Kreditkarten, Meldebescheinigung, Jahresvignetten - Das ändert sich im Februar 2021
Neben Paketen kann man nun auch Briefsendungen verfolgen. Wer in Berlin eine Meldebescheinigung braucht, kann sie nun ohne den Gang aufs Amt bekommen. Und das Zahlen mit der Kreditkarte soll sicherer werden. Diese und weitere Regeln gelten ab Februar.
Meldebescheinigung online
Meldebescheinigungen für die aktuelle Anschrift lassen sich in Berlin ab sofort online beantragen. Das teilte die Senatsverwaltung für Inneres am Montag mit. Sie sind den Angaben zufolge beispielsweise im Fall einer Heirat oder bei Umzügen notwendig und werden zum Teil auch von Banken verlangt. Um den Meldenachweis zu bekommen, mussten Berlinerinnen und Berliner bisher persönlich in der Behörde erscheinen. Der Gang zum Amt entfällt nun. Die Meldebescheinigung kann der Innenverwaltung zufolge online beantragt und elektronisch bezahlt werden. Sie wird dann per Post zugeschickt. Die Gebühr beträgt zehn Euro.
Höhere Sicherheitsstandards für Kreditkartenzahlung
Kreditkartenzahlungen im Internet sollen sicherer werden. Deshalb wird ab dem 15. Februar die Zwei-Faktor-Authentifizierung für alle Einkäufe, die mindestens 150 Euro kosten, eingeführt. Bereits seit dem 15. Januar 2021 gilt der neue Authentifizierungs-Standard für Kreditkarten-Zahlungen ab 250 Euro. Neben der Eingabe der Kreditkartennummer und der dreistelligen Prüfziffer muss künftig ein Passwort oder eine Transaktionsnummer (TAN) eingegeben werden. Ab 15. März gilt dann die Zwei-Faktor-Authentifizierung für alle Beträge.
Briefe jetzt auch mit Sendungsverfolgung
Für Pakete kennen wir das bereits, jetzt sollen auch Briefe nachverfolgbar werden. Die Deutsche Post will das System ab 4. Februar zur Verfügung stellen. Dafür müssen Briefmarken mit einem sogenannten Matrixcode ausgestattet sein. Diese Codes werden schon seit vielen Jahren zum Beispiel bei den Internetmarken eingesetzt. Teurer soll der Versand mit dem neuen Service nicht werden.
Weitere Untergrenzen für Pflegepersonal
In den Krankenhaus-Abteilungen Intensivmedizin, Geriatrie, Unfallchirurgie, Kardiologie, Neurologie und Herzchirurgie gibt es schon länger personelle Untergrenzen für das Pflegepersonal, nun wird die Regelung auf weitere Stationen erweitert. Innere Medizin, Allgemeine Chirurgie, Pädiatrie und pädiatrische Intensivmedizin kommen hinzu. Hier dürfen dann auf eine Pflegekraft maximal sechs Patientinnen und Patienten kommen. In der Nachtschicht erhöht sich die Patientenzahl auf zehn pro Pflegekraft.
Jahresvignetten laufen ab
Mitten in der Pandemie eher Nebensache, trotzdem ab Februar ungültig: Die Jahresvignetten aus dem Jahr 2020 verlieren zum 1. Februar 2021 ihre Gültigkeit. Dies gilt für Vignetten aus der Schweiz, Slowenien und Österreich - hier auch für die digitale Variante. Wer keine aktuelle Vignette vorweisen kann, muss bei einer Kontrolle mit hohen Bußgeldern rechnen: In der Schweiz werden etwa 180 Euro fällig, in Slowenien zahlt man bis zu 500 Euro und in Österreich mindestens 120 Euro.
Sendung: Super.Markt, 01.02.2021, 20:15 Uhr