Lange Freiheitsstrafe für Täter -
Die lebenslange Freiheitsstrafe gegen einen 45-Jährigen wegen Mordes an der Berliner Schülerin Georgine ist jetzt rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil, das auch wegen Vergewaltigung ergangen war, wie er am Montag mitteilte. Damit wurde die Revision des 45-Jährigen verworfen. Es seien keine Rechtsfehler des Berliner Landgerichts gesehen worden. Es hatte sein Urteil auf ein Geständnis gestützt, das der Mörder gegenüber einem verdeckten Ermittler abgegeben hatte.
Leiche des Kindes bis heute verschwunden
Das rätselhafte Verschwinden der 14-jährigen Georgine im September 2006 ist einer der bekanntesten Vermisstenfälle Deutschlands. Jahrelang und aufwendig wurde nach dem Mädchen gesucht. Doch die Leiche wurde bis heute nicht gefunden.
Laut Urteil vom März lockte der arbeitslose Nachbar damals die 14-Jährige unter einem Vorwand in seinen Keller. Nachdem er die Schülerin bewusstlos geschlagen und sexuell missbraucht hatte, erwürgte er sie, um eine Entdeckung der Vergewaltigung zu verhindern. Vermutlich verschwand die Leiche im Hausmüll.
Daten aus Funkzelle überführten Täter
Jahrelang führten alle Spuren ins Nichts. Erst im April 2016 erfuhr eine Mordkommission, dass ein Mann aus der Nachbarschaft der verschwundenen Schülerin wegen sexueller Nötigung einer Jugendlichen in seinem Keller zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war. Die Ermittler stellten fest, dass sein Mobiltelefon am Tag des Verschwindens in derselben Funkzelle wie Georgines Handy eingeloggt war.
Der Prozess war außergewöhnlich, weil es keine DNA-Spuren gab, keine einzige Faser, keine Leiche. Und der Deutsche mit türkischen Wurzeln schwieg.
Sendung: Inforadio, 21.12.2020, 17:00 Uhr