Ab 16. August - Landgericht Potsdam verhandelt zum dritten Mal gegen Brandstifter von Nauen

Do 01.07.21 | 18:44 Uhr
Der angeklagte frühere NPD-Politiker Maik Schneider (Quelle: dpa/Bernd Settnik)
Bild: dpa/Bernd Settnik

Sechs Jahre nach dem Brandanschlag gegen eine geplante Flüchtlingsunterkunft in Nauen (Havelland) verhandelt das Landgericht Potsdam ab dem 16. August erneut gegen den früheren NPD-Stadtverordneten Maik Schneider.

Wie das Gericht am Donnerstag mitteilte, sind dafür zwei Verhandlungstage angesetzt. Es ist bereits die dritte Verhandlung gegen Schneider am Landgericht Potsdam.

BGH sah Fehler bei Bildung der Gesamtstrafe

Ein erstes Urteil hatte der Bundesgerichtshof 2018 aufgehoben, weil einem Schöffen Befangenheit vorgeworfen wurde. Gegen ein zweites Urteil hatten sowohl der Beschuldigte als auch die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hatte dieses Urteil im Februar 2021 weitgehend bestätigt. Bei der Bildung der Gesamtstrafe sahen die obersten Strafrichter in Karlsruhe aber Fehler. Darüber müsse am Landgericht noch einmal verhandelt werden, hatte die Senatsvorsitzende Margret Spaniol bei der Urteilsverkündung gesagt. Alle Feststellungen blieben aber bestehen.

Schneider war zuletzt in Potsdam im Oktober 2019 zu zwei Haftstrafen von insgesamt neun Jahren und einem Monat verurteilt worden. Laut diesem Urteil hatte er im August 2015 mit Komplizen eine Sporthalle in Nauen in Brand gesteckt, weil dort Flüchtlinge untergebracht werden sollten. Außerdem werden ihm andere rechtsextremistisch motivierte Taten zur Last gelegt.

Sendung: Brandenburg aktuell, 01.07.2021, 19.30 Uhr

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