheres, digitales Lernen im Falle eines Lockdowns oder einer Schulschließung ermöglichen zu können".

Schüler sollen Lehrer nicht mehr anrufen

Die Grundschule in Lichtenberg geht indes so weit, dass sie die Kommunikation zwischen Lehrkräften und Eltern beziehungsweise Schülern noch vorsichtiger angeht. Nicht nur der digitale Unterricht sei erstmal auf Eis gelegt, sagt die Direktorin, sondern "auch das Telefonieren mit privaten Endgeräten".

Brandbriefe an den Regierenden Bürgermeister, die Berliner Bildungssenatorin und die Bundesbildungsministerin seien geschrieben. Die Schule will nun abwarten, bis sich eine politische Lösung für ihr Problem ergibt.

*rbb|24 nennt den Namen der Schule und der Beteiligten nicht, um die Schülerinnen und Schüler zu schützen

Beitrag von Vanessa Klüber

49 Kommentare

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  1. 49.

    Hallo,

    gibt es denn eine Liste von verantwortlicher Stelle mit Anwendungen die man (nicht) nutzen darf? Hat man den Schulen denn so etwas zur Hand gegeben?

  2. 48.

    Warum sind andere Länder in Europa weiter als wir?
    Würde! Hätte! Könnte! Sollte! -- Los geht`s!

  3. 47.

    Wenn man keine Probleme hat, dann macht man sich welche. Was für kleinkarierte Menschen schreien hier nach Datenschutz? Ist es nicht toll wenn Lehrer, Eltern und Kinder in diesen schwierigen Zeit gemeinsam was bewegen? 1 Dummer bzw. Ein Superschlauer macht alles kaputt.

  4. 46.

    Die HPI Cloud wird am Ende die teuerste Lösung sein. Jetzt als OpenSource „verkauft“ hinterher wird abkassiert! Was alleine der Speicherplatz (min 5 TB Pro User) und die weitere Entwicklung kosteten wird steht in den Sternen, Von Datensicherheit reden wir erst gar nicht. Das über drei Jahre nicht gemerkt wurde dass alles offen liegt ist bedenklich. Auch das von der HPI Cloud benutzte Big Blue Button hatte über 5 Monate Datenschutzlücken.

    Es wird Zeit Richtlinien zu schaffen wonach sogenannte Lernplattformen bewertet werden können, inklusive allen Folgekosten und vor allem Nebenkosten wenn bestimmte Funktionen nicht erfüllt werden. (Wie Mail und Speicher)
    Und wie komme ich denn in die Cloud wenn mein Rechner nicht geht?! Das die IT Infrastruktur von außen gepflegt werden kann muss bei dieser Rechnung auch dazugehören.
    https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2020/05/hasso-plattner-institut-potsdam-schulcloud-schule.html
    Die PR vom HPI zahlt der Steuerzahler!

  5. 45.

    Der Artikel ist leider auch inhaltlich falsch. Es wird bei Auftragsverarbeitung gerade eben kein eigener Server benötigt! Auftragsverarbeitung heißt nichts anderes als einen Anbieter zu finden, der die DSGVO einhält und sich schriftlich gegenüber der Schule dazu bekennt. Das steht in keinerlei Widerspruch zu Cloud-Lösungen und ist eigentlich weit verbreitet. Da fehlt es schlicht an Willen die rechtlichen Rahmenbedingungen zu treffen.

    Falsch: "'Sie kann entweder selbst betrieben oder als Auftragsverarbeitung durch verschiedene Anbieter bezogen werden.' Doch dafür benötigt die Schule einen eigenen Server."

  6. 44.

    Man kann verzweifeln, wenn man sieht wie schlecht die Schulen bew. die Schulbehörde sich seit der sogenannte Welle vorbereitet hat.
    Eine einzige Schande für Berlin.

  7. 43.

    Steht die Aufhebung des Datenschutzes denn nicht im Infektionsschutgesetz?

  8. 42.

    Und nicht vergessen, wenn die Schüler dann die alte Schreibmaschine wieder hervorgekramt haben und Sie den Schülern erklärt haben, wie diese funktionert..... bitte unbedingt das Farbband nach Gebrauch abrollen und einem Shredder der Sicherheitsstufe P5 oder besser zuführen, damit niemand das Farbband analysieren kann.

  9. 41.

    Hallo,
    vielen Dank, das dieses Thema mal auf den Tisch kommt.
    Die Brandenburger Schulcloud besteht seit Jahren und es wurde auch angeboten, sich diese mit Berlin zu teilen.
    Leider ist dies von Berliner Seite abgelehnt worden. Man wolle etwas Eigenes entwerfen.
    Das ist jetzt etwa 3 Jahre her. Also kein unbekanntes Thema.

  10. 40.

    Die HPI-Cloud wird auch am Gymnasium meines Sohnes in Berlin genutzt. Sie ist wirklich gut und wenn ich mich recht erinnere gab es im Frühsommer auch mal ein Vergleichstest von verschiedenen Plattformen. In diesem war die HPI-Cloud auf Platz 1 und der Lernraum Berlin schon damals weit unten. Ich denke aber Mal, dass hier mal einfach finanzielle Gründe ausschlaggebend sind. Die Bildung wird da ja bekanntlich recht stiefmütterlich behandelt.

  11. 39.

    Hallo zusammen,

    ich wohne seit 2011 in einer Potsdamer Platte, davor 30 Jahre in einer Marzahner Platte ;-). Will sagen, ich kenne Berlin und will kein besserwisser sein.

    Mein Tipp für die Berliner Senatsveraltung wäre, dass man sich der Brandenburger Lösung https://brandenburg.schul-cloud.org/ anschließt. Ist noch nicht alles top, aber insgesamt wirklich gut nutzbar. Für Videotelefonie ist. u. a. das bereits weiter unten erwähnte BigBlueButton dort implementiert.

    Grundlage ist die HPI-Schul-Cloud - Zitat des HPI (Hasso-Plattner-Institut) "Die Schul-Cloud wird laut HPI in allen Bundesländern genutzt. Derzeit könnten deutschlandweit mehr als 710 000 Menschen auf sie zugreifen. Neben Brandenburg stellen auch Niedersachsen und Thüringen die Schul-Cloud als digitale Lernumgebung zur Verfügung."

    Man muss ja nicht alles neu erfinden. Wer gibt den Tipp weiter an die Senatsverwaltung ;-) ?

    Viele Grüße
    ein "Brandenburger"

  12. 38.

    Die meisten Lernplattformen, so auch Lernraum Berlin, bieten Chatfunktionen an, über die sich Schüler und -innen, Lehrkräfte und Eltern austauschen können. Auch gibt es Videofunktionen. Da denke ich schon, dass der Datenschutz eine große Bedeutung haben muss. Gerade für Kinder, deren Medienkompetenz noch kaum vorhanden ist. Ich finde diesen Mangel als Vater eine Sauerei. Es wird hier am falschen Ende gespart.

  13. 37.

    Das wollte ich mit meiner Aussage auch gar nicht grundsätzlich ausschließen, sondern lediglich anmerken, dass Microsoft dennoch gezwungen ist entsprechende gesetzliche Vorgaben zu beachten, genau wie jedes andere Unternehmen auch. Sollte dies nicht gewährleistet sein, ist dies aber ein Streitfall zwischen Microsoft und dem EuGH.

    Bei der Pseudonimisierung ist zudem zu hinterfragen, ob sie von den SuS/Eltern selbst eingerichtet wurde oder ob entsprechende Accounts zur Verfügung gestellt wurden. Sollte letzteres der Fall entfällt auch das Argument der "Verbindung mit anderen Quellen" zur Profilerstellung, da entsprechende Quellen nicht existieren.

  14. 36.

    Dies spielt in der Hinsicht jedoch keinerlei Rolle, da zunächst erstmal die Unschuldsvermutung gelten muss. Ansonsten könnte ich mir bei sämtlichen potentiellen Plattformen entsprechende Behauptungen aus den Fingern saugen, in Bezug auf "Backdoorlösugen" oder ähnliche Dinge und das ohne konkret nachzuweisen, dass diese im Einzelfall auch genutzt werden.

    Sie haben zudem scheinbar auch die Aussage bezüglich der Identifizierung bei pseudonymisierten Nutzerdaten gekonnt ignoriert. Natürlich kann ich beim Provider nach der Identität hinter der IP-Adresse fragen, allerdings bezweifle ich, dass diese bereitwillig an jeden herausgeben werden wird :)

  15. 35.

    Die Frage ist doch wo die Chatverläufe, Channelkommunikation und Dateien gespeichtert werden und ob sie dem Zugriff der US Administration unterliegen. So lange der Zugriff durch US möglich ist und dort per Gesetz eingefordert wird, kann man von einer DSVGO Einhaltung schwer sprechen. In diese Richtung geht die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, daß das Privacy Shield eben keine GDPR konforme Regelung sein kann. Microsoft hat ganz sicher hier tolle Software, die allen helfen könnte, abgeliefert, problematisch ist nur die Herkunft.
    Und pseudonomisierte Daten laden gerade zu ein, sie mit Daten aus anderen Quellen zu verbinden um eine Identifikation ohne IP Adresse zu bewerkstelligen. Am Ende sind vielleicht die Schülerdaten nur Mittel zum Zweck andere Profile zu vervollständigen.

  16. 34.

    Was ist in der aktuellen Situation wichtiger: Wissen zu vermitteln oder hypothetische Datenschutz-Vergehen rügen?

    Alle anderen Länder lachen uns aus für dieses „alles muss korrekt sein“.

  17. 33.

    Naja Klar stimmt ich vergaß dass Microsoft sich schon immer an... ach wurst, leben Sie ruhig weiter in Ihrer Blase.

  18. 32.

    Selten solchen Müll gelesen.
    Derjenige, welcher potentiell Daten abgreifen könnte, müsste bei pseudonymisierten Daten der Schüler, schon die IP-Adressen auslesen, damit er den entsprechenden Personen überhaupt einen Namen zuordnen kann.
    Auch die Bedenken gegenüber Anbietern aus Drittänder, insbesondere der USA(MS-Teams) sind in gewisser Weise fraglich, da dass Unternehmen von Rechts wegen verpflichtet ist, entsprechende DSGVO-Vorgaben zu beachten.

  19. 31.

    Das ist bekannt. Ich nutze Windows nur im Notfall - keine Druckertreiber für Linux ¦ ( - und auch keine sog. (pseudo)social media und Kundenkarten... Datensparsamkeit halt.
    Die Matheaufgaben sind egal, aber Personalien Ihres Kindes, evtl. Foto, sicher nicht. Oder sitzen Sie die ganze Zeit daneben und wissen genau, was er/sie am PC macht?
    Zum anderweitig vorgebrachten Argument, dass die Kids sich ja selber per facebook etc. ausliefern: das machen sie freiwillig und privat, und wenn es den Eltern egal ist - ihre Verantwortung. Aber für eine öffentliche Pflichtinstitution müssen andere Maßstäbe gelten.

  20. 30.

    Sie maßen sich an, andere zu ermahnen die Kirche im Dorf zu lassen, zeigen dabei aber auf, wie müde und überdrüssig Sie alle wegen Datenschutz sind.
    Das Argument "Sollen Sie doch, ich hab nix zu verbergen" hat mein Vater schon ib den 90ern gebracht, das hat man wohl als müder DDR Bürger indoktriniert bekommen, damit man die Stasi Überwachungen nicht so ernst und als Gefahr sieht. Bis es einen selbst trifft.
    Was wäre denn, wenn ein Wildfremder ihr Kind oder Sie auf die Leistung ihres Kindes in den Matheaufgaben anspricht? Vll. sind die Leistungen nicht gut, sagt der Algorithmus. Vll. haben Sie Angst wegen der Leistungen. Vll. wäre das interessante Marktanalyse, wie Eltern von Kindern mit schlechten Mathe Noten damit umgehen.
    Schützen Sie bitte ihr Kind und prangern Sie nicht andere an, die ihre Kinder auch schützen wollen. Das sind die Guten, diese Verantwortung übernimmt man mal nicht eben.

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