Telefonate mit Kollegen - Brandenburger Polizist wegen rechtsextremer Äußerungen suspendiert

Mi 17.02.21 | 19:09 Uhr
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Wappen am Ärmel eines Brandenburger Polizisten
Bild: dpa/Andreas Franke

Ein Brandenburger Polizist, der sich mit einem Kollegen aus Mecklenburg-Vorpommern am Telefon über rechtsextreme Inhalte ausgetauscht haben soll, darf vorübergehend nicht mehr seinen Job ausüben. Dem Angehörigen der Spezialeinheiten sei am Mittwoch vorläufig die Führung der Dienstgeschäfte verboten worden, teilte das Polizeipräsidium Brandenburg mit. Gegen den Polizisten sei ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden. Genauere Angaben machte die Polizei aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes zunächst nicht.

"Mögliche Verstöße gegen die Treuepflicht des Beamten und sein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung sowie gegen seine allgemeine Wohlverhaltenspflicht sind Gegenstand disziplinarer Ermittlungen", hieß es vom Präsidium in Potsdam. Nach Informationen aus Polizeikreisen soll es sich um rechtsextreme Äußerungen gehandelt haben.

Hinweis kam aus Mecklenburg-Vorpommern

Die Kommunikation habe ausschließlich zwischen den beiden Beamten und nicht in Chatgruppen mit Dritten oder Netzwerken stattgefunden, teilte das Präsidium mit. Die zuständige Staatsanwaltschaft in Brandenburg hat laut Polizei eine Strafbarkeit verneint.

Das Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern (LKA) hat laut Präsidium das Brandenburger LKA auf den Polizisten Anfang Februar aufmerksam gemacht. Danach sei die "Kommunikation per Mobiltelefon" zwischen dem Mann und dem Polizeivollzugsbeamten aus Mecklenburg-Vorpommern zwischen Januar 2017 und Februar 2019 in einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Rostock aufgedeckt worden.

Sendung: Inforadio, 17.02.2021, 19:00 Uhr

15 Kommentare

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  1. 15.

    Ich finde es eher erstaunlich das die Polizei mal eine Untersuchung gegen einen Kollegen aufnimmt.

  2. 14.
    Antwort auf [Carl] vom 18.02.2021 um 09:06

    Ich wüsste nicht, was daran mutig gewesen sein sollte. Es ist schlicht eine Selbstverständlichkeit, Beamte bei Verdacht auf Verfassungstreue zu überprüfen. Nichts anderes wird hier gerade gemacht. Es gibt weder ein Urteil noch ein abgeschlossenes Disziplinarverfahren sondern b.a.w. einen offenbar begründeten Verdacht. Ob der sich tatsächlich bestätigt, werden wir ja sicher vom rbb zu gegebener Zeit erfahren. Positiv ist allerdings, dass die Polizei entgegen aller Unterstellungen in solchen Fällen klar handelt.

  3. 13.

    Wobei "Freunde" der Rechtsextremen immer nur dann von Denunziantentum sprechen wenn es um ihre Gesinnungsgenossen geht.

  4. 12.

    Diejeniegen, die hier wieder mal reflexhaft von Denunziantentum schwadronieren haben offenbar den Text nicht gelesen oder nicht verstanden. Im letzten Absatz wird erwähnt, dass es sich bei der "abgefangenen" Kommunikation zwischen den beiden Beamten quasi um einen Beifang eines Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Rostock handelt, bei dem es sich, wie man wohl annehmen darf, um rechtsextreme Umtriebe innerhalb der MV Polizei handelt.

  5. 11.

    nix zu kritisieren, aber mir trotzdem vier Zeilen schreiben. wow, bin beeindruckt

  6. 10.

    Wenn es um das Entlarven von " Feinden der Demokratie " von ( *7 Carl ) gehen würde, dann müsste es doch eigentlich
    " Freunde des Denunziantentums " geben. Jeder bespitzelt jeden....in der Hoffung nicht selbst unter Verdacht zu geraten.
    Wenn da keine Freude aufkommt!

  7. 9.

    Zwar nicht ohne Punkt und Komma aber zumindest doch ohne Punkt und obendrein empfinde ich Ihre E-Mail als Rechtschreibverletzung - das zulässig und nicht strafbar. Rechtsextreme Äußerungen eines Organs der Exekutive, denen auch ganz besondere Eingriffs- und Vollzugsrechte eingeräumt werden, sind doch zumindest überprüfungswürdig. Es heißt übrigens Dienstpflichtverletzung.

  8. 8.
    Antwort auf [Carl] vom 18.02.2021 um 09:06

    momentan ist es vieleicht eine dienstverletzung, alles andere ist interpretation

  9. 7.
    Antwort auf [Carl] vom 18.02.2021 um 09:06

    So wie Sie ihn als "Feind der Demokratie" titeln...ohne scheinbar greifbaren Straftatbestand gegen den Polizisten, sondern lediglich im Verdacht eines Dienstvergehens.

  10. 6.

    Verfahrensrechtlich bleibt hier vieles im Argen...ein Privatgespräch wurde abgehört bzw schwärzte ein Polizist einen anderen an.
    Sehr merkwürdig...Ich bin auf den Ausgang des Disziplinarverfahrens gespannt.
    Falls wir davon überhaupt noch etwas zu hören bekommen.

  11. 5.

    Es wurde doch im Nachrichtentext ausdrücklich erwähnt, dass die Beamten einer eingegangenen Verpflichtung auf Staat und Verfassung/Grundgesetz offenvar nicht nachgingen. Das Grundgesetz als "Mainstream" abzuqualifizieren, ist ja wohl das Letzte.

  12. 4.

    Mir ist aufgefallen, dass dieser Beitrag überwiegend im Konjunktiv verfasst wurde.
    Verehrte RBB Redaktion, bitte auch dann berichten, wenn der Fall aufgeklärt ist, und sich heraus gestellt hat, dass wieder mal viel Wind um nichts gemacht wurde. Danke

  13. 3.

    Wohl auch nur einer dieser vielen „Einzelfälle“?!

  14. 2.

    Der werte Leser kann nach diesem Beitrag leider nicht beurteilen, ob tatsächlich eine Pflichtverletzung des Beamten vorliegt, oder ob hier jemand abgestraft werden soll, weil er nicht die Mainstreammeinung vertritt.

  15. 1.

    Habe ich dies richtig verstanden, die Telefone wurden wegen irgendwelcher nichtstrafbarer Gespräche abgehört. Gibt es nicht so etwas wie ein Fernmeldegeheimnis. Erich Mielke lässt Grüßen.

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