Etwa 10 km/h zu schnell - Motorradfahrer nach Unfalltod eines Jungen zu Geldstrafe verurteilt

Di 12.01.21 | 15:11 Uhr
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Symbolbild - "Amtsgericht" steht an einem Gerichtsgebäude in Berlin. (Bild: dpa/Wolfram Steinberg)
Bild: dpa/Wolfram Steinberg

Nach dem Unfalltod eines zwölf Jahre alten Jungen hat das Berliner Amtsgericht den angeklagten Motorradfahrer zu einer Geldstrafe von 4.200 Euro verurteilt. Aus Fahrlässigkeit habe der 31-Jährige den Jungen, der bei roter Fußgängerampel auf die Straße gelaufen war, erfasst, begründete das Gericht am Dienstag seine Entscheidung.

Demnach war der Mann mit seinem Motorrad im Stadtteil Lichtenberg etwa 10 Kilometer pro Stunde zu schnell unterwegs, dadurch sei er 0,3 Sekunden eher am Kollisionsort gewesen. "Es war ein ganz kurzer Moment", sagte der Richter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Junge ein Jahr nach dem Unfall gestorben

Der Zwölfjährige wollte am Nachmittag des 30. Juni 2018 mit einem Freund die Landsberger Allee überqueren, als er angefahren und meterweit durch die Luft geschleudert wurde. Der Motorradfahrer erklärte im Prozess, er könne sich an den genauen Ablauf nicht erinnern. "Was passierte, tut mir wahnsinnig leid", so der 31-Jährige. Jeden Tag müsse er an den Vorfall denken und sei bis heute psychisch schwer belastet.

Der Junge war lebensbedrohlich verletzt worden. Er sei in ein Wachkoma gefallen und schließlich im August 2019 an den Folgen einer Lungenentzündung gestorben, hieß es in der Anklage.

Sendung: rbb UM6, 12.01.2021, 18 Uhr

11 Kommentare

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  1. 11.

    "Flächendeckend Tempo 30? Mann-mann-mann, was für ein Käse." Man, man, man... was für ein Argument.

    Zugegeben, 30 km/h bietet soviele Vorteile da dürfte es mit Argumenten dagegen schwer werden. Sie können es dennoch wenigstens probieren statt "Käse", wie sie sich ausdrücken, zu schreiben.

  2. 10.

    Vielen Dank für die Ergänzung der Tagessätze, Herr Neumann! Wenn ich nach dem Lesen einer rbb-Meldung erst bei Zeitungen und Behörden nachfragen muss, um die Mindestinformationen zu erhalten, schmerzt mich mein Rundfunkbeitrag doch ein wenig. :-(

  3. 9.

    Der Tagesspiegel berichtet von 70 Tagessätzen, die Staatsanwaltschaft hatte wegen Tateinheit mit unbewiesenen andren Vergehen 120 Tagessätze gefordert.

  4. 8.

    Aha,- sie brauchen eine halbe Stunde für die Überfahrt,- andere nehmen sie mit "100 km/h". Dann machen Sie wohl igendwas falsch...

  5. 7.

    Ich wohne dort hinten. Ständig fällt an der Landsberger die Ampelanlage aus. Gestern standen wir fast ne halbe Stunde bis wir rüber konnten. Die Leute rasen wie verrückt und es werden immer mehr Autos. Landsberger ist wirklich ne Horrorstraße. 30km/h wäre ein Segen für alle Anwohner, Fußgänger und Radfahrer. Stattdessen wird mit 100 durchgejagt.

  6. 6.

    Sie können gerne mal ausrechnen was 10km/h zu schnell für den Anhalteweg bedeutet. Zur Erinnerung:

    Als Anhalteweg bezeichnet man den kompletten Weg vom Zeitpunkt des Erkennens einer Gefahr bis dahin, wo dein Fahrzeug zum Stillstand kommt. Folglich ergibt sich der Anhalteweg aus der Addition des Reaktionsweges und des Bremsweges.

  7. 5.

    So sehr der Verlust eines jungen Lebens zu bedauern ist, hier so eine Stimmung zu verbreiten wie der Henri geht ja mal gar nicht. Flächendeckend Tempo 30? Mann-mann-mann, was für ein Käse. (Ich bin sehr vorsichtig um nicht geblockt zu werden)Und der Mopedfahrer ist nicht gerast. War nur etwas zu schnell. Soviel Unterschied darf sein. Der tut mir übrigens auch leid. Gewollt hat er das sicher nicht.

  8. 4.

    Der Geldbetrag sagt überhaupt nichts aus über die Schwere der Tat. Es kommt auf die Anzahl der Tagessätze an. Die sind aber nicht genannt. Außerdem gibt es kein "Amtsgericht Berlin". Die Meldung ist leider unbrauchbar.

  9. 3.

    Ich glaube jawohl es hakt! Ein Junge mit über 12 Jahren weiß nicht, daß man nicht bei "Rot" über diese riesengroße Kreuzung laufen darf??? Meine Trauer den Hinterbliebenen. Aber bitte mal die Kirche im Dorf lassen. Der Motorradfahrer wird sein Leben lang darunter leiden... Und bei 10km/h über Zulässig ist ein Argument,- doch wer das im Stadtverkehr noch nicht selber hatte, werfe den ersten Stein....

  10. 2.

    Warum wird mein Kommentar mal wieder zensiert?

  11. 1.

    Davon wird der Junge nicht mehr lebendig aber das Urteil ist lachhaft. Immer noch erwerben motorisierte Verkehrsteilnehmer, besonders LKW Fahrer in D mit der Fahrerlaubnis eine "License to kill".

    30 km/ in der Stadt, härtere Kontrollen (die durch flächendeckend 30 km/h stark vereinfacht würden)und härtere Strafen bei Übertretung. Solche lächerlichen Geldstrafen sind eine Einladung weiter zu rasen.

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