Lindower Heide in Niedergörsdorf - Prozess um illegale Mülldeponie gegen Strafzahlung eingestellt

Mi 25.11.20 | 13:52 Uhr
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Archivbild: Illegal gelagerter Bauschutt liegt auf der von den Behörden gesperrten Deponie und Kiesgrube "Lindower Heide" bei Malterhausen im Landkreis Teltow-Fläming (Archivfoto vom 01.10.2007). (Bild: dpa/Nestor Bachmann)
Bild: dpa/Nestor Bachmann

Wegen einer illegalen Mülldeponie in der Lindower Heide bei Niedergörsdorf (Teltow-Fläming) muss einer der ursprünglich drei Angeklagten eine Geldstrafe in Höhe von 100.000 Euro zahlen. Das Gericht habe das Strafverfahren gegen Zahlung dieser Geldauflage eingestellt, teilte ein Gerichtssprecher dem rbb auf Anfrage am Mittwoch mit. Einer der Richter sei erkrankt.

Wenn der Angeklagte die geforderte Summe innerhalb von sechs Monaten bezahlt, gilt er nicht als vorbestraft. Er saß neun Monate in Untersuchungshaft. Um zu erreichen, dass sein Verfahren gegen die Zahlung der 100.000 Euro eingestellt wird, habe er auf Haftentschädigung verzichtet, so das Landgericht.

Taten liegen mehr als 13 Jahre zurück

Der Anklage zufolge hatte der Unternehmer etwa 330.000 Tonnen ungenehmigte Abfälle illegal im Kiessandtagebau und der angrenzen Altdeponie "Lindower Heide" verklappt, unter anderem Klärschlamm und mit Quecksilber und anderen Giften belastete Bauabfälle. Die fachgerechte Beseitigung würde laut Anklage mehr als 40 Millionen Euro kosten. Die Staatsanwaltschaft schätzte den illegalen Gewinn auf rund sechs Millionen Euro.

Die vorgeworfenen Taten liegen 13 bis 15 Jahre zurück. Der Prozess im Potsdamer Landgericht begann vor knapp vier Jahren und erstreckte sich bereits über mehr als 80 Tage. Auch das Verfahren gegen einen zweiten Angeklagten stellte das Gericht gegen eine Geldauflage ein, ein dritter Angeklagter ist gestorben.

Sendung: Brandenburg aktuell, 25.11.2020, 19:30 Uhr

14 Kommentare

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  1. 14.

    Kann man Richter nicht wg. Strafvereitelung im Amt belangen?? Wo muss man Beschwerde einlegen?

  2. 13.

    Wundert sich da bei der Kuscheljustiz gegenüber Schwerstverbrechern noch jemand, dass das Vertrauen in den Rechtsstaat schwindet?

  3. 12.

    Nur um Mißverständnisse zu vermeiden: Es gibt kein Urteil und auch keine Geldstrafe. Wenn der Angeklagte die "vereinbarte" Summe Geldes zählt, wird das Verfahren (endgültig) eingestellt. Er ist nicht vorbestraft.

    In verkorksten Verfahren ist das der Ausstieg für Helden. Zufriedenstellend ist es nicht.

  4. 11.

    Mich würde mal interessieren, wie sehr die Geldstrafe den Angeklagten überhaupt juckt. Wenn die dann immer noch besser als ein Sozialhilfeempfänger leben können, war es das nicht wert. Dann lieber einige Jahre Knast.

  5. 10.

    Dieses Urteil muss man den Menschen mal erklären. Ist es Faulheit, Unfähigkeit oder Dummheit??? Auf keinen Fall erzieherisch oder abschreckend.

  6. 9.

    Der Verlauf des Verfahrens samt dessen Ende sind kein Ruhmesblatt für den Rechtsstaat. Worin liegen die Ursachen?
    Das sollte doch noch nachrecherchiert werden. Drohte der überlange Prozeß wegen der Erkrankung eines der Richter zu platzen? Oder drohte Verjährung? Und warum überhaupt diese Überlänge? Auffällig war das Zunehmen von personellen Engpässen seit Übernahme der Leitung des Justizressorts durch die SED/PDS/Linke. Die Folgewirkungen sind immer noch zu spüren.

  7. 8.

    Aus dem Subtext scheint sich zu ergeben, dass das Land Brandenburg und der Kreis Teltow-Fäming nicht beabsichtigen die Gifte fachgerecht zu entsorgen. Das können unsere Enkel erledigen.
    So haben erstmal alle gewonnen:
    keine weitere Arbeit mehr damit für das Gericht
    Super Geschäft für die Angeklagten
    Gutes Geschäft für die Auftraggeber
    Alle sind glücklich
    Nach uns die Sintflut

  8. 7.

    Es ist nicht nur erschreckend, sondern nicht nachvollziehbar. Da streicht eine Firma durch Umweltverschmutzung Millionen ein und muss - wenn man das überhaupt als Strafmaß bezeichnen kann und darf - lediglich 100.000 € innerhalb von sechs Monaten zahlen. Die Justiz läßt sich sogar feiern, dass der Beschuldige auf eine Haftentschädigung verzichtet, damit dieser Deal überhaupt zustande kommt. Zusätzlich erklärt das Gericht, dass der Beschuldigte nach Zahlung nicht vorbestraft sei.
    Es wird Zeit, dass Entscheidungsträger - wer und wie auch immer - in Regress genommen werden können. Als mündiger Staatsbürger verliert man das Vertrauen an die Rechtssprechung in unserem Staat, leider.

  9. 6.

    Warum musste der Prozess nun zum schnellen Ende kommen? Wegen Verjährung? Falls ja, wäre es gut, wenn das im Beitrag auch erwähnt würde.

    Ich hoffe, dass nun zivilrechtlich noch gegen die Verursacher vorgegangen werden kann und ihnen jeder Euro als Schadensersatz abgenommen wird. Aber vermutlich wird das auch nicht klappen...

  10. 5.

    Tolle Zahlen. 3,30€ Strafe, aber ca. 121€ für die Entsorgung - pro Tonne Müll. Ist das ein guter Deal? Zulasten des Steuerzahler. Wo ist der erzielte Gewinn geblieben?
    Mich würde interessieren, wieso es erst so spät zur Anklage kam?

  11. 4.

    Sechs Millionen Gewinn für 100.000€ + 9 Monate. Gutes Geschäft.

  12. 3.

    Das Urteil ist schwer für einen Außenstehenden zu verstehen! Das Land bleibt auf dem Umweltschaden und den Kosten sitzen. Der Steuerzahler wird vermutlich dafür die Zeche bezahlen müssen. Leider

  13. 2.

    Das Urteil ist schwer für einen Außenstehenden zu verstehen! Das Land bleibt auf dem Umweltschaden und den Kosten sitzen. Der Steuerzahler wird vermutlich dafür die Zeche bezahlen müssen. Leider

  14. 1.

    So sieht ein Lupenreiner Rechtsstaat aus !
    Verschleppen ohne Ende.

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