Kammergericht - IS-Rückkehrerin in Berlin zu drei Jahren Haft verurteilt

Fr 16.07.21 | 13:05 Uhr
  6
Archivbild: Kammergericht am Kleistpark, Berlin Schöneberg. (Quelle: dpa/Joko)
Bild: dpa/Joko

Eine Syrien-Rückkehrerin ist in Berlin zu drei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt worden. Die 31-Jährige war im Dezember 2014 mit ihrer damals dreijährigen Tochter von Berlin aus
nach Syrien gereist, um sich der Terrororganisation "Islamischer Staat" anzuschließen.

Das Kammergericht der Hauptstadt sprach sie am Freitag der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland, der Entziehung Minderjähriger, der Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht und des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz schuldig.

Zudem wurde sie wegen Betrugs verurteilt. Sie habe während ihrer Zeit in Syrien unberechtigt Sozialleistungen und Kindergeld bezogen - insgesamt 8.700 Euro. Das Gericht ordnete die Einziehung von Wertersatz in dieser Höhe an.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

"Die Tochter ist durch das Erlebte zutiefst traumatisiert"

Die Angeklagte habe gewusst, dass ihre Tochter in dem Kriegsgebiet erheblichen Gefahren ausgesetzt sein würde, hieß es im Urteil. Die Mutter habe die Augen davor verschlossen, "weil sie als Ehefrau eines Kämpfers ihren Beitrag zu dem von ihr erhofften Sieg des IS leisten wollte". Das Kind habe Gewalthandlungen und Bombenangriffe mit Todesopfern erlebt. "Die Tochter ist durch das Erlebte zutiefst traumatisiert." Die heute Neunjährige sei für ihr Leben gezeichnet.

Die Angeklagte hatte gestanden, eine radikal-islamistische Gesinnung vertreten und sich aus freien Stücken in das Herrschaftsgebiet des IS begeben zu haben. Dabei habe sie den in Deutschland verbliebenen Vater nicht informiert. In Syrien habe sie nacheinander mehrere IS-Kämpfer nach islamischem Recht geheiratet.

Nach dem Tod eines ihrer Ehemänner war der Frau laut Urteil zur Eigensicherung eine Kalaschnikow zur Verfügung gestellt worden. Im September 2018 sei sie dann wegen der zunehmend erschwerten Bedingungen mit ihren Kindern aus Syrien geflohen. Im April 2019 sei sie - inzwischen hochschwanger mit dem vierten Kind - nach Deutschland gereist. Seit August 2020 befindet sie sich in Haft.

Die Angeklagte habe ihre Loslösung von extremistischem Gedankengut im Prozess glaubhaft geschildert, so das Gericht.

Drei Jahre und neun Monate Gefängnis hatte die Staatsanwaltschaft verlangt. Die Verteidiger plädierten auf maximal drei Jahre.

Sendung: Inforadio, 16.07.2021, 12:20 Uhr

6 Kommentare

Wir schließen die Kommentarfunktion, wenn die Zahl der Kommentare so groß ist, dass sie nicht mehr zeitnah moderiert werden können. Weiter schließen wir die Kommentarfunktion, wenn die Kommentare sich nicht mehr auf das Thema beziehen oder eine Vielzahl der Kommentare die Regeln unserer Kommentarrichtlinien verletzt. Bei älteren Beiträgen wird die Kommentarfunktion automatisch geschlossen.

  1. 6.

    Geläutert ist die Mutter bestimmt nur bei der absehbaren Strafe die auf ihr wartet.
    Die richtige Strafe wäre das erst wenn sie dort im Knast sitzen würde, ohne das Kind natürlich. Wie man solche schrecklichen Situationen freiwillig aussetzen und dort hinfliegt werden wohl die meisten nicht verstehen.
    Und mit 24 Jahren ist sie nicht in der Lage einschätzen zu können das Krieg für sie und ihr Baby die Hölle sein könnten? Dann sollte man ihr das Kind gleich weg nehmen.

  2. 5.

    Ihre These geht nur auf, wenn Sie wirklich geläutert ist. Zweifel sind angebracht. Vielleicht können auch die Ehemänner nach Haftverbuessung legal nach Deutschland kommen. Das wäre doch gut für die Kinder und die Resozialisierung.

  3. 4.

    Wenn man ihr Beihilfe zum Mord oder sonstige Grausamkeiten hätten nachweisen können, wäre ihre Strafe sicherlich – und zu Recht – höher ausgefallen.

    Ich finde, man sollte nicht vollkommen außer Acht lassen, dass sie damals mit 24 Jahren noch relativ jung gewesen ist, und die Leute, bevor sie sich auf den Weg zum IS gemacht haben, in der Regel ganz schöne Gehirnwäschen verpasst bekommen haben. Hier gibt es einen schönen Bericht zum Thema: https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/panorama_die_reporter/Der-IS-Rueckkehrer,sendung971298.html

  4. 3.

    Wenn man dieselben Maßstäbe anlegt, die auch bei anderen Terrororganisationen angelegt werden, wäre sogar im schlimmsten Fall eine lebenslange Haftstrafe wegen Beihilfe zum Mord drin. Drei Jahre Haft sind ein ausgesprochen mildes Urteil und werden mit Sicherheit keine Signalwirkung für ähnliche oder künftige Fälle haben. Jeder, der sich dem IS angeschlossen hat, wusste vorher sehr genau, wem er sich da anschließt und dass er/sie damit Terror und Mord unterstützt.

  5. 2.

    Wozu bitte 13 Jahre? Wer hat denn etwas davon? Die Kinder sicherlich nicht … also, was soll dieser Unfug?

    Wenn die Frau ohnehin schon geläutert ist, sollten diese guten drei Jahre reichen. Hoffentlich kann sie im Anschluss an die Haftzeit doch noch mal für ihre Kinder da sein und die Familie zur Ruhe kommen.


  6. 1.

    3 Jahre sind zu wenig,viel zu wenig, mit 13 hätte ich mich anfreunden können

Nächster Artikel