Erste Frist läuft Januar 2022 ab - Tausende Menschen müssen noch Führerscheine umtauschen

Wer zwischen 1953 und 1958 geboren wurde und noch den alten rosa "Lappen" besitzt, muss bis Januar einen neuen Führerschein beantragen. Tausende Menschen in Berlin und Brandenburg haben das noch nicht getan.
Ab dem Jahr 2033 soll es in der Europäischen Union nur noch Führerscheine im Scheckkartenformat geben. Ältere Menschen haben noch bis dahin Zeit für den Umtausch, wenn sie im Jahr 1952 oder früher geboren wurden und schon lange ihren Führerschein haben.
Für die Jahrgänge 1953 bis 1958 läuft Anfang kommenden Jahres dagegen schon die Frist ab. Wenn ihre Fahrerlaubnis bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden ist, haben sie nur noch bis zum 19. Januar 2022 Zeit, ihre alten Führerscheine gegen das fälschungssichere einheitliche Format umzutauschen.
Diese Fristen gelten für die verschiedenen Jahrgänge
Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:
- Geburtsjahr vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033
- Geburtsjahr zwischen 1953 und 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022
- Geburtsjahr zwischen 1959 und 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
- Geburtsjahr zwischen 1965 und 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
- Geburtsjahr 1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025
Auch für Führerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, gibt es Umtauschfristen, die bis zum Jahr 2033 gestaffelt sind. Mehr Informationen dazu finden Sie auf den Seiten des Bundesverkehrsministeriums [bmvi.de].
Nach Ablauf der Frist zum Umtausch des alten Dokumentes verliere das seine Gültigkeit, wie etwa Jan Gloßmann, Stadtsprecher von Cottbus, erklärt. Wenn danach weiterhin mit dem alten Führerschein gefahren werde, gelte das als Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Wer nach Ablauf der Frist vergesse, den Führerschein rechtzeitig zu erneuern, müsse bei einer Kontrolle mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro rechnen. "Auch im Ausland kann es dann mit alten Dokumenten zu Problemen kommen", sagt die Stadtsprecherin von Frankfurt (Oder), Kora Kutschbach.
Bislang wenige Anträge in Berlin
Das heißt, vor allem die zwischen 1953 und 1958 geborenen Menschen sollten bis Ende des Jahres handeln: In den Berliner Bürgerämtern haben sich bislang aber nur wenige Menschen deswegen gemeldet. Vom 1. Januar bis 8. Juli dieses Jahres wurden 6.700 Anträge auf Umtausch gestellt und bearbeitet, wie die Innenverwaltung auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Demnach geht das zuständige Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (Labo) davon aus, dass bis 19. Januar 2022 insgesamt rund 120.000 Umtauschanträge bei den Bürgerämtern eingehen könnten.
Um die Zahlen zu steigern, soll Führerschein-Besitzern aus den betroffenen Jahrgängen der Führerscheinumtausch angeboten werden, wenn diese wegen eines anderes Anliegens auf den Bürgerämtern erscheinen. Die Gebühr für den Umtausch beträgt in Berlin 25,30 Euro.
Weniger als Tausend Umschreibungen in Potsdam
Der Sprecher des Landkreises Ostprignitz-Ruppin, Alexander von Uleniecki, berichtete: "Gut 5.600 Personen aus diesen Jahrgängen haben bereits einen Kartenführerschein." Etwa 3.000 Männer und Frauen der Jahrgänge 1953 bis 1958 hätten dagegen noch einen Papier-Führerschein und müssten die Dokumente noch umtauschen.
In Potsdam haben laut Stadtsprecher Markus Klier bislang 952 Bürger der betreffenden Jahrgänge ihren Führerschein umgetauscht. Laut Hochrechnung der Stadt müssen bis zum 19. Januar 2025 über 35.000 Fahrerlaubnis-Inhaber der Jahrgänge 1953 bis nach 1971 ihren alten Führerschein in den EU-Kartenführerschein umtauschen.
Pflichtumtausch wird in Cottbus gut angenommen
In Frankfurt (Oder) haben seit dem Frühjahr 2019 aus den Jahrgängen 1953 bis 1958 bisher gut 900 Bürger und Bürgerinnen ihre Fahrerlaubnis umgetauscht. "Für den ersten Umtauschzeitraum der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 rechnen wir insgesamt mit etwa 2.500 Anträgen", sagt Stadtsprecherin Kora Kutschbach.
Genaue Zahlen kann die Stadtverwaltung in Cottbus zwar nicht nennen, dafür berichtet Stadtsprecher Jan Gloßmann aber von positiven Erfahrungen in Sachen Umtausch. "Die Bürger sind gut informiert, und der Pflichtumtausch wird gut angenommen. Im Moment ist der Pflichtumtausch der meistgebuchte Vorgang in der Fahrerlaubnisbehörde", berichtet er. Der Umtausch koste 25,30 Euro, zuzüglich 5,10 Euro für den Direktversand.
Potsdam: Corona verzögerte Umtausch
Während die Corona-Pandemie etwa in Ostprignitz-Ruppin, Cottbus und Frankfurt (Oder) zu keinen nennenswerten Verzögerungen beim Umtausch geführt hat, konnten in Potsdam über Monate hinweg keine entsprechenden Anträge gestellt werden. "Infolge der Pandemie war die Fahrerlaubnisbehörde im späten Frühjahr 2020 sowie von Dezember 2020 bis April 2021 im Notbetrieb, wobei nur unabweisbare Angelegenheiten sowie die Angelegenheiten systemrelevanter Personen bearbeitet wurden", erklärt Markus Klier.
Um den Bürgern zukünftig eine hohe Servicequalität bieten zu können, sei das Antragsverfahren nunmehr auf den Postweg umgestellt worden, so dass die persönliche Vorsprache in der Behörde entfalle. "Weitere Verzögerungen sollten somit ausgeschlossen sein", so der Stadtsprecher.
Individuell zum Umtausch werden die betroffenen Jahrgänge nicht aufgefordert. "Es gab hierzu Berichterstattungen in Presse, Funk und Fernsehen", verweist die Frankfurter Stadtsprecherin Kutschbach auf die Eigenverantwortung der Menschen.
Sendung: Antenne Brandenburg, 24.07.2021, 9.20 Uhr