Flughafen Berlin Brandenburg - Per Haftbefehl gesuchter Mann wird wegen Masken-Kontrolle überführt

Do 11.02.21 | 13:06 Uhr
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Drei Polizisten und eine Polizistin gehen über den Bahnhof Ostkreuz (Bild: dpa/Kira Hofmann)
Bild: dpa/Kira Hofmann

Die Bundespolizei hat am Mittwochmorgen einen mit Haftbefehl gesuchten Mann am Bahnhof Flughafen BER festgenommen.

Wie die Polizei am Donnerstag mitteilte, kontrollierten die Beamten gegen 6:30 Uhr einen 29-Jährigen in einer S-Bahn, weil er keine Mund-Nasen-Bedeckung trug. Während der Überprüfung seiner Ausweisdokumente ermittelten die Bundespolizisten, dass gegen ihn ein Haftbefehl vorlag.

Geldstrafe von 2.250 Euro nicht gezahlt

Das Amtsgericht Mannheim hatte den Mann im Oktober 2020 wegen Erschleichens von Leistungen per Strafbefehl zu einer Geldstrafe von 2.250 Euro verurteilt. Da er die Summe nicht bezahlt hatte, erließ die Staatsanwaltschaft Mannheim im Januar dieses Jahres einen Haftbefehl gegen ihn.

Der 29-Jährige konnte die Summe auch jetzt nicht bezahlen, so dass ihn die Beamten nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen zum Antritt einer Ersatzfreiheitsstrafe von 150 Tagen einer Brandenburger Justizvollzugsanstalt übergaben.

10 Kommentare

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  1. 10.

    Wenigstens gemäßigter Duktus ! Hat aber auch einen gewissen Geschmack......

  2. 9.

    Der "Gute" wurde wegen Erschleichens von Leistungen per Strafbefehl zu einer Geldstrafe von 2.250 Euro verurteilt. Da er die Summe nicht bezahlt hatte, erließ die Staatsanwaltschaft Mannheim einen Haftbefehl. Dieser wurde anscheined vollstreckt. Das Erschleichen von Leistungen wird im normalen Sprachgebrauch auch als Schwarzfahren bezeichnet. Von einem ungültigem Ticket war nirgends die Rede.

  3. 7.

    Vielen Dank für den sprachpolizeilichen Hinweis, der auch was von Obrigkeit hat !

  4. 6.

    Es ging doch wohl in erster Linie um eine Personenkontrolle und ums Feststellen der Personalien, weil den Mann eventuell eine Strafe wegen Verstoßes gegen die Corona-Schutzmaßnahmen erwartet. Wo haben Sie denn gelesen, er hätte erneut kein gültiges Ticket bei sich? Weshalb einige tatverdächtige oder gar verurteilte Clanmitglieder frei rumgelaufen sind, können Sie auch gerne dem rbb-online in der Mediathek bei Täter-Opfer-Polizei entnehmen (Film: Grünes Gewölbe).
    Übrigens erscheint mir Ihr Sprachduktus reichlich antiquiert, denn wir leben nicht mehr in einem preußischen Städesystem, die sog. "Obrigkeit" gibt es spätestens seit der französichen Revolution oder in Deutschland seit dem Ende des ersten Weltkriegs nicht mehr.

  5. 5.

    Na ? Wieder im Reflex die Obrigkeiten gedisst? Um Schwarzfahren gehts hier nicht - Sie haben Ihr Thema verfehlt!

  6. 4.

    Während zur Haftstrafe verurteilte Clanmitglieder durch die Gegend spazieren und Ausflüge nach Dresden machen dürfen, greift bei dem gemeinen "Schwarzfahrer" die Obrigkeit richtig durch. Glückwunsch.

  7. 3.

    Freud mich, dass die Bundespolizei eine gründliche Arbeit gemacht hat. Dummheit schützt vor Strafe nicht.

  8. 2.

    Mann o mann, wie dumm manche doch sind..........

  9. 1.

    Zeugt echt von Intelligenz, wenn man keine Maske trägt, während man per Haftbefehl gesucht wird...

    Nun, das eine bedingt das andere denke ich.

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