Katholische Kirche -
Das Erzbistum Berlin hat sein Gutachten über sexualisierte Gewalt durch Geistliche vollständig veröffentlicht. Zum Abschluss wurde am Freitag auch der Teil ins Internet [erzbistumberlin.de] gestellt, der Fälle von 61 Geistlichen dokumentiert, die mindestens 121 Kinder und Jugendliche missbraucht haben sollen. Dabei wurden allerdings einige Namen geschwärzt, um die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen zu schützen.
In dem bereits im Januar veröffentlichten Teil mit zusammenfassenden Erkenntnissen und Empfehlungen kritisierten der Anwalt Peter-Andreas Brand und die Anwältin Sabine Wildfeuer, dass viele Missstände wie mangelnder Wille zur Aufklärung dazu beigetragen hätten, sexuellen Missbrauch von Minderjährigen zu begünstigen und dessen Bestrafung zu verhindern.
Vorschriften "bewusst oder fahrlässig" missachtet
So habe es eine "unordentliche und uneinheitliche Aktenführung" und mangelnde Kommunikation unter den Personalverantwortlichen gegeben. Auch hätten sie bei der Aufklärung von Missbrauch kirchenrechtliche Vorschriften oft "bewusst oder fahrlässig" missachtet worden.
Die Gutachter riefen dazu auf, verstärkt nach weiteren Betroffenen zu suchen. Neben den dokumentierten Missbrauchsfällen betonen die Gutachter desweiteren, dass sie nur begrenzt Rückschlüsse ziehen können auf strukturelle Organisationsmängel innerhalb des Erzbistums. Dies müsse in weiteren Untersuchungen beleuchtet werden, heißt es abschließend.
Zur Auswertung des bislang unveröffentlichten Teils setzte das Erzbistum bereits eine Kommission ein, die Einsicht in das komplette Missbrauchsgutachten erhielt und Empfehlungen zu möglichen Konsequenzen für Personalverantwortliche und Strukturen geben soll. Erste Ergebnisse will das Gremium noch vor der Sommerpause vorlegen und seine Arbeit zum Ende des Jahres 2021 abschließen.
Sendung: Inforadio, 18.06.2021, 11:20 Uhr