Stallpflicht in allen Bezirken - Sieben Fälle von Geflügelpest in Berlin nachgewiesen

Mi 10.03.21 | 15:03 Uhr
Ein Kormoran sitzt am Teltowkanal in Zehlendorf auf einem Baumstamm mit ausgebreitetet Fluegeln in der Sonne. (Quelle: dpa/Wolfram Steinberg)
Bild: dpa/Wolfram Steinberg

In der aktuellen Saison sind in Berlin bislang sieben Fälle der Geflügelpest aufgetreten. Das teilte die Senatsverwaltung für Verbraucherschutz am Mittwoch mit.

Demnach bestätigte das Friedrich-Loeffler-Institut den Erreger H5N8 zuletzt am vergangenen Freitag bei einem Kormoran (Spandau) und am Dienstag bei einer Wildgans (Charlottenburg-Wilmersdorf). Anfang März war in Treptow-Köpenick auch ein Hausgeflügelbestand von der Geflügelpest betroffen.

Aufgrund der steigenden Fallzahlen haben alle Berliner Bezirke seit dem vergangenen Wochenende flächendeckend die Aufstallung von Hausgeflügel angeordnet. Das heißt: Um eine weitere Einschleppung in Hausgeflügelbestände zu verhindern, ist das Geflügel in geschlossenen Ställen oder unter einer geschlossenen Vorrichtung zu halten. Die Ställe und Vorrichtungen müssen nach oben mit einer Abdeckung versehen sein. Außerdem müssen sie an den Seiten mit Schutzvorrichtungen ausgestattet sein, damit Wildvögel nicht eindringen können.

Gefahr wird als hoch eingestuft

Experten schätzen die Gefahr für Hausgeflügel sich mit dem Geflügelpesterreger zu infizieren derzeit als hoch ein. Alle Geflügelhalter werden dringend gebeten, ihren Bestand bei ihrem zuständigen Bezirksamt, Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht, anzumelden und entsprechende Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz ihres Geflügelbestandes zu ergreifen.

Zuletzt war die Geflügelpest in Berlin im Winter 2016/2017 bei knapp 60 Wildvögeln aufgetreten.

Sendung: Abendschau, 10.03.2021, 19:30 Uhr

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