Urteil am Landgericht Berlin - Vater tötet dreijährige Tochter - lebenslange Haft

Do 08.07.21 | 14:38 Uhr
Schilder an der Fassade des Kriminalgerichts Moabit weisen die Staatsanwaltschaft Berlin und das Landgericht Berlin aus, aufgenommen am 17.01.2020. (Quelle: dpa/Sonja Wurtscheid)
Bild: dpa/Sonja Wurtscheid

Nach dem gewaltsamen Tod eines drei Jahre alten Mädchens ist der angeklagte Vater zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Das Berliner Landgericht sprach den Mann am Donnerstag des Mordes schuldig.

Der 32-Jährige hatte das Kind im November 2020 mit einem Messer attackiert und durch zwei Schnitte in den Hals tödlich verletzt. Laut Anklage habe er durch die Tat seine Ehefrau bestrafen wollen, die sich nach mehreren Gewaltvorfällen von ihm trennen wollte. Das Gericht stellte zudem eine besondere Schwere der Schuld fest. Mit einer solchen Feststellung ist eine Entlassung auf Bewährung nach 15 Jahren im Gefängnis so gut wie ausgeschlossen.

Angeklagter gestand "das Unfassbare"

Der 32-Jährige war zum Tatzeitpunkt in der Wohnung seiner Mutter in Berlin-Plänterwald allein mit seiner Tochter, als ihn per Handy die Nachricht von der beabsichtigten Trennung seiner Frau erreichte. Kurz danach habe er das im Schlafzimmer mit bunten Ketten und Bilderbüchern spielende Kind mit einem Hackmesser attackiert, so die Anklage. Das Kind sei verblutet. Nach Angaben der Polizei hatte die Großmutter der Dreijährigen das Kind später leblos in der Wohnung gefunden.

Der Angeklagte hatte die Tötung vor Gericht zugegeben und erklärt, er habe "das Unfassbare" getan. Seine Verteidigerin plädierte auf Totschlag. Ein "Wutaffekt" sei nicht ausgeschlossen, erklärte sie. Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten auf lebenslange Haft und Feststellung einer besonderen Schwere der Schuld plädiert.

Sendung: Abendschau, 08.07.2021, 19:30 Uhr

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