Neu ab Mai - Corona-Zuschläge, mehr Jugendschutz, höherer Mindestlohn
Ab Mai gelten mehrere neue Regelungen und Gesetze. Für Familien, Azubis oder Pflegekräfte gibt es dadurch beispielweise mehr Geld. Auch für Computer- und Handy-Nutzer gibt es Neuerungen.
Kinderbonus:
Im Mai erhalten Eltern den einmaligen Kinderbonus von 150 Euro pro Kind, ohne dafür einen Antrag stellen zu müssen. Der Anspruch wird geregelt wie beim Kindergeld und ist als Unterstützung in Zeiten der Corona-Pandemie gedacht. Mehr als zehn Millionen Familien erhalten nach Angaben des Familienministeriums den Bonus. Das kostet den Bund rund 2,1 Milliarden Euro.
Letztlich können aber nicht alle Eltern den Bonus komplett behalten. Bei der Steuer wird er, wie auch das Kindergeld, mit dem Kinderfreibetrag verrechnet: Je höher etwa das Einkommen, desto weniger bleibt davon übrig. Auf Hartz-IV und den Unterhaltsvorschuss wird der Bonus dagegen nicht angerechnet, Geringverdiener profitieren also am meisten davon. Im vergangenen Jahr betrug der Kinderbonus 300 Euro.
Corona-Zuschlag bei Grundsicherung:
Um Herausforderungen in Zeiten der Pandemie besser meistern zu können, bekommen Menschen mit Anspruch auf Sozialgeld oder Grundsicherung im Mai einmalig 150 Euro. Ein Antrag muss für den Corona-Zuschlag nicht gestellt werden.
Mindestlohn:
Hilfsarbeiter der Lohngruppe 1 bekommen von Mai an im Baugewerbe bundesweit mindestens 12,85 Euro pro Stunde. Dieser Mindestlohn gilt in Ostdeutschland auch für Facharbeiter. Maschinisten, Kraftfahrer oder Fachwerker im Westen erhalten als Teil der Lohngruppe 2 künftig 15,70 Euro und in Berlin 15,55 Euro.
Der Mindestlohn im Maler- und Lackiererhandwerk steigt für gelernte Arbeitnehmer auf 13,80 Euro pro Stunde und für ungelernte Arbeitnehmer auf 11,40 Euro pro Stunde. Die Beschäftigten erhalten zudem eine Corona-Prämie von 330 Euro. Auch die Vergütung von Auszubildenden wird erhöht.
Für Auszubildende wurde der seit dem vergangenen Jahr geltende Mindestlohn um 50 Euro erhöht. Auszubildende erhalten nun ab dem 1. Mai mindestens 550 EUR brutto pro Monat im ersten Lehrjahr. Bis zum Jahr 2023 steigt das Gehalt des ersten Ausbildungsjahres.
Kurzarbeit:
Arbeitnehmer in Kurzarbeit können von Mai an bis vorrausichtlich zum Ende des Jahres die Differenzsumme bis zur vollen Höhe ihres bisherigen Monatseinkommens hinzuverdienen. Die Regelung soll helfen, die finanziellen Folgen durch Kurzarbeit während der Corona-Pandemie abzumildern.
Pflegebranche:
Die Beschäftigten in der Alten- und ambulanten Krankenpflege bekommen höhere Mindestlöhne. Diese steigen für ungelernte Pflegekräfte ab dem 1. Mai in vier Schritten bis zum 1. April 2022 bundeseinheitlich auf 12,55 Euro pro Stunde. Für qualifizierte Hilfskräfte mit einer einjährigen Ausbildung sind im vierten Schritt 13,20 Euro vorgesehen, für Pflegekräfte mit dreijähriger Ausbildung 15,40 Euro. Zudem steigt für alle Beschäftigten der Branche in diesem Jahr die Zahl der Urlaubstage um fünf und ab dem kommenden Jahr um sechs Urlaubstage mehr.
Autoreifen:
Ähnlich wie Haushaltsgeräte müssen auch Autoreifen ab 1. Mai mit einem Label gekennzeichnet werden, das Auskunft über ihre Energie-Effizienz gibt. Das neue Label soll für Transparenz sorgen und dabei helfen, den CO2-Ausstoß europaweit um zehn Millionen Tonnen zu verringern.
Gebäude-Energieausweis:
Zum Stichtag 1. Mai ist nach der bisherigen Übergangsregelung die Vorlage eines gültigen Energieausweises für Immobilien bei deren Verkauf oder Vermietung durch den Eigentümer oder einen Makler Pflicht. Wird das Haus oder das Gebäude selbst bewohnt, bzw. genutzt, ändert sich nichts.
Paketpreise:
Nach einer Ermahnung durch die Bundesnetzagentur kehrt die Post zu den alten Paketpreisen zurück. Ab 1. Mai gelten nun wieder die Tarife, die man vor der letzten Erhöhung der Gebühren zahlen musste. Im Schnitt kostet dann der Versand ab Mai wieder drei Prozent weniger.
Jugendschutz:
Kinder und Jugendliche sollen besser vor Gefahren im Netz geschützt werden. Darum tritt mit Wirkung 1. Mai eine Änderung des Jugendschutzgesetzes in Kraft. Große Anbieter von Spielen und Filmen im Netz werden durch die Reform des Jugendschutzgesetzes verpflichtet, dazu mehr technische Vorkehrungen zu treffen.
Die Plattformen müssen nun einfache Melde- und Beschwerdemöglichkeiten anbieten für den Fall, dass junge Nutzer sich bedroht, bedrängt oder durch Fremde belästigt fühlen. Dabei geht es um Gefahren wie Mobbing, sexueller Belästigung, Tracking oder Kostenfallen. Außerdem werden einheitliche Alterskennzeichen für Online-Inhalte vorgeschrieben.
Whatsapp:
Wer bis zum 15. Mai den neuen Whatsapp-Nutzungsbedingungen nicht zugestimmt hat, kann den Messenger-Dienst zukünftig nicht mehr vollumfänglich nutzen. 120 Tage lang bleibt der Account noch bestehen, Nachrichten können zwar empfangen aber nicht gesendet werden, dann wird der Account vom Anbieter gelöscht.
Support für Windows-10-Version erlischt:
Windows-10-Nutzer sollten ihr Betriebssystem bis spätestens zum 11. Mai updaten. Tun sie das nicht, erlischt ihr Anspruch auf Support. Hintergrund ist, dass viele User des Betriebssystems Windows 10 das System offensichtlich nicht regelmäßig auf den neuesten Stand bringen. Lediglich rund 40 Prozent der Nutzer haben laut der Computerzeitschrift "Chip" auch das aktuellste Windows-10-Oktober-Update installiert. Das Support-Ende wird nun bei den zwei Versionen Windows 10 "1903" und "1909" eingeblendet. Rechner mit diesen Versionen sind anfälliger für Angriffe aller Art, heißt es.
Straßenverkehr (seit 28. April)
Bereits zum 28. April 2021 traten Änderungen im Straßenverkehr in Kraft - hier eine Übersicht:
Einmal auf dem Geh- oder Radweg parken kostet zukünftig bis zu 100 Euro Bußgeld und bringt zusätzlich einen Punkt in Flensburg. Bisher lag die Bußgeldhöhe lediglich bei 15 Euro. Auch Parken in zweiter Reihe und das unberechtigte Nutzen von Behinderten- und E-Autoparkplätzen wird teurer: 55 Euro. Parken im Halteverbot kostet 25 statt bisher 15 Euro, und bei abgelaufener Parkuhr oder Parkscheibe sind bis zu 30 statt bisher 10 Euro fällig.
Innerorts bekommt man nun schon ab 21 km/h zu viel (bisher 31 km/h) einen Monat Fahrverbot und einen Punkt in Flensburg. Außerorts liegt die Schmerzgrenze zukünftig bei 26 km/h (bisher 41 km/h).
Wer eine von anderen Autofahrern gebildete Rettungsgasse unerlaubt benutzt, wird zukünftig genau so hart bestraft, wie Autofahrer, die überhaupt keine Rettungsgasse bilden: Es drohen 200 bis 320 Euro Strafe sowie ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg.
LKW über 3,5 Tonnen müssen beim Rechtsabbiegen an einer Kreuzung Schrittgeschwindigkeit fahren. Ansonsten sind 70 Euro Bußgeld fällig und ein Punkt in Flensburg.
Mit dem Auto anzugeben wird teuer: Wer ohne Grund unnötig hin- und herfährt und dadurch Menschen mit Lärm und Abgasen belästigt, der muss zukünftig 100 statt bisher 20 Euro zahlen.
Radfahrer werden ebenfalls stärker zur Kasse gebeten: Wer beim Fahrradfahren auf dem Gehweg erwischt wird, zahlt künftig 25 statt bisher 15 Euro Strafe.
Sendung: Inforadio, 01.05.2021, 10.20 Uhr